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Bauherrenhaftpflicht: Auf den passenden Versicherungsschutz bauen

Baustellen sind unfallträchtig – und als Bauherr haften Sie für alles, was dort passiert. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie in der Bauphase zumindest diesbezüglich entspannen. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Artikel.

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Alles, was Sie wissen müssen
Darauf können Sie bauen!

Bauherrenhaftpflicht abschließen und entspannt durchatmen.

  • Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Bauphase
  • Wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab
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Bauherrenhaftpflicht: Auf den passenden Versicherungsschutz bauen

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

Baustellen sind unfallträchtig – und als Bauherr haften Sie für alles, was dort passiert. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie in der Bauphase zumindest diesbezüglich entspannen. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Artikel.

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Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Sach- und Personenschäden auf und wegen Ihrer Baustelle entstehen können. Wer ein Haus baut oder bauen lässt, ist in der Regel Bauherr und hat viele Pflichten. Beispielsweise muss ein Bauherr dafür Sorge tragen, dass die Baustelle während der Bauphase hinreichend abgesichert ist, damit niemand zu Schaden kommt. 

Mal angenommen, Sie haben eine Baufirma mit den Bauarbeiten beauftragt. Mitten in der Bauphase rutscht ein Passant auf liegen gebliebenem Bauschutt aus, den die Baufirma noch nicht beseitigt hat. Dabei bricht sich der Unglücksrabe das Steißbein, muss ins Krankenhaus und kann eine Weile seiner Arbeit nicht nachkommen. An wen trägt der Passant seine Schadensersatzansprüche heran? An Sie als Bauherren. Sie haften in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden. Das können bei schwerwiegenden Unfallverletzungen mehrere hunderttausend Euro Schmerzensgeld und Ausgleichszahlungen sein. 

Abschluss und Kosten einer Bauherrenhaftpflicht

Eine Bauherrenhaftpflicht schließen Sie noch vor Baubeginn ab, denn sobald der Architekt oder die Baufirma die Planung aufnehmen, haften Sie für Schäden. Die Bauherrenhaftpflicht endet mit der Beendigung der Baumaßnahmen. Der Versicherungsbeitrag für die Bauherrenhaftpflicht wird als Einmalzahlung beglichen. Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach mehreren Faktoren. Unter anderem beeinflussen die Deckungssumme, eine Selbstbeteiligung und die Bausumme sowie die Bauweise Ihres Eigenheims die Höhe des Versicherungsbeitrags.

So ist der Versicherungsbeitrag beispielsweise höher, wenn Sie Ihr Haus selber bauen. Denn erfahrungsgemäß verunfallen mehr Menschen auf Baustellen, bei denen die Bauherren selbst Hand anlegen. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die langjährige Erfahrung professioneller Bauunternehmen sorgen für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf Baustellen. Sie zahlen also weniger für die Bauherrenhaftpflicht, wenn Sie einen Bauträger oder Fertighausanbieter beauftragen. Bei teuren Bauvorhaben ist die Versicherungssumme automatisch höher als bei günstigen. Parallel dazu steigt oder fällt die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Sinnvolle Deckungssumme

Bei einer Bauherrenhaftpflicht wird eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden empfohlen.

Entstehen Schäden, die die Deckungssumme überschreiten, muss der Bauherr die Differenz privat zahlen. Daher empfehlen wir eine höhere Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro anzusetzen.

Die Deckungssumme, also der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt, hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten der Bauherrenhaftpflicht. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung, also die Summe, die Sie im Schadenfall selbst zahlen müssen, kann sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken.

Der genaue Beitrag für die Bauherrenhaftpflicht ist natürlich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und je nach detailliertem Leistungsumfang unterschiedlich. Prinzipiell können Sie mit rund einem Tausendstel der Bausumme rechnen.

Für ein Bauvorhaben in Höhe von 250.000 Euro zahlen Sie in etwa einen Versicherungsbeitrag von einmalig 250 Euro für die Bauherrenhaftpflicht.

Leistungen einer Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die im Rahmen des Bauvorhabens verursacht wurden. Dazu zählen auch Schäden, die durch Baufahrzeuge oder Baumaschinen verursacht wurden, sowie Umweltschäden beispielsweise durch einen umgestoßenen Farbkanister.

Keine Bauherrenhaftpflicht beim Bauträger nötig

Kaufen Sie ein Haus von einem Bauträger, brauchen Sie für dieses Bauvorhaben keine eigene Bauherrenhaftpflicht. Der Umfang einer Bauträgerleistung schließt auch sämtliche Versicherungen ein. Dennoch sollten Sie immer einen genauen Blick in die Vertragsunterlagen werfen.

