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Heizungsförderung: Zuschussförderung mit KfW 458

Heizungsförderung KfW 458
bettina-martins-bruenslow
Bettina Martins-Brünslow
3 Min.
10.05.2024
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Heizungsförderung erhalten Sie für den Einbau einer energieeffizienten Heizung.
  • Alle Antragsberechtigten erhalten eine Grundförderung in Höhe von 30 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten.
  • Eine höhere Zuschussförderung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Der Antrag wird direkt über die KfW gestellt.
  • Den Zuschuss erhalten Sie ausgezahlt, wenn alle Rechnungen eingereicht und die Nachweise erbracht wurden.

Was ist die Heizungsförderung, KfW 458?

Die Heizungsförderung ist eine Förderung der KfW, die Sie beim Einbau einer neuen, umweltfreundlichen Heizung finanziell unterstützt. Bauen Sie in Ihre Immobilie eine energieeffiziente Heizung ein, erhalten Sie einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass das neue Modell aus mindestens 65 % erneuerbarer Energien gespeist wird.

Für eine schnelle Übersicht finden Sie die Produktinformationen kompakt zusammengefasst in einem PDF.

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Video: KfW-Programm 458, Heizungsförderung- Zuschuss bis zu 23.500 € // © Dr. Klein Privatkunden AG

Heizungsförderung KfW 458 im Überblick

Art der FörderungZuschuss
Höhe des ZuschussesBis zu 23.500 €, Zuschuss ist gestaffelt, 30 % Grundförderung, durch verschiedene Boni kann der Zuschuss auf die maximale Höhe ergänzt werden
Höhe der förderfähigen Maßnahmenbis zu 30.000 €
VoraussetzungEinbau einer Heizung, die zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist wird
RückzahlungZuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
AntragswegDer Zuschuss wird über meine.kfw.de direkt bei der KfW beantragt.
Tabelle: Übersicht zu KfW 458 Heizungsförderung

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Welche Voraussetzungen gibt es für die Heizungsförderung?

Um den Zuschuss der Heizungsförderung zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese haben wir in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

FrageAntwort
Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?Ja, die Immobilie muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller selbst bewohnt werden.
Tausche ich einfach meine Heizung aus und erhalte dann die Förderung?Durch den Austausch der Heizung muss sich die Energieeffizienz der Immobilie insgesamt verbessern oder sie erhöht den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch.
Erhalte ich die Grundförderung in jedem Fall?Ja, jeder Antragsteller einer selbstgenutzten Immobilie erhält eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €). Weitere Zuschüsse gibt es für Einkommensgrenzen oder den Ausbau einer neuen noch funktionierenden Heizung.
Erhalten nur Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern den Zuschuss?Nein, seit Mai erhalten auch Eigentümer:innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentumsgemeinschaften den Zuschuss. Ab August soll der Zuschuss auch für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern möglich sein.
Erhalte ich die Heizungsförderung auch, wenn ich weniger als 30.000 € ausgebe?Ja, bleiben die Kosten der neuen Heizung unter 30.000 € erhalten Sie die Grundförderung sowie mögliche Rabatte prozentual von der eingereichten Summe.
Darf ich mit dem Einbau der Heizung schon begonnen haben, bevor ich den Antrag stelle?Nein, es dürfen lediglich Leistungs- und Lieferverträge abgeschlossen worden sein. Die Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Was bedeutet „aufschiebende oder auflösende Bedingung“?Der Wortlaut „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ muss sollte im Leistungs- oder Liefervertrag aufgeführt werden. Er bietet die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn keine Zusage für die Heizungsförderung erfolgt.
Muss ein Energieeffizienzexperte oder eine Energieeffizienzexpertin involviert sein?Ja, es muss zwingend ein Energieeffizienzexperte in das Vorhaben integriert werden. Diese Person plant den Einbau der neuen, umweltfreundlichen Heizung und füllt die dafür erforderlichen Dokumente aus.
Gilt die Förderung nur für Einfamilienhäuser?Die Zuschussförderung erhalten Eigentümer:innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Ab August sollen Eigentümer:innen von vermieteten Einfamilienhäusern folgen.
Tabelle: Fragen und Antworten zum KfW-Programm 458 Heizungsförderung

Welche förderfähigen Maßnahmen unterstützt die neue Heizungsförderung?

Das Programm Heizungsförderung KfW 458 gibt ganz klar vor, welche Maßnahmen gefördert werden und welche nicht. Wir haben die wichtigsten zusammengefasst:

Was gefördert wird:

  • Kauf und Installation von unter anderem solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch eine Fachkraft für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung

Was nicht gefördert wird:

  • Eigenbauanlagen
  • Anlagen mit weniger als 4 Exemplaren (Prototypen)
  • Gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen

Wie hoch fällt der Zuschuss für die Heizungsförderung aus?

