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Barrierefreies Bauen: Komfortables Wohnen in jeder Lebenslage

Durch barrierefreies Bauen lässt es sich auch im Alter komfortabel in den eigenen 4 Wänden wohnen
vivien-ohlinger
Viviane Ohlinger
3 Min.
09.06.2022
Das Wichtigste in Kürze
  • Barrierefreies Bauen schafft die Möglichkeit, komfortabel und möglichst lange eigenständig in der eigenen Immobilie zu wohnen.
  • Bereits bei der Bauplanung kann durch entsprechende Maßnahmen barrierefreies Wohnen unterstützt und so auch der Immobilienwert gesteigert werden.
  • Alle Anforderungen und Mindestmaße sind in der DIN-Norm 18040-2 hinterlegt.
  • Für barrierefreies Bauen fallen Mehrkosten in Höhe von 1 bis 5 % der Baukosten an.
  • Barrierefrei Bauen wird durch die Wohnungsbauförderungen der Bundesländer, barrierefreier Umbau durch die KfW gefördert.

Was ist barrierefreies Bauen?

Barrierefreies Bauen bedeutet, Häuser und Wohnungen so zu konzipieren, dass ein eigenständiges Wohnen auch mit körperlichen Beeinträchtigungen möglich ist. Dies kann beispielsweise durch breitere Türen, einen ebenerdigen Hauseingang oder tiefe Fenster realisiert werden. Aber auch kleine bauliche Eingriffe wie ein griffsicherer Handlauf, ein Vordach über dem Hauseingang oder eine ebenerdige Dusche sorgen für Barrierefreiheit.

Viele denken beim barrierefreien Bauen vor allem daran, das Haus als Altersvorsorge zu nutzen, damit auch noch im Alter im eigenen Haus wohnen können. Eingeschränkte Mobilität kann Sie aber auch durch einen Unfall oder eine Behinderung treffen. Werden bereits beim Bau der Immobilie Vorkehrungen getroffen, um die Immobilie barrierefrei beziehungsweise barrierearm zu bauen, können die eigenen 4 Wände nicht nur lebenslang genutzt, sondern auch spätere, teure Umbauten vermieden werden.

Barrierefreies Bauen: Was sind die Vorteile?

Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für die Zukunft. Sehen Sie hier alle Vorteile von barrierefreiem Bauen im Überblick:

  • Sie erhalten mehr Komfort und Bewegungsfreiheit.
  • Sie sind unabhängiger und können bei körperlichen Beeinträchtigungen den Alltag länger ohne fremde Hilfe meistern.
  • Sie können lange oder sogar lebenslang im eigenen Haus wohnen.
  • Sie haben später geringere oder gar keine Umbaukosten.
  • Ihre Immobilie steigt im Wert.

Grundsätzlich hat barrierefreies Bauen für jeden Bauherrn Vorteile: Nicht nur ältere Menschen profitieren von einer barrierefreien Bauweise, auch Eltern mit Kinderwagen oder groß- bzw. kleinwüchsige Menschen können Räume so ohne Hindernisse nutzen.

Welche Anforderungen gibt es für barrierefreies Bauen?

Die Anforderungen für barrierefreies Bauen und Wohnen legt die DIN-Norm 18040-2 fest. Die dort hinterlegten Ansprüche sind in der Regel freiwillig. Viele Bundesländer haben jedoch Teile der DIN-Norm in ihre Baugesetze aufgenommen, so dass diese Pflicht für barrierefreies Bauen oder Umbauen sind.

Die Regelungen schreiben Bauherren vor, wie Häuser, Wohnungen und Außenanlagen gebaut werden müssen, damit sie als barrierefrei gelten. In der DIN-Norm 18040-2 finden sich vor allem Anforderungen zum Platzbedarf, zu Treppen, Aufzügen, Bäder, Fenster, Türen und Wohnraum. Dabei legt sie Mindestmaße für die einzelnen Bereiche fest, gibt Tipps für wichtige Einbauten und zeigt, wie durch das Einsetzen von Leuchtmitteln besserer Sehkomfort geschaffen werden kann.

