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Im kommenden Jahr warten einige Neuerungen auf Hauskäufer. Autorin Caro kann das Jahresende kaum abwarten und erzählt euch, was sich 2021 für Immobilienbesitzer – und die, die es werden wollen – ändern wird.
Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, aber ich kann das Ende dieses verhexten Jahres kaum abwarten. Während ich im September eigentlich immer naserümpfend an den Lebkuchen- und Spekulatiusregalen im Supermarkt vorbeilaufe, bleibe ich nun andächtig stehen und freue mich mit einer Träne im Augenwinkel, dass 2020 bald vorbei ist. Wer hätte Anfang des Jahres gedacht, was da auf uns zukommt?!
Damit euch im kommenden Jahr zumindest in Sachen Baufinanzierung und Co. nicht zu viele Überraschungen überwältigen, gibt es hier nun schon einen Beitrag zu den Neuerungen zum Jahreswechsel.
Maklerkosten werden geteilt
Schon Ende Dezember kommt eine Änderung, durch die Immobilieninteressenten eine ganze Menge Geld sparen können. Ab dem 23. Dezember 2020 wird die Maklerprovision für Haus- und Wohnungskäufer flächendeckend maximal geteilt. Das ist zwar in einigen Regionen Deutschlands schon heute der Fall, doch halt nicht überall.
Häufig werden aktuell die gesamten Maklerkosten auf den Käufer umgewälzt, obwohl dieser den Makler gar nicht engagiert hat. Und das wird sich zum Jahresende ändern. Die neue Regelung besagt, dass maximal 50 Prozent der Maklerprovision auf den Käufer entfallen dürfen. Das können schnell mehrere tausend Euro sein, die ihr dann in die Inneneinrichtung oder Außengestaltung eures Eigenheims stecken könnt.
Mehr dazu lest ihr in unserem Beitrag „Maklercourtage: Gleichberechtigung auf dem Immobilienmarkt“.
Baukindergeld wird verlängert
Gute News zum Jahresende: Das Baukindergeld wird bis zum 31. März 2021 verlängert, teilte das Innenministerium am 23. September mit. Bisher endete die Förderfrist am 31. Dezember 2020. Demnach müsst ihr, wenn ihr den Zuschuss beantragen wollt, spätestens am 31. März nächsten Jahres den Kaufvertrag für euer Haus unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.
Der letztmögliche Stichtag für die Antragstellung ist übrigens nach wie vor der 31. Dezember 2023. Dieser Termin kommt deshalb zustande, weil ein Hausbau oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie einige Zeit dauern kann. Tiefergehende Informationen zum Baukindergeld bekommt ihr in unserem Ratgeberartikel zum Thema Baukindergeld.
Wohnungsbauprämie und Einkommensgrenze werden erhöht
Bereits Ende 2019 hatte die Bundesregierung die Erhöhung der Wohnungsbauprämie für Bausparverträge beschlossen. 2021 tritt diese nun endlich in Kraft. Bis dato zahlt der Staat 8,8 Prozent der eingezahlten Leistungen als Zuschuss zum Bausparvertrag. Als Obergrenze für die Bezuschussung gelten Einzahlungen in Höhe von 512 Euro für Alleinstehende oder 1.024 Euro bei Paaren.
Die Wohnungsbauprämie bekommen in Deutschland aktuell alle Bausparer über 16 Jahre mit einem maximalen zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro oder 51.200 Euro bei Paaren. Ab 2021 werden sowohl die Wohnungsbauprämie als auch die Einzahlungs- und die Einkommensgrenze erhöht.
- Die Wohnungsbauprämie steigt von 8,8 auf 10 Prozent.
- Die Höhe der zu bezuschussenden Einzahlungen in den Bausparvertrag steigt von 512 oder 1.024 Euro auf 700 beziehungsweise 1.400 Euro für Paare.
- Die Einkommensgrenze wird von 25.600 oder 51.200 Euro auf 35.000 und 70.000 Euro bei Paaren erhöht.
Das zu versteuernde Einkommen setzt sich übrigens aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen zusammen. Damit können mehr Menschen die Wohnungsbauprämie ab 2021 beantragen und nutzen.
CO2-Preis sorgt für höhere Energiekosten
Eine weitere Neuerung 2021 ist die Erhöhung des so genannten CO2-Preises; eine Abgabe, die Unternehmen zahlen müssen. Die Erhöhung hat Auswirkungen auf Hauskäufer. Denn die CO2-Abgabe wird sich aller Voraussicht nach auf die Energiepreise für Öl- und Gasheizungen auswirken.
So zeigt meine Kollegin Franzi in ihrem Blog-Beitrag „Steigender CO2-Preis: Was bedeutet das für Nutzer einer Ölheizung?“ auf, dass sich durch die Erhöhung des CO2-Preises zwischen 45 Euro für Gasheizungen und 60 Euro für Ölheizungen an Mehrkosten pro Jahr und Einfamilienhaus ergeben.
Wie viel Haus kann ich mir leisten?

hat zuletzt Möbel aufgemöbelt / konnte ihr Baufinanzierungs-Wissen noch nicht in der Praxis nutzen, hat es aber vor / ist seit 2018 Redakteurin bei Dr. Klein / hat Publizistik und Filmwissenschaft studiert / hat eine Vorliebe für Wortwitz / ihre Lieblingsmusik, Lieblingsklamotten, Lieblingsautos und ihr Mann sind aus den 70er-Jahren