Dank Zuschuss der KfW: Ein Energieberater lohnt sich dreifach

Energieberater
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Energieberater weiß genau, wo Sie Energie einsparen können und berät Sie dahingehend.
  • Ein Experte für Energieffizienz ist in den meisten Fällen Pflicht, wenn Sie ein KfW-Darlehen beantragen.
  • "Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. 
  • Die Kosten für einen Energieberater hängen vom Umfang der Leistungen und vom Zustand der Immobilie ab.

Wann benötigt man einen Energieberater?

Weniger Emission, weniger Verbrauch: Wer baut, denkt meist auch an die Energieeffizienz des neuen Hauses. In Zeiten des rasch voranschreitenden Klimawandels gilt es, möglichst wenig CO2 zu produzieren, denn das schädliche Treibhausgas trägt zur Erderwärmung bei. Zudem gilt: Wer Energie spart, spart auch Geld – vor allem mit Blick auf die stetig steigenden Energiepreise. Doch auch bei Bestandsimmobilien sollten Besitzer und Kaufinteressenten über eine energetische Sanierung nachdenken. Denn das kann sich in mehrfacher Hinsicht lohnen.

Zum einen wird Energie eingespart. Zum anderen winken von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse für die Sanierungsmaßnahmen, aber auch für eine professionelle Energieberatung. Die bietet fast jeder Heizungsbauer an. Aber Vorsicht: Nur die Beratung durch einen zertifizierten Anbieter wird von der KfW akzeptiert! Denn eine ordnungsgemäße Planung und Überwachung ist für diese Institution eine Voraussetzung für die KfW-Förderung. Zudem gilt: Oft müssen Immobiliensanierer zunächst in Eigenleistung gehen, bevor sich eine energetische Modernisierung auch in barer Münze auszahlt. Wir erklären, worauf Sie deshalb besonders achten müssen - und wo Sie den passenden Energieberater in der Nähe finden.

Was macht ein Energieberater?

Eine professionelle Energieberatung sollte der erste Schritt auf dem Weg zu einem energieeffizienten Haus sein – und das aus mehreren Gründen. Zunächst sind die Möglichkeiten zur Ersparnis vielfältig: Außendämmung, Innendämmung oder sogar beides? Holzheizung oder Wärmepumpe? Solaranlage aufs Dach? Und welche Fenster sind wirklich dicht? Da kann ein Laie schnell den Überblick verlieren. Ein professioneller Energieberater hingegen hat den Durchblick: Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll? Danach plant er die Sanierung und überwacht ihre ordnungsgemäße Ausführung.

Eine Fachkraft an ihrer Seite lässt Immobiliensanierer jedoch nicht nur ruhiger schlafen. Für alle, eine KfW-Förderung oder Förderungen anderer staatlicher Institutionen für eine energetische Modernisierung erhalten wollen, ist eine professionelle Energieberatung sogar Pflicht. Denn nur wer einen zertifizierten Berater konsultiert, erhält deren Förderung. Und auch den Zuschuss für die Energieberatung, der ebenfalls bei der KfW beantragt werden kann, wird nur für die Beratung durch einen dafür speziell ausgewiesenen Profi ausgezahlt.

Warum nicht einfach zum Heizungsbauer?

Bitte in der Nähe und am besten aus einer Hand: Idealerweise wünschen sich Immobiliensanierer, dass die Planung der kompletten Modernisierung von einem Experten überwacht wird. Denn das bedeutet im Zweifelsfall kürzere Wege und weniger Zeit, die in Beratung und konkrete Absprachen investiert werden muss. Gerade bei älteren Gebäuden wird mit Blick auf mehr Energieeffizienz beispielsweise oft als Erstes eine neue Heizungsanlage eingebaut oder das Dach gedämmt. Und natürlich sind Heizungsbauer oder Dachdecker dann die ersten Ansprechpartner, wenn es um die konkrete Umsetzung dieser energetischen Sanierungsmaßnahmen geht.

Viele Handwerker wissen natürlich aus Erfahrung, welche Standards in Sachen Energieeffizienz gelten und welche Anforderungen Förderinstitutionen wie KfW oder BAFA an die energetische Sanierung stellen. Doch nur ein sogenannter Experte für Energieeffizienz, meist Energieberater genannt, kann zu Rate gezogen werden, wenn Fördergelder des Staates abgerufen werden sollen. Diese spezielle Professionalisierung können natürlich auch Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs erwerben. Überprüfen Sie also genau, ob bei der Energieberatung ein zertifizierter Profi am Werk ist.

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Wie und wo findet man einen seriösen Energieberater?

