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Was ist eine Abnahmeverpflichtung?

Eine Abnahmeverpflichtung ist die Pflicht, eine vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) entgegenzunehmen. Rund um die Thematik Baufinanzierung werden Sie vermutlich am ehesten im Zusammenhang mit einem Forward-Darlehen mit dem Begriff Abnahmeverpflichtung und Abnahmefrist konfrontiert. Schließen Sie ein Forward-Darlehen ab, sind Sie verpflichtet das Darlehen innerhalb einer vereinbarten Frist abzunehmen.

Forward-Darlehen als Anschlussfinanzierung

Haben Sie vor, ein Forward-Darlehen für Ihre Anschlussfinanzierung zu nutzen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie damit eine vereinbarte Abnahmeverpflichtung eingehen. Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen die aktuellen Bauzinsen für die Zukunft. Das bedeutet, Sie frieren die heutigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung ein, auch wenn Sie diese erst in einigen Jahren wirklich benötigen.

Steht Ihre Anschlussfinanzierung in beispielsweise drei Jahren an und sind die Immobilienzinsen gerade niedrig, können Sie mit einem Forward-Darlehen Ihre Restschuld in drei Jahren zum heutigen Zinssatz weiter finanzieren. Sollten die Zinsen bis zu Ihrer Anschlussfinanzierung steigen, sparen Sie durch dieses Darlehen viel Geld.

Warum gibt es eine Abnahmeverpflichtung?

Mit einem Forward-Darlehen spekulieren Sie auf steigende Zinsen, die Sie mithilfe dieses Darlehens umgehen wollen. Sollten die Zinsen zum Fälligkeitsdatum wirklich steigen, profitieren Sie natürlich finanziell stark von diesem Darlehen. Die Banken hingegen verlieren in genau diesem Fall aber Geld – denn eigentlich hätten Sie ja die vereinbarten höheren Zinsen zahlen müssen.

Aber: Sollten die Zinsen entgegen Ihrer Spekulation sinken, zahlen Sie mehr als der Markt eigentlich verlangt. In diesem Fall profitieren die Banken, denn Sie Zahlen mehr Zinsen als nötig. Sie sehen also, dass ein Forward-Darlehen sowohl für Sie dem Kunden, als auch für die Bank ein Risiko birgt. Die Verpflichtung das Darlehen In Anspruch zu nehmen, mindert das Risiko der Bank, dass der Kreditnehmer bei sinkenden Zinsen kurz vor dem Fälligkeitsdatum „abspringt“ und sich eine günstigere Anschlussfinanzierung sucht.

Es gibt zwar die Möglichkeit, auch ein Darlehen vor der Fälligkeit zu kündigen, aber dann verlangt die Bank in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung. Diese ist eine Art Schadenersatz für die durch die Kündigung verlorengegangenen Zinseinnahmen. Die Nichtannahmeentschädigung errechnet sich in den meisten Fällen aus der Rendite für Hypothekenpfandbriefe und entgangenen Zinseinnahmen. Die Differenz dieser Faktoren bildet dann die Höhe der Entschädigung.

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