Der Zuschuss wird unterteilt in eine Grundförderung sowie verschiedene Boni, für die wiederum bestimmte Voraussetzungen gelten. Sie dürfen maximal 30.000 € der Kosten für die Heizungsförderung ansetzen.

Art des ZuschussesHöhe des Zuschusses (max. Zuschusshöhe)
Förderfähige Kosten bis zu 30.000 €
Grundförderung30 % (9.000 €)
Effizienzbonus5 % (1.500 €)
Klimageschwindigkeitsbonus20 % (6.000 €)
Einkommensbonus30 % (9.000 €)
Emissionsminderungszuschlag2.500 €
Tabelle: Übersicht der Förderhöhen für die Heizungsförderung

Die einzelnen Boni können miteinander kombiniert werden. Eine Grundförderung erhält jeder. Wenn Sie weniger als 40.000 € Haushaltsjahreseinkommen nachweisen oder beispielsweise eine funktionsfähige Heizung gegen ein umweltfreundliches Modell austauschen, erhalten Sie zu den 30 % Grundförderung noch einmal 20 % und 30 % dazu. Allerdings werden maximal 70 % von Höchstbetrag 30.000 € finanziert. An unserem Beispiel bedeutet das, Sie erhalten keine Förderung von 80 % (30 % + 20 % +30 %), sondern nur maximal 70 %, also 21.000 €. Einzig der Emissionsminderungszuschlag kann noch ergänzt werden in Höhe von 2.500 €. So kommen Sie auf einen maximalen Zuschuss von 23.500 €.

KfW-Programm 458 erfolgreich gestartet

Die Heizungsförderung ging am 27.02 an den Start. Bis zum 31.03. wurden bereits rund 11.200 Anträge zugesagt. Schon einen Monat später, mit Stichtag 30.04., erteilte die KfW schon insgesamt 21.000 Menschen eine Zusage. Damit wurden 300 Mio. Euro Fördermittel investiert.

Was bedeuten die einzelnen Boni bei der Heizungsförderung?

Um zu wissen, was sich hinter den einzelnen Boni verbirgt, erklären wir sie an dieser Stelle:

  • Effizienzbonus: Den Effizienzbonus erhalten Sie, wenn die eingebaute Wärmepumpe Ihre Wärmequelle aus Wasser, dem Erdreich oder Abwasser nutzt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Bauen Sie Ihre alte Heizung aus, obwohl Sie noch funktionstüchtig ist, erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus. Sie bauen anschließend ein energieeffizientes Modell ein.
  • Einkommensbonus: Beträgt das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 €, erhalten Sie einen Einkommensbonus.
  • Emissionsminderungszuschlag: Bauen Sie eine Biomasseanlage, bei der der Emissionsgrenzwert für Staub (2,5 mg/m³) eingehalten wird, erhalten Sie den Emissionsminderungszuschlag.

Die Heizungsförderung ist damit gestaffelt. Das bedeutet, zur Grundförderung können die einzelnen Boni ergänzt werden.

Wie kann ich einen Antrag für die Heizungsförderung stellen?

Die Heizungsförderung wird direkt bei der KfW beantragt. Um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, sind folgende Schritte nötig.

Mit diesen Schritten zur Heizungsförderung
  1. Zusammen mit einer Fachkraft für Energieeffizienz planen Sie die Heizung. Sie füllt anschließend die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Darin werden die technischen Mindestanforderungen bestätigt sowie die Gesamtkosten aufgeführt.

  2. In einem zweiten Schritt können Liefer- sowie Leistungsverträge abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Das erlaubt Ihnen, vom Vertrag zurückzutreten, sollten Sie keine Förderzusage für die Heizungsförderung erhalten.

  3. Haben Sie sich noch nicht im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ registriert, holen Sie das nach. Dann können Sie einen Antrag auf die Heizungsförderung stellen. Nun warten Sie den Entscheid über Ihren Förderantrag ab.

  4. Nach der Förderzusage haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Wie lange ist der Zuwendungsbescheid gültig?

Erhalten Sie eine Zuschusszusage, haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Nach 3 Jahre muss die neue Heizung vollständig eingebaut sein. Ein weiterer Aufschub wird nicht gewährt. Zudem darf die letzte Rechnung nicht älter als 6 Monate alt sein.

Welche Unterlagen sind für die Heizungsförderung nötig?

Für das KfW-Programm 458 halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)-ID
  • Liefer- oder Leistungsvertrag

Nachdem Sie die Heizung einbauen lassen haben, bestätigt Ihnen Ihre Fachkraft für Energieeffizienz die ordnungsgemäße Durchführung. Dann sind folgende Dokumente einzureichen:

  • „Bestätigung nach Durchführung“, dokumentiert die ordnungsgemäße Durchführung
  • Rechnungen im Umfang der förderfähigen Kosten
  • Nachweise für evtl. beanspruchte Boni

Der Zuschuss wird nach Bestätigung der sachgerechten Durchführung an Sie ausgezahlt.

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