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Baustelleneinrichtung: Pflichten, Kosten, Tipps

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete – vor allem, wenn es um den Bau Ihres eigenen Hauses geht. Wie Sie die Baustelle richtig vorbereiten und welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Vater und Sohn sind auf einer Baustelle und halten einen Messstab
Redaktion Dr. Klein

Was bedeutet Baustelleneinrichtung?

Der Begriff Baustellenvorbereitung fasst alle Transport-, Lager- und Produktionsvorgänge zusammen, die zum Bau eines Gebäudes auf einer Baustelle erforderlich sind. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet Vorgaben aus der Verkehrssicherungspflicht, dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung – sie setzt sich also aus verschiedenen Regeln zusammen, die allesamt einem Hauptzweck dienen: Sicherheit für alle Personen, insbesondere der Arbeiter, auf einer Baustelle. Nach diesen Vorgaben werden auch die Einrichtung der Strom- und Wasserversorgung sowie die Stand- und Lagerflächen für Arbeitsmaterialien und Baugeräte geregelt.

Warum ist die Baustelleneinrichtung so wichtig?

Eine sinnvoll und wirtschaftlich geplante Baustelle ist deshalb so wichtig, weil sie die Basis für einen reibungslosen Hausbau bildet, Verzögerungen im Ablauf vermeiden und Ihnen somit viel Geld sparen kann. Sie dient außerdem dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeiter auf der Baustelle zu gewährleisten.

Bevor der eigentliche Hausbau überhaupt starten kann, sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet, das Baugrundstück und die Baustelle einzurichten. Laut der aktuellen Gesetzeslage liegt die volle Verantwortung dafür und das Baugrundrisiko generell also in Ihren Händen.

Lassen Sie bereits im Vorfeld der Baustellenplanung ein professionelles Baugrundgutachten erstellen. Durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse können Sie das Baugrundrisiko um ein Vielfaches mindern, wenn nicht sogar komplett vermeiden.

Baustelleneinrichtung mit Baufirma/Baukoordinator

Planen Sie, für die Errichtung Ihres Eigenheims eine Baufirma beziehungsweise einen Baukoordinator zu engagieren, wird die Baustellenvorbereitung meist schon in deren Angebot aufgelistet sein. Das bedeutet, dass Sie als Bauherr sich nicht allein darum kümmern müssen, da die Baufirma die Einrichtung übernimmt.

Allerdings gilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Sie können zwar Ihre gesamten Pflichten als Bauherr auf einen Dritten, in diesem Fall also die Baufirma, übertragen, allerdings verbleiben sowohl die oberste Verantwortung, als auch die Aufsichtspflicht beim Bauherren – also bei Ihnen. Sie sind dazu verpflichtet sich immer, sei es durch eigene Anwesenheit oder durch Rückmeldung der Baufirma, über die korrekte Abfolge und zuverlässige Einhaltung der Baustelleneinrichtung zu vergewissern

Baustelleneinrichtung ohne Baufirma/Baukoordinator

Wollen Sie Ihr zukünftiges Zuhause ohne Baufirma beziehungsweise Baukoordinator bauen, sollten Sie folgen Dinge beachten:

  • Die Baustelleneinrichtung muss in kompletter Eigenleistung übernommen werden.
  • Mit jeder involvierten Handwerkergruppe müssen Sie die Abläufe einzeln absprechen, also: Was passiert wann, wie, warum?
  • Für jeden Arbeitsschritt müssen Sie die entsprechenden Geräte mieten.

Verlieren Sie neben all den Anträge, Plänen und Versicherungen nicht den Überblick und halten Sie sich immer streng an die gesetzlichen Vorgaben. Eventuell auftretende Fehler in Folge einer unzureichenden Baustellenvorbereitung können nämlich nicht nur sehr teuer, sondern für Mensch und Natur auch gefährlich werden.

Was besagen die vier Grundregeln des Arbeitsschutzes?

Als Bauherr sind Sie dazu verpflichtet, sich bereits vor Baubeginn mit den Vorgaben und rechtlichen Grundlagen der Baustelleneinrichtung vertraut zu machen. In erster Linie müssen dabei die vier Grundregeln des Arbeitsschutzes zwingend eingehalten werden. Sie lauten:

  1. Die Arbeitsabläufe sind der Arbeitssicherheit angepasst.
  2. Falls eine Schutzausrüstung nötig ist, muss diese von Ihnen bereitgestellt werden.
  3. Die genutzten Arbeitsmittel entsprechen den Regeln der Arbeitssicherheit.
  4. Die Arbeitsstätte ist sicher.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Baustelleneinrichtung?

