Immobiliensuche mit Makler: Kosten, Tipps, Auswahlkriterien

Ein Immobilienmakler berät ein Paar bei der Immobiliensuche
Das Wichtigste in Kürze
  • Einen guten Makler erkennen Sie anhand seines Portfolios, seiner Ausbildung und des Exposés.
  • Die ortsübliche Maklerprovision beträgt je nach Bundesland zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises.
  • Erhalten Sie vom Makler schriftlich ein Exposé, inklusive Adresse des Objekts und Namen des Verkäufers, kommt ein Maklervertrag zustande.
  • § 656 a-d BGB regelt die Aufteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Die Provision ist erst nach einer erfolgreichen Vermittlung fällig.
     

Wie finde ich den passenden Makler für meine Immobiliensuche?

Sie finden den richtigen Makler, wenn Sie bei der Wahl auf folgende Details achten:

Checkliste Maklerwahl 
Nachweisbare Qualifikationen
Passendes Portfolio
Aussagekräftiges Exposé
Klare und transparente Kommunikation
Positive Rezensionen
Checkliste: Was zeichnet einen guten Makler aus?

1. Hat der Makler die notwendige Ausbildung und Zulassungen?

Ein guter Makler verfügt über eine qualifizierte Ausbildung, entweder als Makler oder als Fachkraft im Immobilien-, Banken- oder Baubereich. Je mehr Qualifikationen Ihr Makler hat, desto besser und detailreicher kann er Sie bei der Haussuche beraten. Zudem ist in Deutschland eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung nachzuweisen. Diese ist in Deutschland zwingend erforderlich, um als Immobilienmakler tätig zu sein.

2. Hat der Makler ein aussagekräftiges Exposé über die Immobilie erstellt?

Ein gutes Exposé enthält alle relevanten Informationen über die Immobilie. So bekommen Sie, aber auch die Bank einen ersten Eindruck vom Haus oder der Wohnung. Es sagt zudem viel über den Makler selbst aus. Hat er sich Mühe gegeben und alle wichtigen Daten festgehalten oder sind die Unterlagen eher oberflächlich? Wie aussagekräftig sind die Informationen? Beurteilen Sie deshalb die Qualität der Objektbeschreibung. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Exposé ist ein Indikator für einen guten Immobilienmakler.

3. Kann der Makler Ihre Fragen beantworten?

Ein Makler sollte sich mit dem Kaufobjekt gut auskennen. Dazu gehört, dass er Ihre Fragen zum Haus beantworten, für den Kauf relevante Unterlagen vorlegen und Ihnen rechtliche Details zum Kaufvertrag erklären kann.

4. Fühlen Sie sich beim Makler gut aufgehoben?

Ein Makler begleitet Sie während aller Phasen Ihres Hauskaufs. Dazu gehört neben des Besichtigungstermins auch der Termin beim Notar und die Schlüsselübergabe. Daher ist es von Vorteil, wenn die Chemie stimmt und Sie Vertrauen aufbauen können. 

Lesen Sie gegebenenfalls auch Rezensionen auf Bewertungsplattformen, um zu sehen, welche Erfahrungen andere Personen mit dem Immobilienmakler gemacht haben.

5. Ist der Makler ausreichend versichert?

Fragen Sie Ihren Makler, ob er eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung hat. Sollte er sich zum Beispiel im Exposé bei der Grundstücksgröße zu Ihrem Nachteil vertippt haben, entsteht ein Schaden für Sie. Sie können also Schadensersatz verlangen. Hat der Makler keine Versicherung, die den Schaden übernimmt, kann es sein, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Was kostet die Immobiliensuche mit einem Makler?

Die ortsübliche Maklerprovision beträgt je nach Bundesland zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises.

Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es die Möglichkeit die Maklerprovision zwischen den beiden Parteien aufzuteilen.

