Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen: Höhe der Förderung, Antragstellung
- Eine Förderung der BEG Einzelmaßnahmen ist mittels eines Zuschusses möglich.
- Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt.
- Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, im Bereich Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Heizungsoptimierung.
- Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen?
- Vorteile und Nachteile der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
- Welche förderfähigen Maßnahmen sind bei der BEG Einzelmaßnahmen möglich?
- In welcher Höhe werden die Einzelmaßnahmen der BEG bezuschusst?
- Wie hoch ist das förderfähige Mindestvolumen der BEG Einzelmaßnahmen?
- Erfolgt eine Förderung auch für Nichtwohngebäude in gemischt genutzten Wohngebäuden?
- Fördert die BEG Einzelmaßnahmen auch Maßnahmen für Wohngebäude in gemischt genutzten Nichtwohngebäuden?
- Was bedeutet: energetisches Niveau verbessern?
- Können mehrere Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen gestellt werden?
- Wie lange wird eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahmen gewährt?
- Was wird bei einer neuen Heizung gefördert?
- Beratung anfordern
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen?
Die BEG Einzelmaßnahmen ist ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Zuschussvariante kann seit dem 1. Januar 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Folgende Einzelmaßnahmen werden bezuschusst:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die CO2-Emissionen im Bereich der Gebäude zu senken. Darüber hinaus soll der Anteil erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz in Gebäuden insgesamt gesteigert werden.
Neuerungen ab 1. Januar 2023 bei der BEG-Förderung der KfW für Sanierungen:
- Sie erhalten 15 % Extra-Tilgungszuschuss, wenn Sie vorgefertigte Bauelemente einsetzen.
- Gehört Ihr Gebäude zu den 25 % der schlechtesten Gebäude Deutschlands, erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 10 %. Zudem wird das Programm ausgeweitet auf das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
- Führen Sie Baumaßnahmen in Eigenleistung durch, werden nun auch Materialkosten mitgefördert.
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.
- Eine Erneuerbare-Energien-Klasse ist erreicht, wenn 65 % (vorher 55 %) des Gebäude-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen.
BEG Einzelmaßnahmen auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten zum Zuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen für Wohngebäude entnehmen Sie der Tabelle:
Art der Förderung | Zuschuss |
---|---|
Zweck | Energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen |
Voraussetzungen | Der Förderantrag wurde vor Bau- oder Sanierungsbeginn gestellt. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen. |
Höhe des Zuschusses | bis zu 60.000 € pro Wohneinheit |
Rückzahlung | Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. |
Zuschuss Baubegleitung | 50 % der förderfähigen Kosten |
Antragsweg | Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal des BAFA. |
Vorteile und Nachteile der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
Das Programm der BEG Einzelmaßnahmen werden auch einzelne Umbaumaßnahmen gefördert, die eine energetische Verbesserung der Immobilie mit sich tragen. Die Vor- und Nachteile dieses Programms haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengestellt.
- Keine Rückzahlung des Zuschusses erforderlich.
- Höhe des Zuschusses bemisst sich an Prozentsätzen von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
- Förderung mit anderen Programmen kombinierbar, beispielsweise der BEG Wohngebäude
- Bis zu 50 % von der Fachplanung und Baubegleitung
- Es werden nur Maßnahmen gefördert, die eine energetische Verbesserung zur Folge haben.
Welche förderfähigen Maßnahmen sind bei der BEG Einzelmaßnahmen möglich?
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert alle Einzelmaßnahmen, die das energetische Niveau eines Gebäudes verbessern.
Was gefördert wird
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Beispiele)
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung, Einsatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Anlagentechnik (Beispiele)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
- Einbau von digitalen Systemen bei Wohngebäuden zur energetischen Verbrauchsoptimierung
- Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Beispiele)
- Solarkollektoren
- Biomasseheizungen
- elektrisch-betriebene Wärmepumpen
- Einstellung der Heizkurve
Heizungsoptimierung (Beispiele)
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
- Dämmung von Rohrleitungen
Eine Übersicht über die förderfähigen Kosten der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen erhalten Sie in einem Merkblatt des BAFA.
Was nicht gefördert wird (Beispiele)
- Gas-Brennwertheizungen
- alle Arten "inneniegender" Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder Plissees
- Gebrauchte Anlagen
- Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite
- Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl
- Luftgeführte Pelletöfen
- Handbeschickte Biomasse-Einzelöfen
- Anlagen zur Beseitigung bestimmter Abfälle
- Privat genutzte Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, die zudem an ab und an vermietet werden
- Gasbetriebene Kälteanlagen
In welcher Höhe werden die Einzelmaßnahmen der BEG bezuschusst?
Die Höhe der Förderung erfolgt nach einem Prozentsatz. Die Tabelle veranschaulicht die Höhe der einzelnen Förderungen:
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) | Maßnahmen im Einzelnen | Fördersatz | Heizungs-Tausch-Bonus | Fachplanung und Baubegleitung |
---|---|---|---|---|
Gebäudehülle | Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | 50 %, zwingend erforderlich | |
Anlagentechnik | Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme | 15 % | 50 %, zwingend erforderlich | |
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) | Solarkollektoranlagen (nur ertragsunabhängig) | 25 % | - | 50 % |
Biomasseheizungen (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %) | 10 % | 10 % | 50 % | |
Wärmepumpen (Wird als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen, erhöht sich der Zuschuss um zusätzlich 5 % | 25 % | 10 % | 50 % | |
EE-Hybridheizungen mit Einbindung einer Biomasseheizung (Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %.) | 20 % | 10 % | 50 % | |
EE-Hybridheizungen ohne Einbindung einer Biomasseheizung | 25 % | 10 % | 50 % | |
innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 25 % | 10 % | 50 % | |
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen | 25 % | - | 50 % | |
Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz Mind. 25 % EE, Mind. 55 % EE | 25 % | 10 % | 50 % | |
Heizungsoptimierung | 25 % | 50 % |
Die Höhe Föderung für die Einzelmaßnahmen ist abhängig davon, ob ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude energetisch saniert wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude definiert wie folgt:
- Wohngebäude: Gebäude, die zu mehr als 50 % dem Wohnen dienen
- Nichtwohngebäude: Gebäude, die weniger als 50 % dem Wohnen dienen
Die Förderhöchstbeträge bei Wohngebäuden belaufen sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten Sie zusätzlich bis zu 5.000 € für die Baubegleitung. Bei Mehrfamilienhäusern sind es bis zu 2.000 € pro Wohneinheit. Insgesamt sind die förderfähigen Kosten auf 20.000 € pro Zusage des Zuschusses gedeckelt.
