Effizienzhaus 40, 55, 70, 85, 100 und Denkmal: Energie und Kosten sparen
- Ein Effizienzhaus erfüllt einen bestimmten energetischen Standard.
- Für die Beurteilung wichtig sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust.
- Je kleiner die Kennzahl eines Effizienzhauses, desto energieeffizienter ist es.
- Ein Energie-Effizienz-Experte stellt eine Plan für den Neubau oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie auf.
- Die KfW-Programme 261 und 297, 298 fördern unter anderem ein Effizienzhaus.
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten energetischen Standard erfüllt. Diese Standards wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt. Die 2 wichtigsten Bemessungskriterien hierfür lauten:
- Primärenergiebedarf: Als Primärenergiebedarf wird die Energiemenge bezeichnet, die erforderlich ist, um den gesamten Energiebedarf einer Immobilie zu decken.
- Transmissionswärmeverlust: Der Transmissionswärmeverlust wiederum beschreibt die Energiemenge, die bei einer beheizten Immobilie nach außen verloren geht.
Die Bundesregierung hat für beide Kriterien Höchstwerte für Neubauten im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Diese Werte dienen als Grundlage für die Effizienzhaus-Standards.
Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde eine neue Klasse eingeführt: die Erneuerbare-Energien-Klasse. Werden durch den Einbau einer Heizungsanlage aus Basis erneuerbarer Energien 65 % des Energiebedarfs eines Gebäudes selbst gedeckt, können Sie die höheren Förderungen in Anspruch nehmen.
Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal: Die verschiedenen Effizienzhaus-Standards
Die folgenden Standards für Effizienzäuser gibt es:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (Neubau, Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (Neubau, Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 55 (Neubau, Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (Neubau, Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse (Neubau, Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 70 (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 85 (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus Denkmal (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
- Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse (Bestandsimmobilie)
Was bedeutet die Kennzahl eines Energieeffizienzhauses?
Doch welche Energieeffizienz verbirgt sich hinter diesen Kennzahlen? Die jeweiligen Zahlenwerte geben den jährlichen Primärenergiebedarf an, den ein Haus gemäß GEG im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau höchstens haben darf. Es gilt die Grundregel: Je kleiner die Zahl, desto besser, denn desto niedriger ist der Energiebedarf. Als Referenzwert wird die 100 herangezogen: Ein Effizienzhaus 100 entspricht zu 100 % den Vorgaben des GEG.
Ein Effizienzhaus 40 hingegen unterbietet diesen Wert, denn es verbraucht nur 40 % der Energie im Vergleich zu einem Effizienzhaus 100. Es hat dementsprechend einen höheren Energieeffizienz-Standard als ein Effizienzhaus 100, es ist noch besser. Folgerichtig wird ein Effizienzhaus 40 mit höheren Zuschüssen belohnt als zum Beispiel ein Effizienzhaus 55 oder ein Effizienzhaus 70.
Darüber hinaus gibt es Standards, die sowohl für den Neubau als auch eine Bestandsimmobilie gelten und Standards, die sich nur auf Bestandsimmobilien beziehen. Die folgenden Klassen gelten sowohl für Bestandsimmobilien als auch Neubauten:
- Effizienzhaus 40
- Effizienzhaus 40 Erneuerbaren-Energien-Klasse
- Effizienzhaus 40 Nachhhaltigkeits-Klasse
- Effizienzhaus 55
- Effizienzhaus 55 Erneuerbaren-Energien-Klasse
- Effizienzhaus 55 Nachhhaltigkeits-Klasse
Die verbleibenen Klassen gelten nur für Bestandsimmobilien. Das bedeutet: Eine bestehende Immobilie kann durch eine energetische Sanierung im Nachhinein den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen, ein Neubau nicht als Effizienzhaus 70 klassifiziert werden.
Welche Maßnahmen führen zu einem Energieeffizienzhaus?
Verschiedene anlagentechnische und bauliche Maßnahmen führen dazu, dass eine Immobilie den energetischen Standard eines Effizienzhauses aufweist und damit die Voraussetzungen für eine KfW-Förderung erfüllt. Diese Maßnahmen dienen einerseits der Verbesserung der Energieeffizienz, andererseits der Einbindung regenerativer Energien. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ist abhängig vom angestrebten Effizienzhaus-Standard. Für eine Immobilie, die die Vorgaben das Standards 55 EE erfüllt, sind beispielsweise folgende Maßnahmen erforderlich:
- Außenwanddämmung 18 cm
- Dachdämmung 24 cm
- Kellerdämmung 10 cm
- Fenster mit Dreifachverglasung
- Sole-Wasser-Wärmepumpe
Allerdings sind diese Maßnahmen nicht als abschließend, sondern als Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts aufzufassen.
Effizienzhaus: Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Immobilien gefördert, die einen gewissen energetischen Standard erreichen. Dabei gilt: Je höher der energetische Standard einer Immobilie, desto höher fällt die Förderung aus. Die KfW bietet dazu folgendes Förderprogramm:
Die Förderung greift sowohl, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und sie sanieren möchten, als auch für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Förderfähig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die zum Standard eines Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal führen. Nachfolgend führen wir die wichtigsten Einzelheiten zum Programm KfW-Programm 261 auf.
