Wohnungsbauförderung: Die Programme der Bundesländer
- Wohnungsbauförderungen sind vom Staat finanzierte, finanzielle Unterstützungen.
- Sie können für den Erwerb, den Neubau oder eine Modernisierung eingesetzt werden.
- Wohnungsbauförderungen werden entweder durch einzelne Bundsländer oder deutschlandweit ausgeschüttet.

Was ist eine Wohnungsbauförderung?
Wohnungsbauförderungen, oder auch Wohnbauförderungen, sind aus Steuermitteln finanzierte Geldbeträge, die Hausbesitzer oder die, die es werden wollen, bei ihrem Vorhaben unterstützen. Bei den Vorhaben kann es sich unter anderem um den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Immobilien handeln. Die Wohnungsbauförderungen werden häufig als zinsgünstige Darlehen oder einmalige Zuschüsse vergeben, nachdem die Bauherren die Förderung beantragt haben. Es gibt Wohnungsbauförderungen für Kommunen oder Bauunternehmen, aber auch für private Bauherren.
Es gibt sowohl regionale Wohnungsbauförderungen, die von den einzelnen Bundesländern ausgeschüttet werden, als auch deutschlandweite Förderungen. Die wohl bekannteste Institution für Wohnungsbauförderungen ist die deutschlandweit agierende Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit ihren KfW-Darlehen unterstützt sie Eigenheimbesitzer und Bauherren mit zahlreichen Programmen und Zuschüssen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wohnungsbauförderung?
Je nachdem, welche Wohnungsbauförderung Sie beantragen wollen, müssen Sie bestimmte und ganz unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. So erhalten Sie Familienförderungen beispielsweise nur, wenn auch kindergeldberechtigte Kinder in Ihrem Haushalt leben. Sehr häufig sind die Förderungen auch an eine bestimmte Einkommensgrenze gekoppelt. Auch eine bestimmte Höhe an Eigenkapital oder der Bezug eines anderen Darlehens können Voraussetzung für eine regionale Förderung sein. So gibt es in einigen Bundesländern Wohnungsbauförderungen, die Sie nur erhalten, wenn Sie parallel ein bestimmtes KfW-Darlehen beziehen.
Regionale Förderungen können, wie der Name vermuten lässt, zudem nur innerhalb einer bestimmten Region oder eines Bundeslandes vergeben und beantragt werden. Das hat den Grund, dass die Fördermittel aus regionalen Steuern stammen und dem Bundesland wieder zugutekommen sollen. Beantragen Sie eine Wohnungsbauförderung beispielsweise im Bundesland Hessen, so erhalten Sie diese nur, wenn die Mittel auch in Hessen investiert werden. Sie können also mit hessischen Fördermitteln kein Haus an der Nordseeküste bauen.
Regionale Wohnungsbauförderung in den Bundesländern
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Wohnungsbauförderungen der einzelnen Bundesländer geben. Hierzu haben wir eine Auswahl an Förderprogrammen zusammengetragen, die für private Bauherren bestimmt sind.
Die einzelnen Förderprogramme sind kompakt umrissen und verdeutlichen, was und wer gefördert werden und welche Konditionen für das Förderprogramm gelten. Die Informationen sind ein Überblick und keine vollständige Förderungsbeschreibung. Die vollständigen Informationen haben wir in den jeweiligen Förderungsübersichten für Sie verlinkt. Trotz unserer hohen Sorgfaltsstandards gelten immer die Angaben und Konditionen der verlinkten Landesbanken und Förderer.
- Baden-Württemberg
1. Programm „Wohnen mit Kind“
In Baden-Württemberg ist die staatliche L-Bank Anlaufstelle in Sachen Wohnungsbauförderung. Sie konzentriert sich in diesem Bereich auf die Vergabe von günstigen Finanzierungen, so auch beim Förderprogramm „Wohnen mit Kind“.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Das Programm „Wohnen mit Kind“ richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind und hilft ihnen mit langfristigen Förderdarlehen bei der Finanzierung von Immobilien, egal ob Eigentumswohnung oder Haus. Handelt es sich um einen Neubau, können die Kosten für das Grundstück inklusive der Kaufnebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbsteuer) darüber abgedeckt werden. Ebenso die Kosten für die Erschließung des Grundstücks, die Baukosten (z.B. Rohbau / Ausbau), die Baunebenkosten (z.B. der Architekt) oder auch die Kosten für die Anlage des Gartens. Handelt es sich um bereits bestehende Immobilien und Eigentumswohnungen, wird der Kaufpreis einschließlich der Kaufnebenkosten gefördert. Ebenfalls über das Förderdarlehen finanzierbar sind die Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung der Immobilie.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die Grundbedingungen des Programms „Wohnen mit Kind“ sind nahezu identisch mit denen des KfW-Programms 124: Wohneigentumsprogramm. Das Gute daran: Die L-Bank verbilligt das KfW-Darlehen noch mal, die Zinsen sind also noch günstiger. Die Höhe des Förderdarlehens beträgt 15.000 bis 100.000 €, die Laufzeit 25 Jahre, die Zinsbindung läuft zuerst über 10 Jahre hinweg. Es gibt außerdem 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen keine Tilgung stattfindet. Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „Wohnen mit Kind“ erhalten Sie hier.