Beim Bau eines Wohnhauses greift die Baustellenverordnung (BaustellV), welche alle für eine Baustelle zutreffenden Richtlinien und Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Verkehrssicherungspflicht zusammenfasst. Im Folgenden erklären wir Ihnen die eben genannten Verordnungen im Detail:

  • Das Arbeitsschutzgesetz

    Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es wird durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (kurz: Baustellenverordnung oder BaustellV) erweitert. Diese Regeln sollten Sie als Bauherr daher unbedingt beachten:

    • Beziehen Sie die allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes immer in die Planung Ihres Bauvorhabens mit ein.
    • Gestalten Sie die Arbeitsbedingungen generell so, dass sie für die Arbeiter keine Gefahr darstellen und Unfälle im besten Fall von vornherein vermieden werden können.
    • Bringen Sie in Sicherheitshinweise auf der Baustelle an, die in Sprache und Form verständlich sind. Jeder Arbeiter muss diese Hinweise verstehen und befolgen können.

    Hinweis: Erfüllen Sie diese Vorschriften nur mangelhaft beziehungsweise gar nicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit und zieht ein Bußgeld nach sich. Verletzt sich aber ein Arbeiter auf Ihrer Baustelle ohne ausreichende Schutzmaßnahmen schwer, machen Sie sich nach §26 des Arbeitsschutzgesetzes (kurz ArbSchG) strafbar. Die Bandbreite der möglichen Strafen reicht dann von einer Geldstrafe, bis zu einem Jahr Gefängnis.

  • Die Verkehrssicherungspflicht

    Da für die meisten Bauprojekte professionelle Baufirmen mit den ausführenden Arbeiten beauftragt werden, übernehmen diese auch die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes. Allerdings sind Sie als Bauherr damit nicht komplett aus dem Schneider, denn trotz allem liegen sowohl die generelle Aufsichts-, als auch die Verkehrssicherungspflicht immer bei Ihnen. Die Verkehrssicherungspflicht trifft also immer denjenigen:

    • Der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält
    • In dessen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle liegt
    • Der die rechtliche oder die tatsächliche Herrschaft über eine potenziell für Dritte gefährlich werdende Sache ausübt
    • Der eine gefährliche Sache in Verkehr bringt oder dem allgemeinen Verkehr aussetzt.

    Die Verkehrssicherungspflicht gilt deshalb während und nach der Baustellenvorbereitung für alle Personen, die die Baustelle betreten dürfen – also in erster Linie Handwerker, Bauarbeiter, möglicherweise freiwillige Helfer und Zulieferer. Bitte beachten Sie, dass für Kinder eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht gilt. Sichern Sie die Baustelle also immer so ab, dass sie in Kinderaugen eher abschreckend und nicht wie ein verlockender Abenteuerspielplatz wirkt.

    Hinweis: Haben Sie als Bauherr notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen beziehungsweise sich nicht regelmäßig vor Ort über die Baustellen-Absicherung informiert, haften Sie für alle möglichen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau der Immobilie entstehen können.

  • Die Arbeitsstättenverordnung

    Durch die Arbeitsstättenverordnung ist jeder Bauherr gesetzlich dazu verpflichtet, während und nach der Baustellenvorbereitung für Erste-Hilfe-Material, benutzbare Rettungs- und Fluchtwege und die Bereitstellung von Sanitäranlagen zu sorgen. Es bietet sich daher ein gemeinsamer Pausenraum für die Bauarbeiter an, in dem beispielsweise auch der Erste-Hilfe-Kasten zu finden ist.

    Haben Sie für die Einrichtung der Baustelle eine Baufirma beauftragt, muss diese die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung übernehmen – allerdings nur während der festgelegten Arbeitszeiten. Holen Sie sich außerhalb dieser Arbeitszeiten private Helfer auf die Baustelle, beispielsweise am Wochenende, liegt die Beachtung der Verordnung wieder komplett bei Ihnen.

    Hinweis: Ausgebildete Handwerker, also Fachleute, werden von der Rechtsprechung in der Pflicht gesehen, elementare Sicherheitsmaßnahmen selbst einzuhalten. Das bedeutet, dass auch die Arbeiter selbst für ihre persönliche Sicherheit verantwortlich sind. Haben Sie als Bauherr allerdings Hinweise darauf, dass die Sicherheit auf der Baustelle durch eine Fremdfirma vernachlässigt wird, sind Sie zum Eingreifen verpflichtet. Tun Sie das nämlich nicht und es geschieht ein Unfall mit Personenschaden, sind Sie allein aufgrund mangelnder Aufsichtspflicht dafür haftbar.