Bei einer Immobilie in Nordrhein-Westfalen mit einem Kaufpreis von 500.000 € kann Ihr Anteil für die Maklerprovision somit zwischen 17.850 €, wenn Sie nur die Hälfte der Provision zahlen, und 35.700 €, wenn Sie die Provision alleine zahlen, liegen. Die Maklerprovision ist Teil der Erwerbsnebenkosten und kann ihren Immobilienkauf zusätzlich verteuern.

BundeslandMaklerprovision gesamt (inkl. 19% MwST.)Anteil VerkäuferAnteil Käufer
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %3,57 %
Bremen5,95 %2,98 %2,98 %
Hamburg6,25 %3,12 %3,12 %
Hessen5,95 % (oder 7,14 %)2,98 % (oder 3,57 %)2,98 % (oder 3,57 %)
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,98 %2,98 %
Niedersachsen7,14 % (oder 4,76-5,95 %)3,57 % (oder 2,38-2,98 %)3,57 % (oder 2,38-2,98 %)
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %3,57 %
Tabelle: Übliche Maklerprovisionen 2026 nach Bundesland (Quelle: immoverkauf24, Stand: April 2025)

Rechenbeispiel Maklerprovision

Im folgenden Beispiel wollen wir berechnen, wie hoch die Maklerprovision ist. Wir gehen dabei von 3 Fällen aus:

  • Kauf ohne Makler (keine Provision)
  • Kauf mit Makler (Provision wird mit Verkäufer:in geteilt)
  • Kauf mit Makler (Käufer:in zahlt komplette Provision)

Der Kaufpreis liegt bei 450.000 € und die Maklercourtage ist auf 5,95 % festgelegt.
 

FallHöhe Provision
Ohne Makler0 €
Geteilte Provision13.387,50 €
Volle Provision26.775 €
Tabelle: Höhe Maklerkosten bei einem Kaufpreis von 450.000 € und 5,95 % Maklerprovision.

In unserem Beispiel zahlen Sie 26.775 €, wenn Sie den Makler allein beauftragen. Können Sie sich mit der verkaufenden Seite auf eine Übernahme der Maklerkosten einigen, zahlen Sie mindestens 13.387,50 €, da Sie als Auftraggeber:in mindestens 50 % der Maklerprovision übernehmen müssen.

Die Höhe der Courtage ist nicht gesetzlich festgeschrieben und somit verhandelbar. Insbesondere in Gegenden mit einer geringen Käufernachfrage stehen Ihre Chancen gut, die Höhe der Provision nach unten zu verhandeln.

Wer muss die Maklerprovision zahlen?

Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Der § 656 a-d BGB hält dabei fest, wie in unterschiedlichen Situationen die Kostenaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer geregelt wird. Die Regelungen gelten nur für den privaten Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Wer den Immobilienmakler in welcher Höhe bezahlt, hängt jetzt von folgenden Voraussetzungen ab:

Wer bezahlt den Makler
Wer bezahlt den Makler

Verkäufer und Käufer haben beide den Makler beauftragt

Wenn 2 Parteien den Immobilienvermittler bestellt haben, teilen sie sich die Kosten für die Maklercourtage. Die Provision muss aber für beide Seiten gleich hoch sein. Fordert der Makler vom Verkäufer zum Beispiel 3 % Maklergebühren, muss er auch vom Käufer 3 % verlangen.

Nur eine Partei bestellt den Makler

Beauftragt lediglich eine Person den Makler, muss sie ihn auch bezahlen. Laut § 656 d BGB besteht jedoch die Möglichkeit, eine Beteiligung der Maklerprovision von der anderen Seite zu verlangen. Der Auftraggeber muss dabei mindestens 50 % der Kosten tragen und der Vertragspartner darf nicht mehr als 50 % der Kosten stemmen. Die andere Partei muss ihren Anteil erst zahlen, wenn der Auftraggeber seinen Teil nachweislich an den Makler überwiesen hat.