2. Programm „Eigentumsförderung Z 15-Darlehen“
Die regionale Wohnungsbauförderung „Z 15-Darlehen“ besteht, aus einem zinsgünstigen Darlehen, das von der staatlichen L-Bank in Baden-Württemberg vergeben wird. Es richtet sich an alle Familien, die ein Eigenheim erwerben möchten. Auch hier gibt es langfristig angelegte Förderdarlehen zu günstigen Zinsen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Mit der Wohnungsbauförderung „Z 15“ lässt sich der Bau und Erwerb von neuen, selbstgenutztem und bereits bestehenden Immobilien finanzieren. Voraussetzung für den Erhalt des Darlehens ist mindestens ein minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind oder erwarteter Nachwuchs, der innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung geboren wird.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die Darlehenshöhe der Förderung „Z 15“ ist abhängig von der Familiengröße. Für eine 4-köpfige Familie beträgt sie bis zu 262.500 €. Die Zinsbindung beträgt bei „Z 15“ zuerst 15 Jahre, der Tilgungssatz ist mit 2,25 % festgelegt. Zudem gibt es eine Ergänzungsförderung pro Kind in Form eines einmaligen Zuschusses. Weitere Zuschüsse für beispielsweise ein Energiesparhaus oder den Neubaustandard Plus sind möglich. Die genauen Bedingungen für diese Ergänzungsförderung gibt es hier.
- Bayern
1. „Bayerisches Wohnungsbauprogramm“
Der Freistaat Bayern vergibt über das bayerische Wohnungsbauprogramm zinsgünstige Darlehen an Privatpersonen. Die Wohnungsbauförderung wird über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt („BayernLabo“) abgewickelt.
Förderfähige Maßnahmen
Im Mittelpunkt der Förderung steht der Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum: Das bayerische Wohnungsbauprogramm fördert den Bau (Neubau sowie Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Das beinhaltet sowohl Einfamilienhäusern als auch Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Ebenfalls gefördert werden bauliche Maßnahmen, um Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Das bayerische Wohnungsbauprogramm beinhaltet neben einem zinsgünstigen Darlehen und für Familien mit Kindern auch einen Zuschuss.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Förderfähig sind zunächst einmal bei Neubauten die Gesamtkosten des Bauvorhabens. Beim Erwerb bestehender Immobilien sind der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten förderfähig. Bei einem Zweiterwerb lassen sich auch die Kosten für erforderliche Modernisierungen und Instandsetzungen durch das Programm finanzieren. Bei allen Vorhaben gelten aber gewisse Höchstgrenzen: Beim Bau und beim Ersterwerb kann die Wohnungsbauförderung maximal 30 % der förderfähigen Kosten betragen, beim Zweiterwerb maximal 40 %.
Die Zinsbindung des Darlehens beträgt in jedem Fall zu Beginn 15 Jahre. In diesen 15 Jahren ist der Zins auf 0,5 % festglegt, anschließend wird er an den dann geltenden Marktzins angepasst, beträgt aber maximal 7 %. Die Besonderheit bei der Finanzierung: Die ersten 2 Jahre findet keine Tilgung statt. Anschließend startet die Tilgung bei 1% pro Jahr. Familien mit Kindern erhalten darüber hinaus einen einmaligen Zuschuss von 5.000 € pro Kind. Und auch für den Zweiterwerb gibt es einen Zuschuss: Er beträgt 10 % der förderfähigen Kosten und maximal 30.000 €. Nähere Informationen zum bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es in dieser PDF-Datei.
2. „Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Das bayerische Zinsverbilligungsprogramm ist eine Förderung, die von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt („BayernLabo“) vergeben wird. Es richtet sich vor allem an Familien mit niedrigem oder durchschnittlichem Einkommen und besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, die für den Kauf der Immobilie anfallen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt beim Erst- und Zweiterwerb von selbstgenutztem Wohnraum, sowohl von Neubauten als auch von bestehenden Immobilien. Diese Unterstützung wird in Form von günstigen Darlehen gewährt. Eine Kombination dieses Programms mit dem bayerischen Wohnungsbauprogramm ist möglich.
Um die bayrische Wohnungsbauförderung zu erhalten, müssen Antragsteller mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten in Eigenleistung tragen, 15 Prozent hiervon in Form von Eigenkapital. Finanziell muss die Investition zudem vom Antragsteller zu stemmen sein. Nach Abzug aller Kosten müssen dem Antragsteller noch mindestens 1.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 250 Euro, zum Leben bleiben.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Das Darlehen ist nicht auf eine bestimmte Höhe begrenzt, sondern darf ein Drittel der Gesamtkosten, die für den Kauf des selbstgenutzten Wohnraums entstehen, nicht überschreiten. Bei der Sollzinsbindung kann zwischen 10 und 15 Jahren gewählt werden, alternativ steht auch ein Volltilgerdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung zur Verfügung. Die anfängliche Tilgung beträgt 2 % pro Jahr.
Nähere Informationen zum bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es in dieser PDF-Datei (ab S. 8).
- Berlin
Wohnraum modernisieren
Die Wohnungsbauförderung „Wohnraum modernisieren“ der Investitionsbank Berlin (IBB) richtet sich sowohl an private als auch an kommunale oder unternehmerische Eigentümer, die ihre Immobilien modernisieren oder sanieren wollen. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden konkret Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Darunter fallen Wärmedämmung, neue Fenster oder neue Heizungstechnik. Auch barrierefreie oder barrierereduzierende Umbaumaßnahmen sowie die Erweiterung bestehenden Wohnraums sind förderfähig.
Darlehenshöhe und Konditionen
Die Berliner Wohnungsbauförderung wird als Darlehen mit bis zu 100.000 € pro Wohneinheit vergeben. Die Darlehenslaufzeit kann variabel gewählt werden mit einem Jahr Tilgungsfreiheit. Ebenso sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Der Zinssatz für das Darlehen wird tagesaktuell festgelegt. Liegt die Darlehenshöhe unter 50.000 €, wird auf eine Eintragung der Grundschuld verzichtet. Weitere Informationen zu dieser Wohnungsbauförderung erhalten Sie unter diesem Link.