Welche Genehmigungen brauchen Sie für die Baustelleneinrichtung?

Achten Sie darauf, die wichtigsten Genehmigungen bereits vor Baubeginn einzuholen. Das erspart Ihnen nämlich nicht nur Zeit und Geld, sondern auch viele Nerven. Es handelt sich dabei um folgende Dokumente:

Die Baugenehmigung: Bevor Sie im Rahmen der Baustellenvorbereitung auch nur das kleinste Stück Bauzaun errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Ohne diese wird nämlich aus dem gesamten Projekt nichts, da jeder Bau eines Eigenheims in Deutschland nur mit einer offiziellen Baugenehmigung ausgeführt werden darf.

Von dieser Pflicht ausgenommen sind Gebäude unter 30 Quadratmetern, in denen Personen sich nicht permanent aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Carports oder Gerätschuppen.

Die Sondernutzungserlaubnis: Sollte Ihre Baustelle nicht genug Platz für alle notwendigen Utensilien und Geräte wie zum Beispiel das Gerüst, den Baukran, Container oder Baumaterial bieten, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, den Bürgersteig oder die Straße dafür zu nutzen.

Allerdings bedarf dies einer Sondernutzungserlaubnis, welche Sie bei der zuständigen Behörde (meist beim Straßenverkehrsamt) beantragen müssen! Sowohl die Dauer der Antragsfristen, als auch die Höhe der Kosten variieren dabei je nach Region.

Die Genehmigung für Luftfahrthindernisse: Planen Sie, in der Nähe eines Flugplatzes oder einer Flugsicherungseinrichtung (zum Beispiel einer Flug-Navigationsanlage) zu bauen, müssen Sie eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse beantragen. Für Ihr zukünftiges Eigenheim selbst ist die luftrechtliche Genehmigung in der Regel ein Teil der Baugenehmigung.

Allerdings gilt diese nicht für Kräne oder andere Geräte, die zum Bau ebendieses Hauses eingesetzt werden. Für Gerätschaften und Arbeitsutensilien dieser Art müssen Sie die Genehmigung also gesondert beantragen.

Erst wenn Sie als Bauherr alle wichtigen Genehmigungen beisammen und die rechtlichen Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsstättenverordnung) erfüllt haben, dürfen Sie offiziell mit der Planung und Einrichtung der Baustelle beginnen.

Welche Bedingungen muss der Baugrund für eine Baustelleneinrichtung liefern?

Der Baugrund beziehungsweise das Baugrundstück spielen dabei eine enorm wichtige Rolle, da dieser über das finale GO oder NO Ihres Bauprojektes entscheidet. Oder anders formuliert: Mit der Beschaffenheit des Bodens steht oder fällt Ihr Haus – im wahrsten Sinne des Wortes. Mithilfe eines professionell erstellten Baugrundgutachtens erhalten Sie alle Informationen über das Baugrundstück, die Sie benötigen – und im besten Fall auch die Sicherheit, nicht auf dem sprichwörtlichen Sand zu bauen.

Mögliche Gefahren, die erst durch ein Baugrundgutachten ersichtlich gemacht werden können, sind beispielsweise Altlasten im Boden. Diese müssen fachgerecht entfernt werden. Zu diesen Altlasten zählen unter anderem:

  • Chemikalien
  • Giftige Substanzen
  • Kontaminiertes Material

Wie läuft die Baustelleneinrichtung auf einem Baugrundstück ab?

Um einen reibungslosen Ablauf der Baustelleneinrichtung zu gewähren, sollten Sie als Bauherr ein besonderes Augenmerk auf bestimmte Dinge legen. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung:

  1. Sind die Anträge für Baustrom und Bauwasser gestellt?
  2. Wenn nicht, wurden anderweitige Nutzungsmöglichkeiten dafür abgeklärt?
  3. Sind Zufahrtsmöglichkeiten für die Baufahrzeuge eingerichtet?
  4. Sind Sanitäranlagen für die Bauarbeiter vorhanden?
  5. Ist der Standplatz für den Baukran vorbereitet?
  6. Ist das Zwischenlager für den Bodenaushub vorbereitet?
  7. Ist die Bauschuttbeseitigung geklärt?