Der Begriff „Energieberater“ ist zunächst keine geschützte oder normierte Berufsbezeichnung, das heißt: Jeder kann diese Bezeichnung führen – und das macht die Qualitätssicherung in puncto energieeffizienter Sanierung schwierig. Zunächst ist es deshalb sinnvoll, einen von den Sanierungsmaßnahmen unabhängigen Dienstleister zu beauftragen, sprich: Die Planung und die Überwachung der Modernisierungsmaßnahmen sollten nicht von derselben Firma übernommen werden, die diese auch durchführt. So kann von Anfang an unnötigen oder überteuerten Vorhaben ein Riegel vorgeschoben werden.

KfW-taugliche Energieberater

Es ist also wichtig genau hinzuschauen, wen Sie für Ihre individuelle Energieberatung konsultieren. Denn Modernisierungsmaßnahmen, für die staatliche Fördermaßnahmen der KfW oder der BAFA abgerufen werden sollen, dürfen sogar lediglich Fachleute, die auf der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführt sind, betreuen.

Auf der Website EnergieeffizienzExperten finden Sie einen dieser von KfW oder BAFA akzeptierten Energieberater in der Nähe, betreut und aktualisiert wird diese Expertenliste durch die Deutsche Energie-Agentur (Dena).

Staatliches Expertenregister zur Qualitätssicherung

Diese bundeseinheitliche Liste qualifizierter Energieberater wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) initiiert, um die Qualität bei Beratungen rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren sicherzustellen. Denn Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten, wie das BMWi auf seiner diesbezüglichen Website verlauten lässt.

Die Datenbank umfasst derzeit rund 13.000 zertifizierte Energieberater in ganz Deutschland, per Postleitzahlsuche kann ein Experte in der Nähe gesucht werden. Im Suchfeld kann ebenfalls bereits die angestrebte Leistung eingegrenzt werden. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) betreut und verwaltet. Wer auf dieser Liste steht ist zertifiziert, Energieberatungen durchzuführen und energetische Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen zu planen, überwachen und abzuschließen. Wer in die Liste eingetragen werden will, muss sich einer Eintragungsprüfung der Dena unterziehen, wofür eine Gebühr erhoben wird.

Welche Leistungen erbringt ein Energieberater?

Das Leistungsspektrum eines Energieberaters ist sehr breit gefächert und kann je nach Immobilie ganz individuell abgefragt werden. Zu den gängigen Leistungen gehören jedoch

  • Bestandsaufnahme des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes inklusive der Überprüfung der Heizungsanlage, der bereits vorhandenen Dämmung, der Fenster und des Zustandes der Bausubstanz (Alt- oder Neubau, Unterkellerung, verwandtes Baumaterial)
  • Identifizierung von Wärmebrücken und anderen energetischen Schwachstellen, beispielsweise durch eine Thermografie (bildgebendes Verfahren das zeigt, wo Energie ungehindert entweicht) oder einen Blower-Door-Test (spürt Lecks in der Außenhülle auf, über die Luft eindringt oder entweicht); aber Vorsicht: die genannten Verfahren verursachen meist Zusatzkosten zwischen 250 und 400 Euro
  • Analyse von Sanierungsvorhaben mit Blick auf deren handwerkliche Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, sprich: Lohnen sich die Maßnahme auch in finanzieller Hinsicht?
  • Erstellung von individuellen Sanierungs- bzw. Optimierungskonzepten in punkto Energieeffizienz, auch mit Blick auf die Nutzung regenerativer Energien wie Wärmepumpen zur Nutzung thermischer Energie oder Photovoltaikanlagen
  • Begleitung und Abnahme der geplanten Modernisierungsmaßnahmen
  • Hilfestellung bei der Beantragung von staatlichen Fördergeldern
  • Beratung beim Thema energieeffizientes Bauen

Übrigens: Wer eine Immobilie wieder verkaufen oder neu vermieten will, braucht für das Gebäude einen sogenannten Energieausweis. Dieses Dokument liefert Informationen zur Energieeffizienz und zu den für das Gebäude anfallenden Energiekosten. Dieser kann ebenfalls von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt werden. Dieser weiß detailliert, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird, wie er beantragt wird und welche Kosten dafür fällig werden.

In Kooperation mit Energieausweis48 bietet Dr. Klein Ihnen eine Möglichkeit in 48  Stunden einen Energieausweis zu bekommen. Und wenn Sie über unseren Link abschließen, erhalten Sie den Verbrauchsausweis zu einem vergünstigten Preis.

Was kostet ein Energieberater?

Wie hoch die Kosten für eine Energieberatung ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt die Größe der betreffenden Immobilie eine Rolle. Hinzu kommt, wie viele Sanierungsmaßnahmen geplant sind und wie viel Zeit der Experte in seine Beratung investieren muss.

Deshalb gibt es nur Richtwerte für die Höhe der Kosten, sie können je nach Immobilie individuell völlig anders ausfallen und mit 500 bis zu mehreren tausend Euro zu Buche schlagen – insbesondere dann, wenn eine Baubegleitung erwünscht oder erforderlich ist (für den Erhalt von bestimmten KfW-Zuschüssen beispielsweise ist sie Vorschrift).

