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Energieeinsparverordnung – Was muss ich bei Hausbau oder Renovierung beachten?

Die Energieeinsparverordnung gibt vor, wie Immobilien möglichst energieeffizient gebaut oder nachgerüstet werden. Welche Regelungen 2020 zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Energieeinsparverordnung
Redaktion Dr. Klein

Was genau ist die Energieeinsparverordnung eigentlich?

Mit der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, hat die Bundesregierung Standards zur Energieeinsparung gesetzt, denn bis zum Jahr 2050 wird ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland angestrebt. Das bedeutet, dass die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) entweder kompensiert oder im besten Fall vollständig vermieden werden soll. Neben dem Erneuerbare Energien-Gesetz, kurz EEG, soll die Energieeinsparverordnung maßgeblich zur Erreichung dieses Ziel beitragen.

Die Energieeinsparverordnung regelt, welche Anforderungen für den Neubau oder die Sanierung von Bestandsgebäuden in den Bereichen Heizungs- und Klimatechnik sowie Wärmedämmung eingehalten werden müssen. Für die Umsetzung dieser Anforderungen ist zwar grundsätzlich jeder Immobilienbesitzer beziehungsweise Bauherr selbst verantwortlich, jedoch sollte immer mit Kontrollen gerechnet werden. Die zuständigen Behörden der Bundesländer führen regelmäßig stichprobenartige Überprüfungen durch, welche vor allem auf Inspektionsberichte über Klimaanlagen sowie den Energieausweis abzielen. Wird bei einer solchen Kontrolle tatsächlich die Nichteinhaltung der EnEV-Anforderungen festgestellt, kann der jeweilige Hauseigentümer mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Aus drei mach eins: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG ist seit November 2020 in Kraft.

Welche Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung gelten bei Neubau oder Sanierung?

Vor allem bei Neubauten zielt die EnEV darauf ab, den Bedarf an Energie für die Warmwasserbereitung und zum Heizen zu reduzieren und gibt deshalb bestimmte Richtwerte vor. Auch müssen die Wohngebäude so konzipiert und gedämmt werden, dass der Wärmeverlust ebenfalls unter einem vorgegebenen Grenzwert liegt. Die genaue Höhe dieser Grenz- und Richtwerte geht aus den Tabellen der EnEV hervor und können von Bauherren auf der Webseite des Bundesjustizministeriums eingesehen werden.

Im Kontext der Energiewende bedeutet das, generell für einen sinkenden Energieverbrauch im Gebäudebereich zu sorgen. Grundsätzlich ist es egal, ob es sich bei dem geplanten Neubau um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt, denn für beide gelten besondere Grenzwerte auf den Transmissionswärmeverlust und den Jahres-Primärenergiebedarf. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden genannten Bauarten besteht allerdings darin, dass bei Wohngebäuden zwar der Energiebedarf für Warmwasserbereitung, Kühlung und Heizung in die Gesamtbewertung einfließt, bei Nichtwohngebäuden aber zusätzlich noch der Bedarf der verbauten Beleuchtung berücksichtigt wird.

Hat Ihr geplanter Neubau eine Wohnfläche von mehr als 50 Quadratmetern, sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet, einen Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Allerdings erlaubt es auch gewisse Ersatzmaßnahmen, wenn Sie bei der Energieeffizienz um mindestens 15 Prozent über den Anforderungen der EnEV liegen, was durch eine verstärkte Dämmung durchaus möglich ist. In diesem Fall müssen Sie keine erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Solarkollektoren auf dem Dach, verwenden.

Welche Pflichten haben Neu-Eigentümer beim Hauskauf?