Welche Gefahrenherde gibt es auf einer Baustelle?

Gerade größere Baustellen bieten viele mögliche Gefahrenherde, die auf den ersten Blick nicht unbedingt als solche erkennbar sind. Die Folgenden sollten Sie deshalb erkennen und vorab beseitigen:

Nicht richtig abgesicherte oder falsch montierte Baugerüste: Vor allem bei einem knapperen Zeitplan, sind unsachgemäße und fehlerhafte Gerüstmontagen leider keine Seltenheit – und sehr gefährlich. Die darauf tätigen Arbeiter könnten abstürzen und sich schwerwiegende Verletzungen zuziehen.

Nicht korrekt angeschlossene Maschinen: Normalerweise sollten Sie sich über falsch angeschlossene Arbeitsgeräte gar keine Gedanken machen müssen, aber leider passiert genau das tatsächlich häufiger, als Sie denken. Werden elektrische Maschinen und Gerätschaften falsch angeschlossen oder sind schlichtweg kaputt, können die Folgen einer Benutzung schlimmstenfalls lebensbedrohlich sein. Das Anschließen sollte daher ausschließlich von entsprechend unterwiesenem und dafür autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.

Herumliegendes Werkzeug: Wenn Sie Kinder oder mal in einer Studenten-WG gelebt haben, werden Sie es kennen: Alles, was nach der Benutzung nicht weggeräumt wurde und einfach irgendwo liegenbleibt, kann zur möglichen Stolper- und Gefahrenquelle werden. So verhält es sich auch mit Werkzeug, welches nicht wieder sachgemäß verstaut wurde. Arbeiter oder auch Sie als Bauherr können sich daran verletzen – vor allem, wenn keine entsprechende Schutzkleidung oder Arbeitsschuhe getragen werden. Für den generellen Arbeitsschutz besteht auf Baustellen außerdem grundsätzlich eine Helmpflicht.

Unsachgemäß gelagerte Chemikalien: Gehen Mitarbeiter im Eifer des Gefechts fahrlässig mit Gefahrenstoffen um oder wurden sie nicht fachgerecht geschult, können sie sich leicht Verätzungen und/oder Verbrennungen zuziehen. Um auch in diesem Fall den Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist eine entsprechende Unterweisung und Schulung der Arbeiter daher immer das A und O!

Welche Maßnahmen sorgen für die nötige Sicherheit auf der Baustelle?

Wurden die Gesamtfläche der Baustelle von den Vermessern abgesteckt und somit eingegrenzt, ist es Ihre Pflicht, anschließend auf genau dieser Fläche für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Dazu zählen:

  • Bauzaun
  • Leitplanken
  • Beleuchtung
  • Baumschutz
  • Gewässerschutz
  • Leitungsschutz
  • Nachbarschaftsschutz
  • Brandschutz
  • Witterungsschutz
  • Bodenschutz

Hinterlegen Sie die wichtigsten Telefonnummern auf der Baustelle (Feuerwehr, Notarzt, Polizei, Nummern der Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom, Gas) und stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter jederzeit Zugang dazu haben. Erste-Hilfe-Kästen und „Baustelle betreten verboten!“-Schilder am Bauzaun, sollten ebenfalls obligatorisch sein.

Schild auf einer Baustelle

"Eltern haften für ihre Kinder"? Nicht unbedingt!

Das bekannte und an den meisten Baustellen montierte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist tatsächlich nur unter bestimmten Bedingungen korrekt. Verursacht nämlich ein nicht deliktfähiges Kind auf der Baustelle einen Schaden und verletzt sich dabei, haften die Eltern nur im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung. Allerdings ist diese im Einzelfall oft sehr schwer nachweisbar. Konnte das Kind die Baustelle aufgrund von nicht ordnungsgemäßer Sicherung problemlos betreten, haften letztendlich Sie als Bauherr, da Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Welche Versicherungen brauchen Sie für die Baustelleneinrichtung?

Jeder Bauherr sollte sich und sein Projekt immer bestmöglich gut ab- und versichern, da es meist nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Gesundheit eventueller Mitarbeiter geht. Ein absolutes Versicherungs-Muss für Ihre Baustelleneinrichtung ist daher:

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist zwingend notwendig, um sich gegen finanzielle Folgen von Unfällen auf der Baustelle abzusichern. Haben Sie nämlich versäumt, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen beziehungsweise die Baustelle nach außen ausreichend abzusichern, müssen Sie nach § 823 Abs. 1 BGB im schlimmsten Fall mit unter Umständen existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen rechnen.