An folgenden Faustregeln kann man sich jedoch orientieren: 

  • die Basisberatung durch eine Verbraucherzentrale kostet 30 Euro, einkommensschwache Haushalte zahlen nichts
  • die ausführliche Energieberatung für ein Einfamilienhaus mit einer Größe von 150 Quadratmetern kostet rund 600 Euro
  • die Beratung für ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Parteien kostet rund 700 bis 750 Euro
  • die Beratung für ein größeres Mehrfamilienhaus (gut 10 Parteien) kostet 1.400 bis 1.600 Euro
  • auf Tagesbasis sind Honorare zwischen 500 und 800 Euro üblich, beim Stundensatz 60 bis 90 Euro

Auch wenn verschiedene staatliche Institutionen eine Energieberatung sowie die Überwachung von Baumaßnahmen, die auf eine bessere energetische Effizienz abzielen, bezuschussen: Die Kosten für den Energieberater muss der Immobiliensanierer in der Regel zunächst selbst tragen und kann sie erst im Nachhinein zum Beispiel von der KfW zurück erstattet bekommen

Der Energieberater und die KfW – wie funktioniert das?

Bei einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Das ist meist bei Förderungen der Fall, bei denen umfassende Sanierungsmaßnahmen fester Förderbestandteil ist, wie beim KfW-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (KfW 261)“. Die Expertin oder der Experte erstellt unter anderem die erforderliche Bestätigung zum Antrag und begleitet die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden im Rahmen von KfW 261 mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können bis zu 10.000 € je Vorhaben angesetzt werden; davon werden 50 €, also höchstens 5.000 €, als Tilgungszuschuss gewährt. Für Mehrfamilienhäuser gelten andere Höchstbeträge.

Über KfW 261 können Sanierungen zu verschiedenen Effizienzhaus-Stufen gefördert werden. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe gibt es einen Tilgungszuschuss. Dieser kann sich durch Zusatzboni, beispielsweise für besonders ineffiziente Gebäude oder eine serielle Sanierung, auf bis zu 40 € erhöhen.

Nach Durchführung der energetischen Maßnahmen bestätigt ein Energieberater oder eine Energieberaterin die sachgerechte Ausführung. Dafür wird das Formular „Bestätigung nach Durchführung“ ausgefüllt und als Nachweis bei der KfW eingereicht. Erst dann wird ein Tilgungszuschuss, wie bei KfW 261, ausgezahlt.

Der Energieberater und das BAFA – wie funktioniert das?

Nicht nur die KfW unterstützt energetische Sanierungen. Auch das BAFA fördert über die „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ eine qualifizierte Energieberatung durch zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater.

Der Zuschuss beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Es gelten folgende Höchstbeträge:

  • maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • maximal 850 € bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten
  • zusätzlich einmalig 250 € je Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden

Die Förderung wird über die zugelassene Energieberaterin oder den zugelassenen Energieberater abgewickelt und muss auf das Beratungshonorar angerechnet werden. Antrag und Förderung müssen vor Beginn der Beratung beantragt beziehungsweise bewilligt werden.

Die Beratung kann entweder eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus vorbereiten oder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine schrittweise energetische Modernisierung entwickeln. Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ist verpflichtend.

Die BAFA-Förderung kann grundsätzlich mit einer KfW- oder BEG-Förderung kombiniert werden. Eine doppelte Förderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen.

Fördergelder von KfW und BAFA an weitere Bedingungen geknüpft

Für die BAFA-Förderung und verschiedene KfW-Programme müssen zugelassene Energieeffizienz-Experten und Expertinnen eingebunden werden. Die Zulassung erfolgt über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Der Experte oder die Expertin muss für das jeweilige Förderprogramm und den entsprechenden Gebäudetyp zugelassen sein.

  • Die Immobilie muss in Deutschland stehen.
  • Sie dient überwiegend als Wohnobjekt.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.

Weitere Bedingungen können von Förderprogramm zu Förderprogramm abweichen. Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Merkblättern der Förderungen.

Länder und Kommunen zahlen ebenfalls Zuschüsse zur Energiesanierung

Auch Bundesländer, Kommunen, Energieversorger und teilweise regionale Förderinstitute bieten eigene Zuschüsse für Energieberatung, energetische Sanierungen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Dämmmaßnahmen an. Die Förderbedingungen, Fristen und verfügbaren Haushaltsmittel unterscheiden sich jedoch erheblich und können sich kurzfristig ändern.

Es empfiehlt sich, vor Beginn einer Maßnahme die aktuellen Förderangebote des Bundeslandes, der Kommune und gegebenenfalls des örtlichen Energieversorgers zu prüfen. Energieeffizienz-Experten können dabei unterstützen, die verschiedenen Förderprogramme aufeinander abzustimmen. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist in der Regel ausgeschlossen.

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