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Baustelle winterfest machen: So schützen Sie Ihren Rohbau

Um Schäden durch winterliche Witterung am teuren Rohbau zu vermeiden, sollte die Baustelle winterfest gemacht werden. Wie Sie das machen, lesen Sie in diesem Artikel.

Baustelle winterfest machen: So schützen Sie Ihren Rohbau
Redaktion Dr. Klein

Warum muss ich meinen Rohbau winterfest machen?

Bei Baustellen ist es mit dem Wetter ähnlich wie bei uns Menschen: Sind sie nicht richtig angezogen, dann macht ihnen das Wetter ziemlich zu schaffen. Gerade beim Bau des Eigenheims ist bei herbstlicher und winterlicher Witterung besondere Vorsicht geboten. Regnet es beispielsweise in ungeschützte Mauerkronen oder offen liegende empfindliche Materialien kann es teuer werden, denn die Schäden müssen behoben und gegebenenfalls ersetzt werden. Zudem droht im schlimmsten Fall auch noch Schimmel.

Laut Herstellerangaben sollten einige Materialen nur bei einer Temperatur von mindestens 5 Grad Celsius verarbeitet werden. Das gilt vor allem für die Verarbeitung von Klebern, Estrich, Putz, Bauschaum und Mörtel. So ist gewährleistet, dass sich das Material auch so verhält und verarbeiten lässt, wie gewollt. Liegen die Temperaturen dauerhaft darunter, gibt es womöglich einen Baustopp.

Zwar verpflichten sich Baufirmen und Bauträger in der Regel vertraglich dazu, die Baustelle winterfest zu machen, doch Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Was muss ich wie beim Rohbau winterfest machen?

Man kann einige Vorsichtmaßnahmen treffen, aber am wichtigsten ist, die Baustelle nicht zu vergessen und auch bei langanhaltenden Minusgraden regelmäßig zu besichtigen und den Rohbau so gut es geht von Schnee zu befreien. Einzelne Maßnahmen zum Winterfestmachen wären:

  • Mauerkronen
    Ist noch kein Dach auf dem Rohbau, müssen die offenliegenden Enden der Grundmauern – die Mauerkronen – mit Baufolie abgedeckt werden. Andernfalls regnet es in die Steine. Diese laufen dann voll und kommt der erste Frost, gefriert das Wasser, dehnt sich aus und die Mauern werden im schlimmsten Fall zerstört. Dann sind die Mauern nicht mehr tragfähig und auch nicht mehr zu retten. Das gilt auch für offene Geschossdecken. Diese sollten ebenfalls vollständig mit Baufolie überzogen werden.
  • Kellereingang
    Auch über den Kellertreppeneingang droht ohne vorhandenes Dach Wasser einzudringen. Daher sollte er beispielsweise mit Folien und Brettern winterfest gemacht werden. Sickert nämlich Regen und Schmelzwasser in den Keller und steht dort über mehrere Wochen, bilden diese Pfützen eine ideale Grundlage für Schimmel.
  • Öffnungen für Rohe und Leitungen
    Bei offen liegenden Vorrichtungen für Leitungen und Rohre sollte ebenfalls Baufolie zum Schutz vor Regen und Schnee angebracht werden. Denn auch in diesem Fall ist die Gefahr hoch, dass Beschädigungen durch eindringendes Wasser entstehen.
  • Heizungen
    Ist in Ihrem Rohbau schon die Heizungsanlage verbaut, sollten Sie nachfragen, ob bereits Wasser in den Heizkörpern und Rohren vorhanden ist. Sollte dieses Wasser nämlich im Winter gefrieren, breitet es sich aus und beschädigt mitunter die gesamte Heizungsanlage.
  • Fenster und Türen
    Ist bereits das Dach auf Ihrem Rohbau, müssen alle Luken und auch die Fenster und Türen dicht und winterfest sein. Gibt es noch offene Fensterlöcher, müssen diese mit Folien abgedichtet werden.
  • Dach
    Ein ungedeckter Dachstuhl ist vermutlich eine der ungünstigsten Situationen auf einer Baustelle, wenn es in Richtung Herbst und Winter geht. Diesen winterfest zu machen, ist definitiv die Angelegenheit der Fachmänner. Ist das Dach fachgerecht mit der entsprechenden Folie geschützt, kann es die Winterzeit auch ungedeckt überstehen.
  • Fallrohre
    Um den Rohbau winterfest zu machen, sollten Sie auch ein Auge auf die Fallrohre der Regenrinnen haben. Diese sollten nämlich das Wasser vom Haus wegleiten und Regen und Schmelzwasser nicht zu nah an die Außenwände sickern lassen.
  • Baumaterial
    Ebenso sollte umherliegendes Baumaterial winterfest gelagert werden. Oftmals werden auch hier Planen und Folien über die Materialien gezogen, um Holz und Steine vor der Witterung und auch vor Diebstahl zu schützen.

Was kostet es, den Rohbau winterfest zu machen?

Wie bereits eingehend erwähnt, verpflichten sich die Baufirmen in der Regel vertraglich dazu, die Baustelle winterfest zu machen. Das bedeutet, diese Arbeiten sind meistens Teil der vertraglichen Bauleistungsbeschreibung und müssen nicht zusätzlich vom Bauherrn bezahlt werden, sondern sind im Gesamtpreis miteinkalkuliert. Fragen Sie zur Not beim Bauunternehmen direkt nach, ob und in welchem Umfang das Unternehmen das Winterfestmachen der Baustelle übernimmt.

Wollen Sie die Baustelle allein winterfest machen, weil Sie beispielsweise Ihr Haus selbst bauen, dann kostet eine Rolle Baufolie in den Maßen 4 x 50 Meter je nach Folienstärke knapp 35 Euro. Holzlatten zum Beschweren gibt es im Baumarkt ab rund zwei Euro pro Stück.