Feuerrohbauversicherung: gegen Brand und Blitzeinschlag

Bauleistungsversicherung: zum Schutz vor Schäden durch Unwetter, Vandalismus und Materialfehler

Bauhelfer-Unfallversicherung: für private Helfer

Hinweis: Sie sind dazu verpflichtet, private Helfer auf der Baustelle binnen einer Woche nach Baubeginn bei der regionalen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden! Tun Sie das nicht und es geschieht ein Unfall, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Was kostet die Baustelleneinrichtung?

Engagieren Sie einen Baupartner, werden ca. fünf bis zehn Prozent des Angebotspreises für die Baustelleneinrichtung eingerechnet sein. Kümmern Sie sich um die Baustellenvorbereitung selbst, kommt Sie das allerdings nicht günstiger – auch in diesem Fall wird eine Summe derselben Größenordnung fällig. Kostet das zu errichtende Haus also beispielsweise 300.000 Euro, wären das je 15.000 bis 30.000 Euro, die Sie bezahlen müssen. Abgesehen von den drohenden Bußgeldern, welchen bei Nichteinhaltung der strengen Vorgaben einer Baustellenvorbereitung drohen, kostet auch der Rest der Baustelle mehr als nur Nerven.

Das Aufstellen von Bauhütten, die Versorgung mit Wasser und Strom und auch der Schutz rund um die Baustelle kosten meist nicht wenig – einen Pauschalpreis gibt es dafür allerdings nicht. Die Preise sind stark von der Größe des Bauprojektes und der Dauer der Arbeiten an individuellen Abschnitten des Bauvorhabens abhängig. Neben vielen weiteren, individuellen Faktoren zählen dazu:

  • Das Bauvolumen
  • Die Grundstückslage
  • Die Bodenverhältnisse
  • Der geplante Geräteeinsatz

Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung im Bauangebot ganz genau. Sollte darin nämlich vermerkt sein, dass Sie für Wasser- und Stromversorgung ebenfalls aufkommen müssen und Sie kümmern sich (aus Unwissenheit) nicht darum, sorgt das nicht nur für Verzögerungen des gesamten Baubetriebes. Sie müssen zusätzlich auch Rechnungen für Strom und Wasser bezahlen, die vierstellige Summe betragen können.

Wie können sich Bauherren die Baustelleneinrichtung erleichtern?

Um sich selbst vor Überforderung durch all die Vorgaben und finanziellen Risiken zu schützen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Suchen Sie sich, wenn möglich, einen geeigneten und professionellen Baupartner. Dieser nimmt nicht nur die Baustellenvorbereitung in die Hand, sondern sorgt auch für einen reibungslosen Ablauf des gesamten Projektes.
  2. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Anstellung eines externen Baubegleiters, den Sie sich über den Bauherren-Schutzbund oder Verband privater Bauherren (VPB) organisieren können.

Der Bauherren-Schutzbund, eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, unterstützt Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit baurechtlichen und bautechnischen Beratungen sowie baubegleitender Qualitätskontrolle. Auch der Verband privater Bauherren steht Ihnen vom Grundstückskauf bis zur finalen Bauabnahme, jederzeit beratend zur Seite.

Baustelleneinrichtung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Wie bereits erwähnt: Auch wenn Sie gern sofort mit Ihrem Bauprojekt „Traumhaus“ loslegen würden, gilt es vorher einiges zu beachten. Das wäre:

  • Das Arbeitsschutzgesetz
  • Die Verkehrssicherungspflicht
  • Die Arbeitsstättenverordnung

Achten Sie auf ausreichende und wichtige Absicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise:

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Die Feuerrohbauversicherung
  • Die Bauleistungsversicherung
  • Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Bezugnehmend auf die Kosten:

  • Der Preis für die Baustelleneinrichtung beträgt bei einer Baufirma/einem Baupartner ungefähr fünf bis zehn Prozent des Angebotspreises
  • Kümmern Sie sich selbst um die Baustellenvorbereitung, müssen Sie mit einem Betrag der gleichen Größenordnung rechnen
  • Lesen und prüfen Sie die Leistungsbeschreibung des Baupartners ganz genau, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden
  • Beauftragen Sie eine Baufirma. So delegieren Sie nicht nur die im Rahmen des Bauprojekts anfallenden Aufgaben, sondern geben auch einen großen Teil der Verantwortung in erfahrene Hände ab.

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