Beauftragt die Verkäuferseite den Makler alleinig und verlangt im Anschluss von der Käuferseite eine Beteiligung an den Maklerkosten von mehr als den maximal zulässigen 50 %, verstößt dies gegen geltendes Recht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 138/24) ist eine solche Abmachung komplett nichtig. Wurde die Summe bereits bezahlt, hat die geschädigte Käuferseite Anspruch auf Rückerstattung der komplett von ihr gezahlten Maklercourtage.

Kann ich die Maklerprovision mitfinanzieren?

Theoretisch können Sie die Maklerprovision über eine Baufinanzierung mitfinanzieren. Banken bevorzugen es aber, wenn die Erwerbsnebenkosten aus dem Eigenkapital finanziert werden. Eine Finanzierung der Maklercourtage ist somit nur in Ausnahmen möglich, zum Beispiel, wenn die Immobilie in einem guten Zustand und einer beliebten Lage ist und Sie eine sehr gute Bonität haben.

Über das Förderprogramm KfW 124 können Sie die Maklerprovision mitfinanzieren.

Welchen Einfluss hat die Maklerprovision auf meine Baufinanzierung?

Welchen Einfluss die Maklerprovision auf Ihre Baufinanzierung hat, schauen wir uns am folgenden Beispiel an. Wir gehen dabei von einer Immobilie im Wert von 450.000 € und einem Eigenkapital von 75.000 € aus. Die Maklercourtage beläuft sich auf 3 %.

 Mit MaklerOhne Makler
Wert der Immobilie450.000 €450.000 €
Eigenkapital75.000 €75.000 €
Anfängliche Tilgung2 %2 %
Maklerprovision13.500 €0 €
Bauzinsen3,91 %3,91 %
Monatliche Rate2.066,18 €2.000,82 €
Restschuld nach 10 Jahren324.098,43 €313.845,42 €
Gezahlte Zinsen144.578,78 €140.005,07 €
Tabelle: Vergleich Konditionen Baufinanzierung mit und ohne Makler (Stand März 2026)

Aus unserem Beispiel ergibt sich folgende Situation für einen Immobilienkauf mit Makler:

  • Ihr Eigenkapital reduziert sich um 13.500 €. Sie müssen sich also mehr Geld von der Bank leihen.
  • Die monatliche Rate ist 66 € höher als bei einem Hauskauf ohne Immobilienmakler. Das entspricht einer Mehrbelastung von rund 800 € im Jahr.
  • Trotzdem ist Ihre Restschuld nach 10 Jahren um fast 11.000 € höher und Sie haben 4.000 € mehr an Zinskosten bezahlt.
     
„Die Kosten für den Makler können die Kosten für eine Baufinanzierung beeinflussen. Nutzen Sie also, wenn möglich, vorhandenen Verhandlungsspielraum, um die Provision zu senken oder sich die Kosten mit der verkaufenden Seite zu teilen.“
Björn Pätzold, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein

Mit unserem Finanzierungsrechner können Sie die Kosten Ihrer Baufinanzierung, inklusive der Maklerprovision berechnen. Oder vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit einem Spezialisten für Baufinanzierung in Ihrer Nähe, um die passende Baufinanzierung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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Maklervertrag bei der Immobiliensuche: Wie kommt er zustande?

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie auf eine schriftliche Anfrage vom Makler folgende Informationen bekommen:

  • Exposé
  • Adresse des Objekts
  • Namen des Verkäufers
  • Information zu den Provisionsansprüchen des Maklers

Dadurch, dass der Immobilienvermittler Ihnen die oben genannten Informationen zur Verfügung stellt, hat er eine Dienstleistung im Rahmen der Immobilienvermittlung erbracht. Somit ist ein Maklervertrag zustande gekommen.

Wichtig ist, dass seit dem 23.12.2020 ein Maklervertrag nur in Textform zustande kommen kann. Eine E-Mail oder eine Textnachricht reichen schon aus. Mündliche Absprachen oder ein Abschluss per Handschlag haben keine Gültigkeit mehr.

Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume eines Maklers abgeschlossen, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag oder ein Haustürgeschäft. In diesem Fall gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie erhalten deshalb mit dem Exposé auch eine Widerrufsbelehrung zum Maklervertrag. Dazu sind Makler nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sogar verpflichtet. Das 14-tägige Widerrufsrecht beginnt dann mit dem Abschluss des Maklervertrages, also sobald Sie alle relevanten Informationen vom Makler erhalten haben.
 

Ihr Widerrufsrecht erlischt, sobald der Makler seine Leistung vollständig erbracht hat. Das kann bereits die Übermittlung der Adresse des Objektes sein, denn das gilt als Nachweis für eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages. Sie müssen aber den Makler aktiv dazu auffordern, mit seiner Tätigkeit vor dem Ablaufen des Widerrufsrechts loszulegen und Sie müssen bestätigen, dass Sie sich bewusst sind, dass durch diese frühzeitige Aktivität Ihr Widerrufsrecht erlischt.

Wenn Sie einen Vertrag mit dem Immobilienvermittler eingegangen sind, müssen Sie nicht automatisch eine Maklerprovision zahlen. Die Maklercourtage wird nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung fällig. Entscheiden Sie sich gegen die Immobilie, kommt es auch nicht zu einer erfolgreichen Vermittlung und somit zu keinen Provisionsansprüchen.

Wie sollte ein Maklervertrag aussehen?

Wenn Sie einen Suchauftrag bei einem Immobilienmakler abschließen, sollten Sie folgende Punkte bei einem Maklervertrag berücksichtigen:

Diese Dinge müssen bei einer Immobiliensuche mit Makler in den Maklervertrag
Grafik: Wichtige Inhalte eines Maklervertrages
  • Immobilientyp: Halten Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem gewünschten Objekt fest. Dazu gehören Haustyp, maximales Alter, Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche und weitere Details. So hat der Makler eine genaue Vorstellung wonach Sie suchen.
     
  • Laufzeit: Legen Sie fest wie lange der Vertrag laufen soll. In der Regel gehen Maklerverträge 3 bis 6 Monate. Klären Sie auch, ob der Vertrag sich automatisch verlängern soll oder nach Ende der Frist ausläuft.
     
  • Provision: Die üblichen Maklercourtagen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sie sind aber nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern verhandelbar. Je nach Marktlage und Suchauftrag haben Sie hier einen Verhandlungsspielraum. Achten Sie darauf die Maklerprovision vor der Vertragsunterzeichnung zu verhandeln und im Vertrag auch festzulegen, in welchen Fällen eine Provision ausgezahlt werden muss.
     
  • Maklertätigkeiten: Halten Sie im Vertrag fest welche Tätigkeiten der Makler ausführen soll. Soll er lediglich nach Objekten suchen oder weitere Aufgaben wie Vorbesichtigungen, Preisverhandlungen und Vorbereitung des Kaufvertrags übernehmen?
     
  • Makleralleinauftrag: Soll der Immobilienmakler exklusiv für Sie tätig sein oder sollen Sie selbst oder andere Makler ebenfalls tätig werden können?
     
  • Aufwandsentschädigung: Klären Sie, welche Kosten der Makler Ihnen bei nicht erfolgreicher Vermittlung in Rechnung stellen kann (z.B. Anzeigengebühren oder Kosten für Vorbesichtigungen)
     
  • Reservierungsgebühr: Wie hoch sollte diese Gebühr sein? Sie wird dann fällig, wenn Sie ein Objekt reservieren und die verkaufende Seite andere Interessent:innen ablehnen soll.
     
  • Kontaktdaten: Vergessen Sie nicht im Maklervertrag auch Ihre Kontaktdaten, die des Maklers sowie den Gerichtsstand festzuhalten.

Wann muss ich den Makler bei der Immobiliensuche bezahlen?

