Während der Effektivzinssatz eine andere Bedeutung als der Sollzins hat, unterscheiden sich Nominal- und Sollzins quasi nur im Wortlaut. Bis zum Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie im Jahr 2010 war der Sollzinssatz unter dem Namen Nominalzins bekannt. Erst seit 2010 ist der Begriff Sollzins als neue Bezeichnung für den Nominalzinssatz anerkannt.
Der Sollzinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung von Darlehen und gibt an, wie viel Zinsen für den Kredit zu zahlen sind. Bei Darlehen mit festgeschriebener Zinsbindung, wie beispielsweise dem Annuitätendarlehen, ist der Sollzins gebunden. Das heißt, Sie zahlen über die gesamte Zinsbindungsdauer den gleichen Sollzinssatz. Darlehen mit einem variablen Zinssatz werden mit einem Sollzins vergeben, der sich zu bestimmten regelmäßigen Zeitpunkten verändern kann.
Da der Sollzins keine Nebenkosten enthält, wird er auch als Nettozinssatz bezeichnet. Für den Vergleich von Darlehensangeboten ist er allerdings nicht geeignet. Um eine verlässliche Vergleichsgrundlage zu erhalten, sollte deshalb auf den Effektivzinssatz zurückgegriffen werden. Dieser umfasst die tatsächlichen Kreditkosten inklusive der Nebenkosten, wie Tilgungssatz, Dauer der Zinsbindung, Auszahlungskurs und Anzahl der Zinszahlungen. Dazu können je nach Vertrag noch eventuelle Vermittlungsgebühren oder ein Disagio dazukommen.
Der Effektivzinssatz muss bei jedem Kreditangebot mit angegeben werden. Der Vorteil für Darlehensnehmer: Sie haben ein verlässliches Vergleichsinstrument in der Hand, um die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Dafür sollten die Kreditangebote allerdings die gleichen Bedingungen enthalten, denn nur wenn Faktoren, wie die Zinsbindung, der Tilgungssatz und die Darlehenssumme identisch sind, lässt sich ein zuverlässiger Vergleich durchführen.
Damit Darlehensnehmer sofort sehen können, wie teuer die Baufinanzierung wird, ist die Angabe einer repräsentativen Beispielrechnung Pflicht. Dort werden die durchschnittlichen Kreditkosten angezeigt, die mindestens zwei Drittel aller Kunden mit diesem Zinssatz erhalten. Zu beachten ist allerdings, dass noch zusätzliche Kosten anfallen können, die nicht in den Effektivzins aufgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Wertgutachten, Zuschläge für eventuelle Teilausauszahlungen und Beiträge für Versicherungen, die Immobilienbesitzer brauchen.
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