Das Land Berlin hat noch kleinere Wohnungsbauförderungen für Privathaushalte im Portfolio. Darunter auch spezifische für Genossenschaftseigentümer. Eine Übersicht über alle Förderprogramme in Berlin finden Sie unter diesem Link. Sie erhalten unter anderem Förderung für:
- Solarstromspeicher
- Heizungstausch und Sanierungsberatung
- nachhaltige Dach- und Fassadenbegründung
- Umfinanzierung von Baudarlehen
- Brandenburg
1. Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau
Die Wohnungsbauförderung „Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau“ des Landes Brandenburg richtet sich an private Haushalte und dient dem Erwerb, Neubau und Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Wohnungsbauförderung besteht aus zinslosen Darlehen und Zuschüssen, muss also teilweise zurückgezahlt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Gefördert wird unter anderem der Erwerb von Wohnungen, bei denen die Sanierungs- oder Modernisierungskosten mindestens 500 €/m² betragen. Die Fördermittel werden auch bei Umbau oder Erweiterung von Bestandsimmobilien, bei Neubau eines Eigenheims oder Eigentumswohnung sowie für die Errichtung einer Einliegerwohnung für Familienangehörige gewährleistet.
Voraussetzungen ist, dass die Immobilie mindestens 20 Jahre selbst bewohnt wird. Zudem muss die Förderung vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Eigenleistungen zwischen 10 bis 15 % müssen ebenfalls erbracht werden.
Darlehenshöhe und Konditionen
Das für 20 Jahre zinsfreie Darlehen umfasst eine Grundförderung von 60.000 €. Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 €. Die Zusatzförderung in Form eines zinsfreien Darlehens beträgt bis zu 150.000 €.
Für jedes nach Antragstellung geborenes Kind reduziert sich zudem bei diesem Förderprogramm des Landes Brandenburg die Darlehensschuld um 5.000 €.
Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „Erwerb, Neubau und Ausbau“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finden Sie hier.
- Bremen
1. Eigenheimzuschuss
Die freie Stadt Bremen fördert mit dem Eigenheimzuschuss den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie kommen ebenfalls für diese Wohnungsbauförderung infrage, wenn Sie ein Kind erwarten. Das Kind muss bei Antragstellung noch nicht geboren worden sein.
Bedingungen
Um die Wohnungsbauförderung in Anspruch zu nehmen, dürfen Sie keine Immobilie besitzen. Außerdem darf der Kaufpreis eine Höhe von 260.000 € nicht überschreiten beziehungsweise die Baukosten nicht mehr als 360.000 € betragen. Neubauten müssen den Standard eines Effizienzhaus 55 entsprechen. Bestandsimmobilien müssen mindestens eine Energieeffizienzklasse D aufweisen.
Zuschusshöhe
Als Bauförderung erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss von 15.000 €. Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Eigenheimzuschuss der Bremer Aufbau-Bank.
2. Modernisierungszuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen
Das Land Bremen bietet für Immobilienbesitzer das Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ an. Gefördert werden Maßnahmen zur Gebäudedämmung wie beispielsweise die Dämmung des Dachbodens und der Kellerdecke oder der Einbau von hochwärmedämmenden Fenstern.
Bedingungen
Voraussetzung für die Wohnungsbauförderung ist eine Immobilie im Land Bremen, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzt wird. Der Bauantrag der Immobilie muss vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein, zudem muss die Zahl der Wohneinheiten unter 12 liegen.
Zuschusshöhe
Die Höhe der Wohnungsbauförderung hängt von der Qualität und Dicke des verwendeten Dämmstoffes ab. Beispielsweise sind bis zu 17 €/m² für die Dämmung der Außenwand möglich. Außerdem vergibt das Land Bremen Boni für umfangreiche Dämmmaßnahmen sowie für den Zusammenschluss von Nachbarn bei der Außenwand- und Dachdämmung.
Erfahren Sie mehr über die Maßnahme und die Förderhöhen des Programms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“.
- Hamburg
1. IFB-Konstantdarlehen
Das IFB-Konstantdarlehen der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt den Bau und Kauf von selbstgenutzten Immobilien. Die Wohnungsbauförderung umfasst beim Erwerb den Kaufpreis einschließlich der Erwerbsnebenkosten und eventuell anfallenden Modernisierungskosten bis zu 50 %.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Wird gebaut, können Sie die Fördermittel für die Grundstückskosten, die Baukosten sowie die Aufwendungen für die Außenanlagen nutzen. Das Darlehen kann mit anderen Bauförderungen kombiniert werden. Die Wohnungsbauförderung der Stadt Hamburg kann nur bei Kreditinstituten beantragt werden, die eine Kooperation mit der IFB Hamburg für die Vermittlung von KfW-Darlehen und ergänzenden Darlehen vereinbart haben.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Maximal können 100.000 € als Darlehen aufgenommen werden. Der Zinssatz orientiert sich an der aktuellen Marktsituation. Das IBF-Konstantdarlehen wird für eine Laufzeit von 25 Jahren aufgenommen.
Hier lesen Sie mehr über das Förderprogamm der IBF Hamburg.
2. FamilienStartDarlehen
An Ehepaare und Lebenspartnergemeinschaften ohne Kind richtet sich die Wohnungsbauförderung FamilienStartDarlehen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Zinsbelastung um 2 bis 3 % zu reduzieren, sollte in den nächsten zehn Jahren ein Kind geboren oder adoptiert werden. Eine Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme des Darlehens existiert nicht.