Die genauen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch sind in § 652 Abs. 1 BGB geregelt. Demnach hat ein Immobilienmakler unter folgenden Bedingungen Anspruch auf eine Provision:

  • Er hat einen Maklervertrag mit dem Käufer oder dem Verkäufer oder beiden abgeschlossen
  • Ein Kaufvertrag ist zwischen Käufer und Verkäufer der Immobilie zustande gekommen, die er vertritt.
  • Er war nachweislich an der Vermittlung der Immobilie beteiligt.

Trifft dies zu, darf der Makler seine Dienstleistung in Rechnung stellen. Die Zahlung muss dann innerhalb einer Frist von 7 bis 14 Tagen nach Fälligkeit des Kaufpreises beim Makler eingehen.
 

Kann man die Maklerprovision bei der Immobiliensuche legal umgehen?

Es gibt bei der Immobiliensuche mit Makler Situationen, in denen Sie keine Provision zahlen müssen oder diese zurückfordern können:

  • Keine ursächliche Vermittlung: Ihr Nachbar erzählt Ihnen, dass er eine Immobilie verkaufen möchte. Darauf machen Sie ihm ein Angebot. Auch wenn er die Immobilie über einen Makler verkauft und Sie keinen Kontakt mit dem Makler hatten, ist in diesem Fall davon auszugehen, dass der Makler nicht ursächlich für einen Vertragsabschluss ausschlaggebend war – er also nicht vermittelnd tätig war. Der Makler kann somit von Ihnen keine Provision verlangen.
     
  • Makler verschweigt Doppeltätigkeit: Ist der Makler sowohl für Sie als auch die verkaufende Seite tätig, muss er dies hinreichend kommunizieren, auch schon im Maklervertrag. Wenn er das nicht tut, darf er keine Courtage von Ihnen verlangen.
     
  • Treuepflicht verletzt: Kennt der Makler einen Mangel am Objekt und verschweigt er diesen, so verstößt er gegen seine Treuepflicht und eine Provision wird nicht fällig.
     
  • Immobilienverkäufer verschweigt Mangel: Wenn der Verkäufer einen Mangel bewusst verschweigt, können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Wird der ganze Vertrag als nichtig erklärt, entfällt auch die Maklergebühr, da es nicht zu einem Kaufvertrag gekommen ist.
     
  • Makler verletzt eine Pflicht: Macht ein Makler falsche Angaben oder verheimlicht Gegebenheiten, kann für Sie ein Schaden entstehen. Sie können dann eigene Schadensforderungen gegen den Makler geltend machen und diese gegenüber den Provisionsforderungen aufrechnen. 

Immobiliensuche mit einem Makler: Vor- und Nachteile

Wer sich bei der Immobiliensuche von einem Makler unterstützen lässt, kann schneller an sein Ziel kommen. Dafür muss er aber auch ein paar Dinge in Kauf nehmen:

Vorteile
  • Marktkenntnis
  • Exklusiver Zugang zu Immobilien
  • Vorauswahl passender Immobilien
  • Gute Kenntnisse über das Objekt
Nachteile
  • Maklercourtage
  • Die Qualität der Makler kann variieren

Vorteile

Marktkenntnis: Ein Immobilienmakler kennt die Preise am Markt und ist mit der Umgebung des Objekts vertraut. Er kann Sie diesbezüglich beraten und sagen, ob die Immobilie Ihren Ansprüchen entspricht.

Exklusiver Zugang zu Immobilien: Laut dem IDV Süd vermitteln Makler fast 75 % aller verkauften Wohnobjekte in Deutschland. Als Kunde eines Maklers erfahren Sie vorab von einer verfügbaren Immobilie. Erst wenn seine Kunden kein Interesse haben, bietet der Makler das Objekt im Internet an.

Vorauswahl passender Immobilien: Durch einen Makler ersparen Sie sich die Immobiliensuche. Er kennt ihre Wünsche und Vorstellungen und kann Ihnen deshalb passende Objekte vorschlagen.