Die Höchstbeträge bei Nichtwohngebäuden belaufen sich auf 1.000 € / m² Nettogrundfläche. Es werden höchstens 5 Millionen € gefördert. Die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden wird mit 5 € pro Quadratmeter bezuschusst. Dabei erhalten Sie höchstens 20.000 € pro Zusage.
Planen Sie eine Veränderung an der Gebäudehülle oder eine Maßnahme im Bereich Anlagentechnik, ist eine Fachplanung oder eine Baubegleitung zwingend erforderlich. Bei allen anderen energetischen Einzelmaßnahmen ist eine Fachplanung oder Baubegleitung keine Voraussetzung, wird aber ebenfalls mit 50 % gefördert.
Ist die umgesetzte Einzelmaßnahme Teil eines sogenannten individuellen Sanierungsplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonuns von 5 % möglich. Der Förderbonus wird für Einzelmaßnahmen folgender Teilbereiche gewährt:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
Er wird nicht gewährt bei Einzelmaßnahmen, die Anlagen zur Wärmeerzeugung betreffen (Heizungstechnik).
Wie hoch ist das förderfähige Mindestvolumen der BEG Einzelmaßnahmen?
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 € brutto. Planen Sie eine Optimierung der Heizung, beläuft sich das Mindestvolumen auf 300 € brutto. Das Mindestvolumen bezieht sich auf jeweils eine der 4 Gruppen der Einzelmaßnahmen:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
Beantragen Sie eine Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle UND für Maßnahmen an der Anlagentechnik, beträgt das Mindestinvestitionsvolumen also 4.000 € brutto.
Erfolgt eine Förderung auch für Nichtwohngebäude in gemischt genutzten Wohngebäuden?
Wollen Sie einen Nichtgebäudeteil in einer Immobilie nutzen, die zu mehr als 50 % wohnwirtschaftlich genutzt wird, ist das förderfähig. Die folgenden Maßnahmen können in Nichtwohngebäuden durchgeführt werden:
- Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Einbau von Mess-, Steuer und Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
- Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen
Planen Sie folglich eine Sanierung in einem Gebäudeteil, der nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird, stellen Sie einen Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude. Das ist auch der Fall, wenn ein großer Teil des Gebäudes aus Wohneinheiten besteht.
Fördert die BEG Einzelmaßnahmen auch Maßnahmen für Wohngebäude in gemischt genutzten Nichtwohngebäuden?
Wird eine Immobilie sowohl als Wohngebäude als auch als Nichtwohngebäude genutzt, ist eine Förderung für den Wohngebäudeteil des Hauses möglich, auch wenn dieser, gemessen an der Quadratmeterzahl, kleiner ist als der Nichtwohngebäudeteil. Für diesen Fall sind folgende Maßnahmen möglich:
- Einbau digitaler Systeme für technische Anlagen des Gebäudes
- Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
Den Antrag stellen Sie als BEG EM Zuschuss für Wohngebäude.
Was bedeutet: energetisches Niveau verbessern?
Bei jeder Einzelmaßnahme, die Sie fördern lassen, geht es darum, dass energetische Niveau einer Immobilie zu verbessern. Das energetische Niveau einer Immobilie wird verbessert, indem die Energieeffizienz und/oder die erneuerbaren Energien erhöht werden. Beim Einbau neuer Fenster beispielsweise sparen Sie jährlich Energiekosten ein. Lassen Sie eine emissionsarme Heizung einbauenwirkt sich das ebenfalls positiv auf Ihre Energiebilanz aus.
Können mehrere Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen gestellt werden?
Es können mehrere Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten. Die Anträge müssen sich dann jedoch auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. Unabhängig davon, wie viele Anträge gestellt werden, bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr davon unberührt. Für dieselben Maßnahmen dürfen nicht mehrere Anträge, beispielsweise von unterschiedlichen Antragstellern, gestellt werden.
Wie lange wird eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahmen gewährt?
Eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahmen wird stets befristet zugesagt. Mit dem Bescheid der Zusage dauert die Befristung 24 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind die Unterlagen sowie die Belege über die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Bestehen triftige Gründe, weshalb die Maßnahme innerhalb dieser Zeit nicht durchgeführt werden konnte, ist eine Verlängerung um weitere 24 Monate möglich. Demzufolge erhalten Sie einen Bewilligungszeitraum von bis zu 48 Monaten. Reichen Sie den Verwendungsnachweis nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Bewilligungszeitraum ein, verlieren Sie den Anspruch auf eine Förderung.
Was wird bei einer neuen Heizung gefördert?
Damit eine neue Heizung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen gefördert wird, muss sie mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger kombiniert werden. Das kann beispielsweise eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe sein. Tauschen sie zudem Ihre alte, funktionstüchtige Ölheizung aus, ist eine Förderung von bis zu 35 % möglich. Zusätzliche 5 % Förderung werden gewährt, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.