Bedingungen
Voraussetzung für das FamilienStartDarlehen der IFB Hamburg ist, dass das Kinderzimmer von Anfang an mit eingeplant wird. Für die Zinsreduzierung müssen die Einkommensgrenzen der Hamburger Eigenheimförderung eingehalten werden. Diese orientieren sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Maximal dürfen 70.000 € aufgenommen werden. Der Sollzinssatz ist marktabhängig und orientiert sich am KfW-Wohneigentumsprogramm 124. Die Tilgung des Förderdarlehens erfolgt ab dem zweiten Jahr. Die Zinsbindung dieser Wohnungsbauförderung beläuft sich auf 10 Jahre, die Laufzeit kann auf maximal 30 Jahre festgelegt werden.
Hier erhalten Sie Informationen zum FamilienStartDarlehen.
3. Zuschuss „Barrierefreier Umbau“
Die IFB Hamburg fördert mit dem Programm „Barrierefreier Umbau“ die rollstuhl- und altersgerechte Umgestaltung und Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Zuschuss kann mit anderen Förderprogrammen der IFB Hamburg und der KfW kombiniert werden.
Bedingungen
Um die Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen zu können, darf das Einkommen der im Haushalt lebenden Personen die Einkommensgrenze des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht mehr als 100 % überschreiten. Für einen Haushalt mit 2 Personen bedeutet dies eine Einkommensgrenze von 30.600 €.
Zuschusshöhe
Für jede Einzelmaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit können pauschale Zuschüsse beantragt werden. Die Gesamthöhe der Zuschüsse muss mindestens 3.000 €, aber maximal 15.000 € betragen.
Erfahren Sie mehr über das Programm „Barrierefreier Umbau“.
- Hessen
1. Förderung bei Bau & Kauf von neuem selbstgenutzten Wohneigentum
Das Land Hessen unterstützt mit dem "Hessen-Darlehen Neubau" zukünftige Bauherren, die sich eine Immobilie ohne finanzielle Hilfe nicht leisten können. Damit wird der Wohnungsbau im Land gefördert. Finanzielle Unterstützung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden. Dabei werden Haushalte bevorzugt, in denen 2 oder mehr Kinder wohnen. Besteht aus anderen Gründen ein besonderer Bedarf, beispielweise durch eine im Haushalt lebende Person mit Behinderung, werden auch diese Haushalte vorrangig behandelt.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Die Baumaßnahmen dürfen vor der Bewilligung der Förderung noch nicht begonnen haben. Das ist oberste Voraussetzung. Das bedeutet gleichsam, dass Sie erst mit dem Bau beginnen dürfen, wenn die finanzielle Unterstützung genehmigt worden ist. Erwerben Sie eine Eigentumswohnung darf der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben sein. Einzige Ausnahme: Sie haben eine Rücktrittsklausel vereinbart, nach der Sie vom Vertrag zurücktreten können, sollte die Förderung nicht bewilligt werden. Um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, dürfen Sie bei einem Zweipersonenhaushalt ein Jahresbruttoeinkommen von 60.600 € nicht überschreiten. Für jede weitere Person werden 12.050 € addiert. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 920 € im Jahr.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Das Land Hessen gewährt ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Höhe abhängig ist vom Grundstückswert. Der Sollzinssatz beträgt 0,60 %, die Tilgung liegt bei 3 %. Sondertilgungen können jederzeit vorgenommen werden. Das Darlehen wird in vier Phasen ausgezahlt: Die ersten 25 % werden nach der Fertigstellung der Kellerdecke auf Ihr Konto überwiesen. Den zweiten Teil gibt es nach der Fertigstellung des Rohbaus. Nachdem der Innenputz angebracht wurde, folgt der dritte Teil. Die letzten 25 % erhalten Sie, wenn das Gebäude komplett fertiggestellt wurde. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Zuständig ist der Landkreis, in dem das Bauvorhaben durchgeführt wird. Sind Sie förderungsberechtigt, wird Ihr Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weitergeleitet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.
2. Wohnungsbauförderung bei Kauf von selbstgenutzten Bestandsimmobilien
Wenn Sie sich in Hessen in eine Bestandsimmobilie verliebt haben, die nicht mehr als zwei Wohneinheiten umfasst oder wenn Sie von einer Eigentumswohnung träumen, dann nutzen Sie das Förderprogramm „Hessen-Darlehen Bestandserwerb“. Sie erhalten damit ein zinsgünstiges Darlehen für selbstgenutzte Immobilien.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Um die Wohnungsbauförderung zu erhalten, darf Ihr Jahresbruttoeinkommen 60.600 € bei 2 Personen nicht übersteigen. Mindestens 15 % der Gesamtkosten sollten Sie als Eigenleistung aufbringen. Die Größe des Wohnraums sollte für die im Haushalt lebenden Personen angemessen sein: Wohnen 4 Personen in dem Haus oder der Wohnung, sollte darin auch Platz für 4 Personen sein. Eine weitere Voraussetzung betrifft die Bausubstanz. Für Gebäude, die extrem baufällig sind, bekommen Sie in der Regel keine Förderung. Lässt sich der Wohnraum jedoch durch Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erneuern, haben Sie gute Aussichten auf eine finanzielle Unterstützung.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Das Darlehen bekommen Sie zu einem Sollzinssatz von 0,60 %, die auf 20 Jahre festgelegt sind. Danach sind die marktüblichen Konditionen maßgeblich. Ihnen wird ein tilgungsfreies Jahr gewährt. Das Darlehen beträgt mindestens 30.000 €, maximal 125.000 €. Die Absicherung erfolgt nachrangig im Grundbuch. Sondertilgungen sind jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.
3. Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutzten Wohneigentum
Mit diesem Programm fördert das Land Hessen den Umbau von Immobilien, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, einen eigenen Haushalt zu führen und unabhängig leben zu können. Dabei soll der Wohnraum auch barrierefrei erreichbar sein. Einen Antrag können der Eigentümer selbst oder die Angehörigen einreichen, die den Wohnraum nutzen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Die baulichen Maßnahmen dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Außerdem muss der Wohnraum selbstgenutzt sein. In diesem Fall hat der Eigentümer selbst eine Behinderung oder der Antragsteller ist ein Angehöriger eines Menschen mit Behinderung, bis zum dritten Verwandtschaftsgrad. Zu den baulichen Maßnahmen gehören beispielsweise die Verbesserung des Sanitärbereichs oder der Zugang zu diversen Räumlichkeiten, der Einbau von geeigneten Aufzügen oder Rampen sowie der Umbau von Einrichtungen, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Bauliche Veränderungen dürfen dabei auch auf dem Wohnungsgrundstück vorgenommen werden.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 30.000 €. Dabei gelten allerdings auch Höchstbeträge von 5.500 € für den Um- und Einbau im Bad, 5.500 € für bauliche Veränderungen in der Küche, 6.500 € für Lift- und Aufzugsbaumaßnahmen sowie 3.000 € für alle weiteren Umbauarbeiten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.
- Mecklenburg-Vorpommern
Darlehensprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum
Der Schwerpunkt dieser regionalen Wohnungsbauförderung für Mecklenburg-Vorpommern liegt auf baulichen Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutzten Wohneigentum. Hierfür gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Bauherren zweckgebundene Darlehen an.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Förderfähige Maßnahmen sind Modernisierungen und Instandsetzungen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die älter als 10 Jahre sind und in Gemeinden stehen, die im großzügigen Landesraumentwicklungsprogramm festgelegt sind. Eine Auflistung dieser Städte und Gemeinden finden Sie über den unten stehenden Link.
Die Modernisierungsmaßnahmen sollen die Bausubstanz oder den Wohnwert des Eigentums verbessern, heißt es auf der Webseite des Landesförderinstituts. Förderfähig sind somit unter anderem die „Wiederherstellung oder Erneuerung des Dachs, der Fassade, der Fenster oder Bauteile im Wohngebäude, [der] Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ oder „bauliche Maßnahmen zum barrierefreien oder Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnungen.“
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die maximale Höhe der regionalen Wohnungsbauförderung für Mecklenburg-Vorpommern beträgt 1040.000 € je Wohneinheit. Zusätzlich gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern für jedes zum Haushalt zugehörige Kind eine weitere Förderung von 3.000 Euro Darlehensbetrag. Der Zinssatz des Darlehens beträgt 0 %.Der Tilgungsnachlass beträgt 25 % des ausgezahlten Darlehensbetrags. Die Tilgung beträgt 3 %.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Webseite des Landesförderinstituts einen Förderfinder eingerichtet. Hier geht’s zu den Details zum genannten Förderprogramm.
- Niedersachsen
Eigentumsförderung
Für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie erhalten Sie eine Wohnungsbauförderung in Form eines Darlehens.
Wer wird gefördert?
alle natürlichen Personen
Höhe der Förderung
Sie erhalten ein Darlehen von bis zu 50.000 €. Für jedes Kind oder jeden Menschen mit Behinderung erhöht sich der Betrag auf 5.000 €. Für jedes Kind sowie jeden Menschen mit Behinderung erhalten Sie zusätzlich 2.000 € Zuschuss.
Mehr Informationen zum Förderprogramm "Eigentumsförderung" erhalten Sie bei der NBank des Landes Niedersachsen.
Allgemeine Mietwohnraumförderung
Bei dieser Förderung erhalten Sie ein zinsloses Darlehen für den Neubau oder die Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen. Voraussetzung: Das Gebäude besteht aus mindestens 3 Wohneinheiten.
Wer wird gefördert?
juristische Personen, Personengesellschaften, Genossenschaften und Baugemeinschaften
Höhe der Förderung
Einkommensabhängig werden Darlehen zwischen 75 % und 85 % der Gesamtkosten gewährt. Zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % des Darlehensbetrags. Für jede barrierefreie Wohnung erhalten Sie 5.000 € extra.
Mehr Informationen zum Förderprogramm "Allgemeine Mietwohnraumförderung" erhalten Sie bei der NBank des Landes Niedersachsen.
- Nordrhein-Westfalen
1. Förderung selbst genutzten Wohnraums: Kredit für Neubau & Kauf der NRW.BANK
Die Wohnungsbauförderung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt Einzelpersonen und Familie beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Das bedeutet: Wollen Sie in Nordrhein-Westfalen ein Haus bauen oder kaufen, bekommen Sie durch die NRW Bank einen langfristigen und zinsgünstigen Kredit. Dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Um die Förderung zu erhalten, ist der Erwerb einer Immobilie Grundvoraussetzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Neubau planen oder bereits eine Bestandsimmobilie ins Auge gefasst haben. Für die Förderung kommen ausgewählte Städte und Gemeinden infrage, in denen es einen erhöhten Bedarf gibt. Dabei gilt es zu beachten, dass der Bau oder der Kaufvertrag nicht vor der Zusage der Wohnungsbauförderung beginnen beziehungsweise unterschrieben sein darf. Außerdem dürfen die Wohn- und Schlafräume nicht kleiner als 10 m² sein. Die Einkommensgrenzen dürfen 60.000 € für einen Einpersonenhaushalt und 75.000 € für einen Mehrpersonenhaushalt nicht überschreiten, plus 15.000 € für jedes Kind.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Das Grunddarlehen beträgt bis zu 154.000 €. Je Kind oder je Person mit Schwerbehinderung werden zusätzlich 20.000 € gewährt. Für eine barrierefreies Objekt sind weitere 10.000 € möglich. Ein Tilgungserlass in Höhe von 10 % erhalten Sie auf das Grunddarlehen. Weitere Kostenübernahmen sind für Zusatzdarlehen möglich. Die Zinsen belaufen sich auf 0,5 % für 25 Jahre Zinsbindung. Die Tilgung ist auf 1 % für einen Neubau festgelegt. Erwerben Sie eine Bestandsimmobilie, beträgt die Tilgung 2 %.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW Bank unter diesem Link.