Sie wollen gar nicht neu bauen, sondern sind am Kauf einer Bestandsimmobilie interessiert? Dann verpflichtet Sie die EnEV zu einer energetischen Sanierung beziehungsweise Nachrüstung des Gebäudes. Das betrifft vor allem die: 

  • Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Daches: Letzteres gilt für den Fall, dass es sich bei Ihrem Wunschobjekt um einen Altbau handelt. Ziel des Ganzen ist, dass der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt, nach der Dämmung nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegt. Sollten die oberste Geschossdecke oder das Dach allerdings schon die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, ist keine nachträgliche energetische Sanierung Pflicht. Sofern sie die Vorgaben erfüllen, gilt das also auch für ältere Gebäude mit Holzbalken- oder Massivdecken.
  • Dämmung der Außenwände: Zwar besteht dazu keine generelle Pflicht, sollte aber allein aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes in Betracht gezogen werden. Wenn Sie mindestens 10 Prozent der Fassadenfläche sanieren oder renovieren lassen, müssen Sie sich allerdings an die Vorgaben der EnEV halten.
  • Sanierung der Heizungen und Heizungsrohre: Seit 2009 müssen in Ein- und Zweifamilienhäusern die vor dem Jahr 1978 gebaut wurden, die Heizungsanlagen ausgetauscht und erneuert werden. Dazu zählt auch die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen. Generell und völlig unabhängig von einer energetischen Sanierungspflicht, sollten Bauherren und potenzielle Immobilienbesitzer heutzutage verstärkt darauf achten, dass ihr Gebäude energieeffizient belüftet, beheizt und klimatisiert wird. Das spart nicht nur Energiekosten, sondern schont darüber hinaus auch die Umwelt. Und als Gesundheits-Bonus profitieren Sie auch noch von einem besseren Raumklima.

Bin ich dazu verpflichtet einen Energieausweis zu besitzen?

Als Hauseigentümer sind Sie dazu verpflichtet, einen Energieausweis ihrer Immobilie zu besitzen und im Fall eines Verkaufs, einen ebensolchen an den neuen Besitzer auszustellen.

  • Was ist der Energieausweis?

    Ein Energieausweis gibt genaue Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er besteht aus insgesamt fünf Seiten, von denen die erste Seite allgemeine Angaben zur Immobilie enthält, wie beispielsweise:

    • Adresse
    • Gebäudetyp
    • Baujahr
    • Nutzfläche
    • Heizungstechnik
    • Wohnungsanzahl

    Die zweite Seite des Energieausweises wird allerdings nur bei Bedarfsausweisen genutzt, in denen sowohl Energieendbedarf als auch Primärenergiebedarf aufgeführt werden. Die dritte Seite ist ausschließlich bei Verbrauchsausweisen ausgefüllt, die einen Energieverbrauchswert enthalten. Der Gebäudeenergiewert, der in jedem Energieausweis angegeben ist, ermöglicht den Vergleich von Gebäuden bezüglich ihrer energetischen Effizienz.

  • Wozu dient der Energieausweis?

    Da bei Wohngebäuden hauptsächlich die benötigte Energie zur Warmwasserbereitung und fürs Heizen in den Energieendbedarf einfließt, werden zu dessen Ermittlung die Gebäudedaten und bauliche Gegebenheiten (Außenwände, Dach) analysiert. Das Nutzungsverhalten der Hausbewohner wird dabei allerdings nicht berücksichtigt, da dieses ja individuell verschieden ist.

    So kann eine nutzerunabhängige Gebäudebewertung erstellt werden, die den potenziellen Käufern und/oder Mietern als Orientierung über den zukünftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten dient. Darüber hinaus enthält der Energieausweis außerdem Modernisierungsempfehlungen, die konkret auf der Grundlage der technischen Gebäude-Analyse erstellt wurden.

    Gemäß EnEV ist jeder Verkäufer dazu verpflichtet, einen Energieausweis der Immobilie vorzulegen. In der Regel geschieht dies bei der Besichtigung, unverzüglich danach oder spätestens auf Anfrage des Käufers. Aussteller eines Energieausweises sind außerdem dazu verpflichtet, Kopien der von ihnen ausgestellten Dokumente zwei Jahre lang aufzubewahren und sie auf Verlangen an die zuständige Kontrollbehörde zu schicken.