Ihre Baufirma oder Ihr Architekt kennen die Anforderungen, die Ihr Bundesland an barrierefreies Wohnen stellt. Bauen Sie Ihr Haus in Eigenregie oder möchten Sie selbst gern mehr über die Regelungen wissen, schauen Sie sich vor Ihrem Bauvorhaben auf jeden Fall die jeweilige Landesbauordnung an.

Was muss ich bei der Planung zum barrierefreien Bauen beachten?

Planen Sie ein barrierefreies Zuhause, sollten Sie sich als erstes darüber klar werden, welchen Zweck sie damit erfüllen möchten. Grundsätzlich gibt es 3 Richtungen, wenn Sie Ihr Haus barrierefrei bauen möchten:

  1. Sie gestalten Ihr Haus altenfreundlich.
  2. Sie bauen behindertengerecht.
  3. Sie planen, komplett barrierefrei zu wohnen.

Je nach Ziel sind unterschiedliche Voraussetzungen für barrierefreies Bauen und die Bauplanung zu beachten. Dies zeigt sich beispielsweise am Platzbedarf in Räumen: Während ein Rollator für einen Richtungswechsel maximal 1 m x 1 m benötigt, sind für einen Rollstuhl schon 1,50 m x 1,50 m angebracht. Noch höher fällt der Platzbedarf aus, wenn ein Pflegebett aufgestellt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefreien und behindertengerechten Bauen?

Der größte Unterschied liegt darin, dass barrierefreies Wohnen nicht unbedingt auch rollstuhlgerecht ist. So ist beispielsweise der Wendekreis für einen Rollstuhlfahrer wesentlich größer als es für das barrierefreie Wohnen gefordert wird. Auch die Mindestmaße für Türen unterscheiden sich: Als barrierefrei gelten diese bei einer Mindestbreite von 80 cm, behindertengerecht bedeutet eine Mindestbreite von 90 cm. Alle Vorgaben zu barrierefreien und behindertengerechten Bauen finden Sie in der DIN-Norm 18040-2.

Grundsätzlich sollten Sie auf 3 wichtige Punkte beim barrierefreien Bauen achten:

  1. Komfortable Bewegungsflächen
  2. Uneingeschränkte Nutzung durch ausreichende Bewegungsbreiten
  3. Erreichbare Greifräume und Sichtbereiche

Wie dies in den einzelnen Räumen umgesetzt werden kann, haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.

Barrierefreies Wohnen: Türen und Fenster

Bei Türen und Fenster sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Bauen Sie Türen und Durchgänge so breit, dass ein Rollstuhl durchpasst.
  • Verzichten Sie auf Türschwellen und Absätze.
  • Bringen Sie Tür- und Fenstergriffe so an, dass sie auch vom Rollstuhl aus erreichbar sind.

Barrierefreies Wohnen: Treppen

Treppen erschweren einen barrierefreien Zugang zum Haus oder anderen Räumen. Deshalb:

  • Verzichten Sie, wenn möglich, auf Treppen und Absätze und achten Sie auf einen ebenerdigen Zugang zu den Räumen.
  • Falls doch eine Treppe nötig ist, bauen Sie diese möglichst breit, damit unter Umständen auch ein Treppenlift eingebaut werden kann.
  • Verwenden Sie rutschsichere Beläge für die Treppenstufen.
  • Leuchten Sie die Treppe gut aus.
  • Befestigen Sie Handläufe an der Treppe.

Barrierefreies Wohnen: Bad

Neben ausreichend Platzbedarf sind für ein barrierefreies Bad noch folgende Punkte wichtig:

  • Eine ebenerdige Dusche oder eine Badewanne mit Einstiegshilfe
  • Ein rutschfester Bodenbelag
  • Haltegriffe in Dusche und Wanne
  • Leicht erreichbare Armaturen
  • Ein unterfahrbarer Waschtisch

Barrierefreies Wohnen: Küche

Für viele ist die Küche der Hauptmittelpunkt der Immobilie. Hilfreich sind deshalb diese Faktoren:

  • Die Küche sollte so geplant werden, dass sie auch mit einem Rollator oder Rollstuhl benutzt werden kann.
  • Ziehen Sie den Kauf von höhenverstellbaren Küchenmöbeln in Betracht. So können Sie Ihre Möbel lange und auch bei Beeinträchtigungen nutzen.
  • Von Vorteil sind ebenfalls ausfahrbare und drehbare Schränke.
  • Die Arbeitsplatte und das Spülbecken sollten unterfahrbar sein.