2. Gebäudesanierung
Bei diesem Programm stehen die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutzten Wohneigentum im Mittelpunkt. Damit leistet die Förderung einen Beitrag zum Klimaschutz in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Aber auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz und für die Barrierefreiheit werden hier vom Land in Zusammenarbeit mit der NRW Bank unterstützt.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Gefördert werden alle Privatpersonen, die entsprechende Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Immobilie vornehmen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Umweltschutzes sowie Maßnahmen des barrierefreien Umbaus. Die Förderung ist sehr vielfältig. Planen Sie beispielsweise neue Fenster oder eine Wärmedämmung, können Sie von diesem Programm profitieren. Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder auch zur Behebung baulicher Mängel erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die baulichen Maßnahmen müssen mindestens 2.500 €, höchstens 75.000 € betragen. Sie haben die Wahl zwischen einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren. Dabei gewährt Ihnen die NRW Bank jeweils ein tilgungsfreies Jahr. Der Zinssatz liegt zwischen 3,62 und 4,14 %– abhängig von der gewählten Laufzeit.
Weitere Informationen finden Sie bei der NRW Bank.
3. Eigentumsförderung Modernisierung
Wenn Sie eine Modernisierung an Ihrer bestehenden Immobilie planen, ist diese Wohnungsbauförderung genau das Richtige für Sie. Mit einem zinsgünstigen Kredit können Sie mit dieser Förderung bauliche Veränderungen an Ihrer Immobilie vornehmen. Dafür sind jedoch bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Leben Sie allein im Haushalt, darf Ihr Jahresbruttoeinkommen 30.318 Euro nicht übersteigen. Leben zwei Personen und ein Kind zusammen, darf das Jahresbruttoeinkommen nicht über 45.500 Euro liegen. Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude (inklusive Grundstück), die den Wert des Wohnraums nachhaltig erhöhen. Wollen Sie mit den baulichen Maßnahmen die Energieeffizienz erhöhen oder auch ein sicheres Wohnumfeld schaffen, haben Sie ebenfalls gute Aussichten auf die Förderung.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Sie haben die Möglichkeit, bis zu 150.000 € in Form eines zinsgünstigen Darlehens zu erhalten. Dabei muss die Maßnahme mindestens 5.000 € betragen. Ein Vorteil: Sie können die Förderung auch mehrfach in Anspruch nehmen, bis die maximale Höhe von 150.000 € erreicht ist. Der Zinssatz liegt für 15 Jahre Zinsbindung bei 0 %. Danach zahlen Sie 0,5 % Zinsen bis zum Ablauf der Zinsbindung. Die Zinsbindung kann auf 20 oder 25 Jahre festgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erhalten Sie die Hälfte bei Beginn der Maßnahme. Die zweite Hälfte dann nach Fertigstellung. Der Tilgungsnachlass beträgt mindestens 25 % des Förderdarlehens.
Weitere Informationen finden Sie bei der NRW Bank.
- Rheinland-Pfalz
1. Förderung von selbstgenutzten Wohnraum
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Die ISB gewährt Ihnen dafür ein zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Haus bauen oder kaufen wollen, das Land Rheinland-Pfalz unterstützt jede Form der Eigentumsübertragung, sobald Sie die Immobilie selbst nutzen. Dabei besteht die Möglichkeit, die zunächst gemietete Wohnung zu erwerben oder den Abriss eines zuvor gekauften Hauses, um einen Neubau zu erschaffen, zu finanzieren. Um die Wohnungsbauförderung zu erhalten, sollten Sie mindestens 10 % Eigenkapital in die Finanzierung einbringen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die Förderung bietet Ihnen ein Darlehen in Höhe von bis zu 190.000 €, plus 5 % der Gesamtkosten je Kind oder Person mit Schwerbehinderung. Das Darlehen wird zu einem Zinssatz zwischen 2,9 und 3,1 % gewährt. Maßgeblich ist jedoch der Zins bei Antragstellung. Sobald die Unterlagen zur Antragsstellung vollständig bei der Bank vorliegen, legt die ISB den Zins am Tag der Antragstellung fest. Dieser Zinssatz ist für die ISB über die festgelegte Laufzeit bindend. Der Tilgungssatz wird mit 1,8 % festgelegt. Dafür sind pro Jahr bis zu 10 % der Darlehenssumme als Sondertilgung möglich. Zusätzlich können Sie noch einen Tilgungszuschuss von bis zu 7,5 % des Darlehens erhalten.
Weitere Details und Informationen entnehmen Sie diesem Link.
2. Modernisierung von selbstgenutzten Wohneigentum
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit diesem Programm die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien. Unterstützt werden Baumaßnahmen, die beispielsweise barrierefreies Wohnen ermöglichen, die Einsparung von Energie und Wasser erreichen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Förderfähig sind alle Bauprojekte, die den erwähnten Zielen dienen. Dafür gelten Einkommensobergrenzen. Bei einer Person liegt die Grenze beispielsweise bei 30.301 € Jahresbruttoeinkommen, bei zwei Personen im Haushalt bei 42.873 €. Leben ein Erwachsener und ein Kind zusammen, liegt die Grenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von 44.759 €. Gefördert werden außerdem alle Umbau-, Ausbau- Modernisierungs- sowie Erweiterungsmaßnahmen. Damit ist diese Wohnungsbauförderung sehr umfangreich gestaltet.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 € für einen -Personenhaushalt abschließen. Für jedes weitere Familienmitglied kann das Darlehen um 5.000 € erhöht werden. Der Zinssatz kann bis zu 20 Jahre festgeschrieben werden und beträgt bei 10-jähriger Festschreibung 2,9 %. Der Tilgungssatz liegt bei 1,8 %, Sondertilgungen können in jedem Jahr bis zu 10 % des Darlehens vorgenommen werden. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 15 % beantragt werden.