Tragen Geschädigte ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an Sie heran, wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung diese – notfalls auch gerichtlich – für Sie ab. Hierfür prüft sie die Rechtslage und durchsucht sämtliche Bauunterlagen, um sicher zu sein, dass der Schadensersatzanspruch auch wirklich gerechtfertigt ist.

Wann die Bauherrenhaftpflicht nicht zahlt

Wenn der eingetretene Schaden nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich verursacht wurde, leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht. Um bei dem bereits beschriebenen Fallbeispiel zu bleiben: Hat die Baufirma den Bauschutt, auf dem der Passant ausrutschte, nachweislich mit Absicht liegen gelassen, wird sich Ihre Bauherrenhaftpflicht weigern, für die Schadensersatzansprüche aufzukommen. Auch Schäden, die durch bekannte Mängel entstehen, sind häufig ausgeschlossen. Das kann der Fall sein, wenn mangelhafte Dachziegel verbaut wurden, diese aufgrund der Mangelhaftigkeit herabfallen und einen Passanten verletzen.

Legen Sie oder Freunde und Bekannte bei Ihrem Bau mit Hand an und entsteht daraus ein Haftpflichtschaden, dann greift die Bauherrenhaftpflicht nur, falls Eigenleistungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Moderne Bauherrenhaftpflichtversicherungen haben häufig Eigenleistung in Höhe von rund 25.000 Euro von vornherein inkludiert. Lesen Sie hierzu sicherheitshalber die Versicherungsbedingungen immer genau durch. Zur Not können Sie einen höheren Anteil Eigenleistung gegen einen Zusatzbeitrag mitversichern.

Der Versicherer zahlt zudem auch nicht, wenn die Schadensersatzansprüche der geschädigten Person nachweislich nicht gerechtfertigt sind oder versicherte Personen, wie etwa Bauhelfer, Ansprüche geltend machen wollen.

Bauherrenhaftpflicht: Unterschied zur Privathaftpflicht

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht bietet die Bauherrenhaftpflicht speziellen, auf Bauvorhaben zugeschnittenen Versicherungsschutz. Zwar sind Bauvorhaben in einigen Privathaftpflichtversicherungen eingeschlossen, doch meistens ist die versicherte Bausumme mit beispielsweise 100.000 Euro zu niedrig. Dennoch lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht – vielleicht benötigen Sie gar keine gesonderte Bauherrenhaftpflicht.

Der Unterschied zwischen Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht ist demnach vor allem die versicherte Bausumme und womöglich auch die Deckungssumme. Wollen Sie beispielsweise einen Anbau an Ihrem Haus errichten, kann es durchaus sein, dass Ihre Privathaftpflicht vom Versicherungsumfang her vollkommen ausreicht. Ein Neubau, der im Schnitt rund 200.000 Euro kostet, ist mit einer bloßen Privathaftpflicht in den meisten Fällen unterversichert und das kann im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin des Bauherrn nach sich ziehen.

Unterschied zur Bauleistungsversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung stehen in einem ähnlichen Verhältnis zueinander wie die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung: Die Bauherrenhaftpflicht sichert Sie als Bauherren gegen die Schadensersatzansprüche Dritter ab, während die Bauleistungsversicherung in der Bauphase für Schäden an Ihrem Bau aufkommt. Sie greift also zum Beispiel bei Vandalismus, bei Folgeschäden durch Konstruktions- oder Materialfehler oder bei Schäden, die durch höhere Gewalt und Elementarereignisse verursacht wurden.

Mit der Bauherrenhaftpflicht allen Pflichten genügen

Für unerfahrene Bauherren ist nicht immer einfach, die Risiken eines Bauvorhabens einzuschätzen. Unter anderem hat er seiner Verkehrssicherungspflicht, der Überwachungspflicht, der Auswahlpflicht und der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Tut er dies nicht und erleidet eine dritte Person dadurch einen Schaden, kann es teuer für den Bauherrn werden.

Unsere Spezialisten für Versicherung wissen genau, was es damit auf sich hat, welche Schadensfälle die Vernachlässigung nach sich ziehen kann und worauf es bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ankommt. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen rund um die eigene Absicherung während der Bauphase zu stellen, um genau die passende Absicherung für Ihr Bauvorhaben zu finden.


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