Barrierefreies Wohnen: Schlafzimmer

Für das Schlafzimmer sollten Sie ebenfalls genügend Platz und zusätzlich noch eine Abstellmöglichkeit für den Rollator oder Rollstuhl einplanen. Des Weiteren noch wichtig für ein barrierefreies Schlafzimmer sind:

  • Eine ausreichende Betthöhe für bequemes Ein- und Aussteigen
  • Ein gut erreichbarer Lichtschalter
  • Beschränkung auf Kommoden beziehungsweise bei Schränken absenkbare oder ausklappbare Kleiderstangen.

Barrierefreies Wohnen: Außenbereich

Auch im Außenbereich ist barrierefreies Bauen sinnvoll:

  • Ein flach ansteigender barrierefreier Zugang zum Haus, zur Terrasse oder zum Garten erleichtern die Nutzung im Alter oder mit einem Handicap.
  • Achten Sie auch hier auf breite Wege und eine ausreichende Beleuchtung.
  • Ebenso sollte die Garage ausreichend breit sein und genügend Platz für den Umstieg vom Rollstuhl auf das Auto lassen.

Was kostet barrierefreies Bauen?

Allgemein herrscht die Meinung vor, barrierefreies Bauen sei teuer. Was kostet also ein Haus, das barrierefrei gebaut wird? Experten gehen davon aus, dass barrierefreies Bauen die Baukosten nur um rund 1 bis 5 % erhöht. Bei einem Haus mit 150 m² Wohnfläche und einer Bausumme von 350.000 € fallen somit Mehrkosten zwischen 3.500 € bis 17.500 € an. Dies gilt allerdings nur für einen Neubau, bei dem barrierefreie Maßnahmen von Anfang an mit in die Planung aufgenommen werden

Soll eine Bestandsimmobilie barrierefrei umgebaut werden, schlägt dies mit höheren Kosten zu Buche. Wer dann breitere Türen, eine barrierefreie Küche oder einen Lift einbauen muss, zahlt oft das Doppelte. So belaufen sich die Kosten für einen Treppenlift auf 4.000 bis 18.000 €, die Preise für eine barrierefreie Küche starten ab 9.000 €. Wer also vorhat zu bauen, kann durch die Einbeziehung von barrierefreien Maßnahmen viel Geld sparen und zusätzlich noch den Verkehrswert seines Hauses steigern.

Welche Förderungen gibt es für barrierefreies Wohnen?

Ein staatliches Förderprogramm zum barrierefreien Bauen, wie beispielsweise KfW-Darlehen, gibt es nicht. Lediglich der Umbau einer Bestandsimmobilie wird mit dem KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" gefördert. Wer einen Neubau plant, kann sich aber durch das Wohneigentumsprogramm der KfW oder die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude unterstützen lassen.

Für barrierefreies Bauen bietet sich auch die Wohnungsbauförderung der Bundesländer an. Diese fördern einen Neubau mit einkommensabhängigen Darlehen und Zuschüssen. Auch die Städte und Kommunen haben in einigen Fällen Förderprogramme zum barrierefreien Wohnen im Portfolio.

Ist barrierefreies Bauen steuerlich absetzbar?

Barrierefreies Bauen kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Anders verhält es sich mit einem barrierefreien Umbau. Wer sein Haus oder seine Wohnung nachträglich barrierefrei oder behindertengerecht umbaut und gestaltet, kann die anfallenden Kosten in der Regel als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis durch ein ärztliches Attest beziehungsweise ein medizinisches Gutachten, dass der barrierefreie Umbau notwendig ist.

Möchten Sie den Umbau vorsorglich vornehmen oder um eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie zu erreichen, können Sie nur die Lohnkosten der Handwerker von der Steuer absetzen. In diesem Fall darf die maximale Steuerersparnis nicht mehr als 1.200 € betragen.

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