KfW-261 Wohngebäude Kredit
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Kauf und Sanierung eines Effizienzhauses |
Voraussetzungen | Der Förderantrag wurde vor Baubeginn gestellt. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen. |
Zinsen | ab 1,22 % eff. Jahreszins |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Kredithöhe | 120.000 € oder 150.000 € je Wohneinheit |
Tilgungszuschuss | Max. 37.500 € je Wohneinheit (abhängig vom KfW-Effizienzhaus-Standard) + weitere 30.000 € für serielles Bauen UND Worst Performing Buildung Zuschuss |
Zinsbindung | 10 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre, abhängig von gewählter Laufzeit |
Laufzeit | 4-30 Jahre |
Sondertilgungen | Vollständige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Kredit und Tilgungszuschuss Baubegleitung | Kredit: 4.000 € bis 40.000 € je Vorhaben, Tilgungszuschuss: 50 % des maximalen Kreditbetrages bis zu 20.000 € je Vorhaben |
Antragsweg | Der Kredit und der Tilgungszuschuss werden über eine durchleitende Bank (z.B. Hausbank) bei der KfW beantragt. |
Der Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhaus 40 wird ebenfalls gefördert. Seit dem 1.1.2023 erhalten Sie dafür die Förderung:
Die folgende Tabelle zeigt die Einzelheiten zur Förderung:
KfW-297, 298 Klimafreundlicher Neubau
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Bau oder Kauf von neuem Wohneigentum |
Voraussetzung | Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau. Der Antrag wurde vor Baubeginn gestellt. |
Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
Zinsen | 2,23 % eff. Jahreszins |
Mögliche Darlehenssumme | 100.000 € oder 150.000 € pro Wohneinheit |
Mögliche Zinsbindungen | 10 Jahre |
Laufzeiten | bis zu 35 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1-5 Jahre |
Sondertilgungen | Vollständige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Antragsweg | Die Antragstellung erfolgt über eine durchleitende Bank (z. B. Hausbank oder Finanzvermittler) |
Mit Energieberater zum Energieeffizienzhaus
Voraussetzung für die jeweiligen KfW-Darlehen ist, dass die energetischen Einzelmaßnahmen oder die neue Immobilie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Das Regelwerk dahinter ist nicht so leicht zu durchblicken. Die KfW-Förderung setzt deshalb einen Energieberater voraus, der die Einhaltung dieser Mindestanforderung sicherstellen und bestätigen kann. Qualifizierte Energieberater helfen nicht nur bei der Planung der neuen Immobilie als Effizienzaus bzw. der Sanierungsmaßnahmen, sondern können auch einschätzen, ob das jeweilige Vorhaben förderfähig ist. Darüber hinaus erstellen Energieberater die Online-Bestätigung zum Kreditantrag, die für die Beantragung der KfW-Darlehen benötigt wird. Zugelassene Energie-Effizienz-Experten finden Sie hier.
Kredit für Energieeffizienzhaus beantragen
Die zinsgünstigen Kredite der KfW können Sie nicht direkt bei der KfW beantragen, hierzu wenden Sie sich einfach an Ihre Hausbank. Sie koordiniert die Beantragung in Ihrem Namen und übernimmt die Kommunikation mit der KfW. Die Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau lassen sich hingegen direkt bei der KfW einfordern, und zwar über ein eigens dafür vorgesehenes Zuschussportal. Wie die Beantragung eines KfW-Kredits zum Erreichen eines Effizienzhaus-Standards abläuft, zeigen wir Ihnen hier.
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Maßnahmen planen
Gehen Sie gemeinsam mit dem Energie-Effizienz-Experten die Maßnahmenplanung durch. Achten Sie bei Neubauten darauf, dass der Energieeffizienzhaus-Standard im Vertrag mit dem Bauträger festgehalten wird, inklusive aller Einzelmaßnahmen, die dazu führen. Für KfW 261 und KfW 297, 298 benötigen Sie in diesem Schritt die „Bestätigung zum Antrag". Der Energieberater füllt dieses Formular für Sie aus.
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Finanzierungsplanung
Mit der schriftlichen Bestätigung des Energieexperten wenden Sie sich nun an Ihre Bank und lassen sich dort im Hinblick auf infrage kommende KfW-Kredite beraten. Legen Sie vor allem Wert darauf, dass Ihnen dabei alle optionalen Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen KfW-Kredite und -Zuschüsse vorgestellt werden, um die maximale Förderung für Ihr Projekt zu bekommen.
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Kredit beantragen und Zusage abwarten
Die durchleitende Bank reicht Ihren Antrag an die KfW weiter. Warten Sie nun die Förderzusage ab, bevor Sie mit Ihren Umsetzungen an Ihrem Eigenheim, mit dem Neubau starten oder eine sanierte Immobilie kaufen. Wenn Sie eine sanierte Immobilie erwerben möchten, können Sie nach erfolgter Förderzusage einen Termin für den Kaufvertrag abmachen. Wichtig in jedem Fall: Erst mit der Förderzusage erhalten Sie Gewissheit und können die Mittel verlässlich einplanen.
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Kredit abrufen
Nach erfolgter Zusage können Sie den Kredit abrufen und die Rechnungen der Gewerke mit der daraus frei werdenden Summe bezahlen. Bei Finanzierung eines Neubaus lassen sich nun vereinbarte Teilsummen für die Bezahlung einzelner Bauabschnitte abrufen. Anschließend beginnt die Rückzahlung des Kredits in monatlichen Raten gemäß Tilgungsplan, den Sie von der KfW erhalten haben.
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Nachweise erbringen / Zuschuss einfordern
Sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, reichen Sie über Ihren Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ ein. Damit wird der erreichte Energieeffizienzhaus-Standard vom Energie-Effizienz-Experten bestätigt. Beim Kauf oder Bau eines Fertighauses erhalten Sie die Bestätitung über den Fertighausanbieter.