Infos dazu stellt das Land Rheinland-Pfalz auf seiner Internetseite zur Verfügung.
- Saarland
Saarländische Wohnungsbauförderung - Neubau von selbstgenutzten Wohneigentum
Mit dieser Wohnungsbauörderung richtet sich das Saarland an Haushalte, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen wollen. Ihnen gewährt das Land einen zinsgünstigen Kredit. Der Wohnraum muss selbstgenutzt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Um die Wohnungsbauförderung zu bekommen, dürfen Sie nicht mehr als 22.500 € im Jahr verdienen, wenn Sie alleinstehend sind. Führen Sie einen Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 34.500 €. Die Eigenleistung, die Sie einbringen, muss mindestens 20 % betragen. Eigenleistung meint hier sowohl Eigenkapital als auch Helfer mit entsprechender Berufserfahrung. Die Wohnfläche bei Einfamilienhäusern darf nicht mehr als 156 m² betragen. Bei Zweifamilienhäusern liegt die Grenze bei 240 m² Wohnfläche.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie bis zu 30 % der Gesamtkosten als Darlehen aufnehmen mit einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren. In der ersten 10 Jahren beträgt der Zinssatz 0,7 %. Ab einer Laufzeit von 11 Jahren bekommen Sie das Darlehen zu einem Zins in Höhe von 1,7 %. Familien mit Kindern können die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzen. Dieser beträgt bei einem Kind 5 %, bei 2 Kindern 10 %, bei 3 Kindern 15 % und ab 4 Kindern 20 % des Förderdarlehens.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Saarländischen Investitionsbank.
- Sachsen
Die Förderprogramme des Landes Sachsen sind sehr vielfältig. Wir erläutern Ihnen eine Auswahl von drei Wohnungsbauförderungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Einen Überblick über alle Förderungen für Privatpersonen erhalten Sie hier.
1. Familienwohnen
Die Wohnungsbauförderung „Familienwohnen“ unterstützt Familien mit Kindern unter 18 Jahre beim Hauskauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Förderung erfolgt in Form eines verzinsten Darlehens und ist mit KfW-Darlehen kombinierbar.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Gefördert werden Neubauprojekte oder der Kauf einer Bestandsimmobilie. Auch Modernisierung- oder Sanierungsmaßnahmen sind bei diesem Wohnungsbauprogramm des Landes Sachsen förderfähig, sofern sie im Zuge des Kaufs erforderlich sind.
Voraussetzungen, um eine Förderung zu erhalten, sind mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind, das im Haushalt lebt und bei Antragstellung jünger als 18 Jahre ist, ein Maximaleinkommen von 60.000 € bei Alleinstehenden und 100.000 € bei Paaren. Jedes weitere Kind erhöht das Maximaleinkommen um 10.000 €. Zudem muss ein Eigenanteil in Höhe von 20 % der Gesamtkosten getragen werden.
Darlehenshöhe und Konditionen
Je im Haushalt lebendem, minderjährigem Kind erhalten Sie im Rahmen der regionalen Wohnungsbauförderung des Landes Sachsen maximal 50.000 € als Darlehen mit einer 25-jährigen Sollzinsbindung. Der Sollzins beträgt für die Zeit der Zinsbindung 0,75 %. Nach 2 tilgungsfreien Jahren zahlen Sie das Darlehen „Familienwohnen“ in Raten und mit einem Tilgungssatz von 3,99 % pro Jahr zurück. Jährlich können Sondertilgungen geleistet werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Familienwohnen“ des Landes Sachsen erhalten Sie unter diesem Link.
2. Förderergänzungsdarlehen
Das Förderergänzungsdarlehen des Landes Sachsen richtet sich an alle, die im Freistaat Wohneigentum bauen, kaufen oder sanieren möchten. Die Förderungsergänzung dient dazu, Finanzierungslücken zu vervollständigen und soll Privatpersonen den Traum vom Eigenheim ermöglichen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Die regionale Wohnungsbauförderung dient dem Neubau, Kauf, dem Um- oder Ausbau sowie der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Förderergänzungsdarlehen soll die Basisförderungen des Landes Sachsen abrunden und so eine Gesamtfinanzierung bilden. Sie können das Förderungsergänzungsdarlehen beispielsweise zusätzlich zu einem KfW-Darlehen oder einem der oben genannten Förderprogramme beantragen, um so Ihre Baufinanzierung zu komplettieren.
Darlehenshöhe und Konditionen
Da der Förderungsbedarf eines jeden Bauherren unterschiedlich hoch ist, ist auch die Höhe des Förderergänzungsdarlehens unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bauvorhaben und den persönlichen Voraussetzungen des Bauherrn.
Die Höhe des Zinssatzes hängt von der gewählten Sollzinsbindung ab. Aktuell (Stand 16.01.2023) liegt der Zinssatz zwischen 3,57 % (5 Jahre Sollzinsbindung) und 3,95 % (15 Jahre Sollzinsbindung). Die Tilgung dieser Wohnungsbauförderung Sachsens beginnt regulär ein Jahr nach der Zusage, frühestens aber nach der vollständigen Auszahlung. Dann zahlen Sie die Förderung in monatlichen Raten und bei einem Tilgungssatz von mindesten 2 % zurück.
Weitere Informationen und Details zum Förderungsergänzungsdarlehen des Freistaates Sachsen finden Sie hier.