Kenntnisse über das Objekt: Ein guter Immobilienmakler kann Ihnen viele Fragen über die Immobilie beantworten. Zum Beispiel, welche Sanierungsaufgaben als Nächstes anstehen oder welche Miete man für ein Haus in dieser Lage verlangen kann.

Nachteile

Maklercourtage: Für seine Dienstleistung verlangt ein Makler Geld. Die Kosten orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie. Je teurer die Immobilie, desto höher die Provision für den Makler.

Qualität des Maklers: Die Tätigkeit des Maklers ist kein geschützter Beruf. Da theoretisch jeder Immobilienmakler sein kann, gibt es Qualitätsunterschiede. Investieren Sie deshalb Zeit, um einen guten Makler zu finden und sich so einiges an Arbeit und Ärger zu ersparen.

Welche Aufgaben erledigt ein Makler?

Ein Makler übernimmt organisatorische Aufgaben bei einem Immobilienkauf, unterstützt Käufer und Verkäufer aber auch mit seiner Expertise. Er ist die Schnittstelle zwischen beiden Parteien bei einem Immobilienkauf.

„Insbesondere in Metropolregionen sehen wir immer wieder, dass viele unserer Kunden mit einem Makler zusammenarbeiten. Denn viele attraktive Immobilien werden erst gar nicht auf Onlineportale gestellt, sondern vom Makler direkt an seine Kunden offeriert. Wer also mit einem Makler zusammenarbeitet, kann einfacher an gute Immobilien herankommen.“
Björn Pätzold, Spezialist für Baufinanzierung.

Zu seinen Aufgaben gehören folgende für den Käufer interessanten Dienstleistungen:

  • Ermittlung des Verkaufswertes
  • Zusammentragen aller Unterlagen wie Grundrisszeichnungen, Baupläne, Grundbuchauszug, Energieausweis, Versicherungsausweis oder Katasterplan
  • Erstellung eines Exposés, das alle relevanten Angaben und aussagekräftige Fotos beinhaltet.
  • Organisation von Besichtigungsterminen
  • Verkaufsverhandlungen mit Kaufinteressenten
  • Prüfung der Kaufpreisfinanzierung der Kaufinteressenten
  • Vorbereitung des Notartermins zur Unterzeichnung des Kaufvertrages
  • Begleitung des Kaufprozesses, inklusive der fristgerechten Zahlung des Kaufpreises
  • Objektübergabe nach Beurkundung des Kaufvertrages

Diese Aufgaben können Sie von einem Makler erwarten. Ein guter Makler beantwortet Ihnen dabei all Ihre Fragen zum Objekt und schlägt Ihnen nur Immobilien vor, die auch zu Ihnen passen.

Brauche ich überhaupt einen Makler?

Um ein Haus zu kaufen, ist ein Makler nicht zwingend erforderlich. Er kann Ihnen die Suche und den Kaufprozess um einiges leichter machen. Denn der Immobilienmakler kann Ihnen Zugang zu Objekten liefern, die ansonsten nicht auf den freien Markt gelangt wären. Zudem begleitet er Sie durch den ganzen Kaufprozess und berät Sie hinsichtlich des Immobilienmarktes, Abläufen und Preisverhandlungen. 

In der Tabelle haben wir Ihnen die Vorteile einer Suche mit und ohne Makler aufgelistet.

Mit MaklerOhne Makler
Exklusiver Zugang zu ImmobilienReduziertes Immobilienangebot
MarktkenntnisInformationen müssen selbst zusammengetragen werden
Provision wird fälligKeine zusätzlichen Kosten
Unterstützt bei VerhandlungenEigenes Verhandlungsgeschick ist gefragt
Begleitet bei VerkaufsprozessSie sind auf sich allein gestellt
Tabelle: Vorteile der Immobiliensuche mit und ohne Makler

FAQ-Immobiliensuche mit Makler

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