Was sind Niedrigenergiehäuser und Effizienzhäuser?

Als Niedrigenergiehäuser gelten Immobilien, die nach den Vorgaben der EnEV gebaut wurden sowie Effizienzhäuser. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann Sie nicht nur bei einer geplanten Baufinanzierung unterstützen, sondern fördert auch Bauprojekte finanziell, die bestimmte Energiestandards erfüllen. Der international gängige Richtwert für ein Niedrigenergiehaus liegt bei einem Heizwärmebedarf von maximal 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Das entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von ungefähr sieben Litern Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Da seit der Energieeinsparverordnung von 2009 jeder Neubau dieser Norm genügen muss, darf sich demzufolge auch jeder Neubau seit 2009 als Niedrigenergiehaus bezeichnen. Wenn er entsprechend saniert wurde, kann natürlich auch ein Altbau diesem Standard gerecht werden. Oberstes Ziel ist dabei immer eine optimale Wärmedämmung, da weniger Wärmeverlust einfach geringere Heizkosten verursacht. Und das dürfte nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch Ihre Umwelt freuen.

Auch wenn deutschlandweit diverse Bezeichnungen oder Standards für Niedrigenergiehäuser existieren, die noch dazu unterschiedlichen Regeln unterliegen, von unterschiedlichen Behörden geprüft und teilweise auch staatlich gefördert werden, folgen hier nun die gängigsten Niedrigenergiehaus-Konzepte:

  1. Das EnEV-Haus: Als EnEV-Haus wird jede Immobilie bezeichnet, deren Primärenergiebedarf den Anforderungen der Energieeinsparverordnung von 2009 entspricht und genügt. Teilweise gibt es regionale Regelungen für Niedrigenergiehäuser, beispielsweise der „Niedrigenergiehaus-Standard Schleswig-Holstein“. Dieser gibt vor, dass der jährliche Primärenergiebedarf 20 Prozent unter dem in der EnEV angegebenen Maximalwert liegen muss. Auch der Transmissionswert muss in Schleswig-Holstein mindestens 30 % geringer sein.
  2. Das Effizienzhaus: Ein Effizienzhaus 100 entspricht exakt den Vorgaben der Energieeinsparverordnung und gilt somit als Referenzhaus. Effizienzhäuser zeichnen sich im Inneren durch eine vorbildliche Wärmedämmung aus, da sowohl die Wände, als auch Bodenplatte und Dach nach außen hin abgedichtet sind. Die Wärme für Warmwasser und Heizung stammt meist ganz oder teilweise aus erneuerbaren Energien wie beispielsweise Photovoltaik und die Luftzirkulation wird von einer zentralen Lüftungsanlage geregelt.

Standards der Effizienzhäuser

Für alle Effizienzhäuser gelten bestimmte Standards, welche sich aus folgenden 2 Kriterien zusammensetzen:

  1. Gesamtenergiebedarf der Immobilie / Primärenergiebedarf
  2. Wärmedämmung der Immobilie / Transmissionswärmeverlust

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie im Durchschnitt für Warmwasserbereitung, Lüften und Heizen verbraucht wird. Er berücksichtig dabei nicht nur die Energie, welche im Haus benötigt wird, sondern den kompletten Energieaufwand. Dieser bezieht auch vorgelagerte Prozesse wie beispielsweise die Anlieferung von Strom, Gas oder Fernwärme mit ein.

Unter dem Begriff Transmissionswärmeverlust wird deutlich gemacht, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie im Laufe der Zeit über die Gebäudehülle verloren geht. Niedrigste Wärmeverluste werden durch eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster erzielt.

Standard Effizienzhaus 40, 40 plus und 55

Die unterschiedlichen Standards der Effizienzhäuser werden durch die Werte 40, 40 plus und 55 genau definiert. Grundsätzlich kann man sagen: Je kleiner der Wert, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie – und desto höher die Förderung, die Sie von der KfW erhalten können. Ein Effizienzhaus 100, welches den Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht, gilt dabei als Referenz.