- Sachsen-Anhalt
1. Programm „IB-Förderdarlehen“
Die Wohnungsbauförderung liegt in Sachsen-Anhalt in den Händen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie wendet sich mit ihren Förderprogrammen an Privatpersonen und bietet dazu verschiedene Förderwege an. Ihr Schwerpunkt liegt auf Förderdarlehen für Neubauten, bestehende Immobilien und selbstgenutztes Wohneigentum. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung angeschafft werden soll. Das IB-Förderdarlehen zeichnet sich durch sehr attraktive Zinskonditionen aus und kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung zur Baufinanzierung darstellen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Die Wohnungsbauförderung „IB-Förderdarlehen“ unterstützt den Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie, den Erwerb bestehender Immobilien zum Erstbezug oder den Erwerb bestehender Immobilien, die nach dem Kauf modernisiert werden. Es besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen.
Das Darlehen erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens 10 % der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln stemmen können. Auch nicht näher benannte Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.
Darlehenshöhen und Zinssätze
Die maximale Darlehenshöhe beträgt 100.000 €. Als Zinsbindungen stehen 10 oder 20 Jahre zur Wahl. Zusätzlich gibt es hier einen „Baby-Bonus“: Fünf Jahre lang erhalten Familien pro Kind und Jahr 800 € dazu sowie 1.600 € Zuschuss für Kinder mit Behinderung und einmalig 5.000 € für jedes weitere Kind, das im Förderzeitraum von 5 Jahren zur Welt kommt.
Nähere Informationen zum „IB-Förderdarlehen“ für Neubauten gibt es hier und für bestehende Immobilien auf dieser Seite.
2. Programm „IB-Wohneigentumsprogramm“
Das „IB-Wohneigentumsprogramm“ ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erhältlich. Es hilft Privatpersonen bei der Anschaffung selbstgenutzter Immobilien durch ein zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Bei dieser regionalen Wohnungsbauförderung werden spezielle Maßnahmen, die dem Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum dienen, finanziert. Zum Beispiel die Kosten des Grundstücks, die Bau- und Baunebenkosten sowie Modernisierungskosten oder auch die Gestaltung der Außenanlagen.
Um das Darlehen zu erhalten, müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil in die Finanzierung einfließen, mindestens 5 % davon als Barmittel. 40 % der Gesamtkosten müssen zudem über Bankdarlehen finanziert werden.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die Förderbedingungen des „IB-Wohneigentumsprogramms“ gestalten sich folgendermaßen: Hier gibt es ein Darlehen von 20.000 bis 100.000 € mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die maximale Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre.
Nähere Informationen zum „IB-Wohneigentumsprogramm“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gibt es hier.
- Schleswig-Holstein
1. Darlehen IB.SH Immo Eigentum
Mit der Wohnungsbauförderung „IB.SH Immo Eigentum“ kann die eigene Baufinanzierung beim Kauf oder Bau einer Immobilie ergänzt werden. Zusätzlich ist auch die Kombination mit anderen Fördermitteln der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie der KfW möglich - Ausnahmen sind hier lediglich die Programme IB.SH Immo Effizienzhaus und das KfW-Wohneigentumsprogramm (124).
Bedingungen
Es ist eine Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten erforderlich, diese kann in Form von Eigenkapital oder Eigenleistungen erfolgen.
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die maximale Höhe dieser Bauförderung beträgt 40 % der Gesamtkosten und ist auf maximal 100.000 € beschränkt. Der Tilgungssatz kann entweder auf 1 oder 2 % festgesetzt werden. Die Sollzinsbindung wird für 15 Jahre festgelegt, bei einer Tilgung von 1 % beträgt der Sollzins 4,32 % und bei einer Tilgung von 2 % beträgt der Sollzins 4,32 % (Stand 16.01.2023). Ab dem 7. Monat nach der Darlehenszusage fallen Bereitstellungszinsen an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „IB.SH Immo Eigentum“. Außerdem bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein weitere Darlehen für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien an.
2. Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Haushalte mit Kindern und/oder schwerbehinderten Menschen können als Wohnungsbauförderung ein Darlehen für den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum in Anspruch nehmen. Diese Bauförderung kann auch für den Ausbau und der Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum genutzt werden.
Bedingungen
Es werden nur Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Menschen gefördert. Zudem müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden, welche sich nach der Region und der Anzahl der Familienmitglieder richten. Für die regionale Förderung sind des Weiteren energetische Mindeststandards, Wohnflächengrenzen und Kostengrenzen zu erfüllen. So beträgt beispielsweise die Wohnflächengrenze für einen Haushalt mit vier Personen 130 m². Neubauvorhaben müssen den energetischen Standard eines Effizienzhaus 55 aufweisen.
Darlehenshöhe und Zinsen
Die Höhe des Darlehens ist auf 100.000 € begrenzt. Der Sollzinssatz beträgt 0 %. Die Zinsfestschreibung erfolgt über 20 Jahre.
Hier erfahren Sie mehr zum Förderprogramm Soziale Wohnungsbauförderung für Eigentumsmaßnahmen.
Was sind die Ziele der Wohnungsbauförderung?
Mit Wohnungsbauförderungen wollen der Bund und die Länder energieeffiziente Baumaßnahmen vorantreiben oder barrierefreies, altersgerechtes Wohnen fördern. Auch bestimmte Zielgruppen, wie Familien, sollen explizit mit Wohnungsbauförderungen unterstützt werden. Die fördernden Städte, Kommunen und Orte möchten dadurch ihr Stadtgebiet oder die ländliche Umgebung zu attraktiven Wohnorten machen. Fördern sie beispielsweise den Neubau, können dadurch familienfreundliche Ortsteile geschaffen werden. Das wieder kann zu einem wirtschaftlichen Aufschwung des geförderten Gebiets führen und Geschäfte oder Einrichtung in die Ortschaft ziehen.