Wie kann ich einen Baustopp im Winter vermeiden?

Bestenfalls planen Sie Ihren Hausbau natürlich direkt so, dass das angepeilte Einzugsdatum vor dem üblichen Wintereinbruch liegt und die Baustelle gar nicht erst winterfest gemacht werden muss. Je nachdem, wie extrem die Witterungsbedingungen bis dahin auf der Baustelle aber sind, ist ein Baustopp mitunter unerlässlich. Zum einen lassen sich einige Materialien bei anhaltenden Minusgraden nicht verarbeiten und zum anderen dürfen die Handwerker natürlich aus Arbeitsschutzgründen nicht dauerhaft frieren.

Kommunikation mit dem Bauunternehmen ist wichtig

Um unnötigen Ärger und gegebenenfalls den Baustopp sogar komplett zu vermeiden, ist die Kommunikation mit Ihrem Bauunternehmen sehr wichtig. Sprechen Sie das Thema schon vor der Vertragsunterzeichnung an und fragen Sie, welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung getroffen werden und was die finanziellen Folgen eines Baustopps sind. Ist der Rohbau bereits zu – also sind schon Fester, Türen und der Dachstuhl montiert – können portable Heizlüfter für eine angenehme Arbeitstemperatur sorgen.

Einen externen Bauleiter für die Abnahmen engagieren

Haben Sie einen externen Bauleiter oder auch einen Architekten engagiert, übernehmen diese in der Regel auch die Bauüberwachung. Sie überwachen und protokollieren sämtliche Bauabschnitte, die verwendeten Materialien und die auf der Baustelle anwesenden Handwerker. Mit ihnen an der Seite können Sie ziemlich sicher sein, dass Ihr Rohbau ordentlich winterfest gemacht wird. Auch nach der Winterzeit oder bei der endgültigen Bauabnahme kann ein Bauleiter Folgeschäden aus einem fehlerhaften Winterfestmachen erkennen und anmahnen.

Schuld an schlechtem Wetter hat dabei natürlich weder der Bauherr noch das Bauunternehmen. Doch ein Baustopp kann aufgrund der potenziell anfallenden Bereitstellungszinsen für den Bauherrn teuer werden. Auch das Bauunternehmen hat in aller Regel kein Interesse an langen Baustopps, denn auch das bedeutet: kein Geld. Will der Bauherr partout, dass trotz Frost gearbeitet wird, kann dies das Bauamt auf den Plan rufen, welches dann spätestens einen nötigen Baustopp anordnet.

Zahlt die Versicherung bei Schäden am Rohbau durch Winterwetter?

Haben Sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, sind hier auch Schäden durch unvorhergesehene Naturereignisse abgesichert. Allerdings gilt das nur für außergewöhnliche Witterungen. Normale Herbst- oder Winterwetter-Ereignisse, wie sie in ihrer Stärke statistisch gesehen einmal in zehn Jahren vorkommen könnten, sind von diesem Versicherungsschutz in den meisten Fällen ausgenommen. Schäden am Rohbau durch normalen Winterfrost sind also ausgeschlossen. Sollte es allerdings im August plötzlich frieren, sieht die Lage anders aus.

Zudem zahlt die Versicherung auch nicht, wenn die Baufirma vertraglich dafür hätte Sorge tragen müssen, die Baustelle winterfest zu machen. Das ist dann eine Angelegenheit zwischen dem Bauunternehmen und dem Bauherrn, denn das Bauunternehmen ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen. Zudem zahlt die Bauleistungsversicherung auch nicht, wenn Schimmel aufgrund der nicht fachgerechten Wettersicherung entsteht.

Des Weiteren rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Schäden, die „während und infolge einer Unterbrechung der Arbeiten am Versicherungsort oder einem Teil davon“ entstehen, ebenfalls vom Schutz auszuschließen. Das bedeutet, dass Schäden, die während eines Baustopps entstehen, nicht in der Bauleistungsversicherung abgesichert sind. Hier gilt allerdings häufig, dass die Bauarbeiten erst eine bestimmte, vertraglich festgelegte Zeit stillstehen muss, bevor der Schutz erlischt. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die Baustelle adäquat winterfest gemacht wird.

Zusammenfassung: Wenn der Winter naht…

Die Baustelle winterfest machen ist – wenn es denn notwendig wird – eine wichtige Sache. Immerhin stecken in einem Rohbau bereits viel Planung, Zeit und Geld. Auf folgende Stellen sollten Sie dabei besonderes achten:

  • Mauerkronen
  • Kellereingang
  • Öffnungen für Rohre und Leitungen
  • Heizungsanlage
  • Fenster und Türen
  • Dachstuhl
  • Fallrohre
  • Baumaterial

Wird beim Winterfestmachen der Baustelle geschlampt, kann es teuer werden. Denn häufig übernimmt nicht einmal eine Bauleistungsversicherung die Kosten für die Behebung der Schäden. Im schlimmsten Fall droht ein Rechtsstreit. Potenzielle Schäden können wie folgt aussehen:

  • Gefrorenes Wasser zerstört Mauersteine
  • Eis zerstört die Heizungsanlage
  • Wasser dringt in Ritzen und zerstört beispielsweise Fugen
  • Schimmel bildet sich als Folge stehenden Wassers

In der Regel ist das Bauunternehmen vertraglich dazu verpflichtet, die Baustelle winterfest zu machen. Die Überwachung der korrekten Ausführung kann beispielsweise ein Bauleiter übernehmen. Bestenfalls sollten Sie den Hausbau so planen, dass Sie vor dem regulären Wintereinbruch einziehen können.

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