Um das genauer zu erläutern, hier ein kleines Beispiel: Das Effizienzhaus 55 verbraucht im Vergleich zu eben erwähntem Referenzgebäude der EnEV, nur 55 % der Primärenergie. Der Transmissionswärmeverlust liegt zudem nur bei 70 %, was den baulichen Wärmeschutz folglich um 30 % verbessert.

Da der gesetzliche Neubaustandard bei 75 % vom Niveau des Referenzgebäudes liegt, erhalten Sie die Einstiegsförderung für ein Effizienzhaus 55 schon dann, wenn Sie Ihre neue Immobilie 25 % besser und energiesparender bauen, als die Mindestanforderungen der EnEV vorgeben.

Wollen Sie für Ihr Bauvorhaben Fördermittel der KfW beantragen, sollten Sie auf jeden Fall einen Energieberater mit ins Boot holen. Dieser ist für die Planung und Umsetzung Ihres Projektes nicht nur eine große Hilfe und wichtige Unterstützung, sondern kann Ihnen durch seine Baubegleitung sogar einen KfW-Extra-Zuschuss von 4.000 Euro bescheren.

Umsetzung der Effizienzhaus-Standards beim Hausbau

Ein Effizienzhaus-Standard ergibt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen. Das betrifft vor allem die Bereiche Dämmung, Lüftung und Heizung. Die Wärmedämmung sollte beispielsweise gleichmäßig über die gesamte Gebäudehülle verteilt sein.

Darüber hinaus müssen bei der Anlagentechnik erneuerbare Energien eingesetzt werden. Das kann zum Beispiel mit dem Einsatz von Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, über Umweltwärme durch Nutzung von Wärmepumpen oder über den Einbau einer Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung erfolgen.

Natürlich ist nicht jedes Haus gleich, sondern individuell wie seine Besitzer und Bewohner. So bewirken gleiche Maßnahmen an unterschiedlichen Gebäuden oft andere Auswirkungen, was zu verschiedenen Effizienzhaus-Standards führt. Ein energetisches Gesamtkonzept, bei dem das Gebäude nicht in Einzelteilen sondern als Ganzes betrachtet wird, ist daher enorm wichtig.

Gibt es Förderungen und Zuschüsse für die Umsetzung der EnEv?

Es gibt Förderungen für die Umsetzung der Energieeinsparverordnung. Mit umfangreichen Fördermitteln finanziert beispielsweise die bundeseigene Förderbank KfW den Kauf und das Bauen von energieeffizienten Gebäuden, das energetische Sanieren beziehungsweise Umbauen und die Nutzung erneuerbarer Energien.

Je nach Förderprogramm kann diese finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens erfolgen. Beachten Sie aber, dass die Förderungen stets an Bedingungen geknüpft sind, welche meist über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Bei der Dämmung gelten beispielsweise die vorgegebenen Standards der KfW, welche wesentlich anspruchsvoller sind, als es die Energieeinsparverordnung vorgibt.

Trotzdem lohnt sich eine KfW-Förderung in der Regel schon, da die Förderbank Laufzeiten und Jahreszinsen anbietet, welche für andere Banken nicht möglich sind.

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Energieeinsparverordnung - Alles auf einen Blick

Die Energieeinsparverordnung gibt Richtlinien vor, an die sich Bauherren und Immobilienbesitzer bei einem Neubau oder der Sanierung von Bestandsgebäude halten müssen. Diese Anforderungen betreffen vor allem die Bereiche Heizungs- und Klimatechnik sowie Wärmedämmung. Die Einhaltung und Umsetzung dieser Anforderungen ist Pflicht.

Auch Sie als Bauherr oder Eigenheimbesitzer profitieren von der Energieeinsparverordnung:

  • Sie verringern Ihre Energiekosten
  • Sie erhalten staatliche Unterstützung in Form von günstigen KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen

So entlasten Sie nicht nur Ihr Portmonee, sondern auch die Umwelt.

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