Versicherungsschutz bei Aufnahme von Flüchtlingen

Sicher ist sicher: Versicherungsschutz bei der Aufnahme von Flüchtlingen

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In Deutschland treffen immer mehr Menschen ein, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten. Sie brauchen ein Dach über dem Kopf und so bieten auch Privatpersonen ihre eigenen vier Wände als Zufluchtsort an. Neben vielen Emotionen beschäftigen sie nun auch reichlich organisatorische Fragen. Eine der drängendsten: Was gilt es beim Versicherungsschutz zu beachten? Wir haben die wichtigsten Antworten und Tipps zusammengestellt.

Scherben bringen Glück, aber wer zahlt, wenn zuhause etwas zu Bruch geht?

„Wenn es um Drittschäden geht, zahlt immer die Haftpflichtversicherung“, erklärt Jörn Wagner, Spezialist für Versicherung von Dr. Klein in Hamburg, „Flüchtlinge brauchen daher eine eigene Privathaftpflichtversicherung, wenn mal etwas kaputtgeht. Eine Police kostet rund 50 Euro pro Jahr. Gastgeber können diese für ihre Gäste aus der Ukraine abschließen.“

Viele Versicherer haben zudem bereits erklärt, dass sie die Haftung auch für Flüchtlinge aus der Ukraine als beitragsfreien Zusatz übernehmen, wenn sie in Deutschland privat in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen wurden. Das gilt in den meisten Fällen auch, wenn die Menschen in Einliegerwohnungen oder Zweitwohnungen des Versicherungskunden im eigenen Haus unterkommen. Oftmals wird jedoch vorerst eine zeitlich begrenzte Deckung ausgesprochen. „In jedem Fall sollte daher mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden, um die Modalitäten zu klären“, rät Jörn Wagner.

Ist denn auch das Eigentum der Flüchtlinge abgesichert?

Auf dem beschwerlichen Fluchtweg nehmen die meisten nicht viel mit, aber dennoch können Wertgegenstände wie Schmuck dabei sein. Da kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Einige Anbieter versichern das Eigentum der Geflüchteten unbegrenzt mit. Auch hier gilt es zu prüfen, was die eigene Versicherung alles abdeckt: „Meist sind etwa 650 Euro pro Quadratmeter versichert“, weiß der Spezialist Jörn Wagner, „eventuell muss die Summe der Hausratversicherung angehoben werden. Auf jeden Fall sollten Bilder von den Wertgegenständen gemacht und beim Versicherer hinterlegt werden.“

Die ukrainischen Gäste fahren mit dem Auto zum Einkaufen. Was passiert bei einem Unfall?

Hier ist die Frage, ob die Flüchtlinge in ihrem eigenen Auto fahren oder mit dem Auto der Gastgeber. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Regelung für Geflüchtete gefunden, die mit ihrem Auto in die EU einreisen. Wenn in Deutschland ein Unfall mit einem ukrainischen Pkw passiert, werden die Haftpflichtschäden auf alle Versicherer umgelegt. Reguliert wird über das Deutsche Büro Grüne Karte. Diese Regelung ist vorerst bis Ende Mai 2022 befristet.

Wer Geflüchteten seinen eigenen Pkw zur Verfügung stellt, sollte seinen Vertrag mit der Kfz-Versicherung überprüfen und gegebenenfalls den Kreis der berechtigten Fahrer erweitern, empfiehlt Jörn Wagner von Dr. Klein. Zudem sollte sich der Halter vergewissern, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Jörn Wagner, Spezialist für Versicherung

„Es muss auch mit der Kfz-Versicherung abgeklärt werden, ob ein ausländischer Führerschein anerkannt wird.“

Jörn Wagner, Spezialist für Versicherung von Dr. Klein in Hamburg

Corona-Infektion oder ein gebrochenes Bein: Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Geflüchtete aus der Ukraine haben Ansprüche auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Menschen, die privat untergekommen sind, sollten ihren Aufenthaltsort der Kommune mitteilen, um Behandlungsscheine zu erhalten, wenn eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Geflüchtete mit Krankenbehandlungsschein sind sowohl von der Zuzahlung als auch von etwaigen Mehrkosten befreit.

Und wenn ein Unfall passiert? „Ob Corona-Infektion oder Beinbruch – die Behandlungskosten sind Sache der Krankenversicherung. Eine gesonderte Unfallversicherung ist dafür nicht notwendig. Diese zahlt lediglich bei einem Unfall und daraus resultierender Invalidität, sofern nicht Zusatzbausteine wie Krankenhaustage- und Genesungsgeld abgeschlossen wurden“, erklärt Jörn Wagner von Dr. Klein. Auch wer bisher noch nicht in Deutschland angemeldet ist, hat Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall.

Wie gehen die Versicherer mit der aktuellen Situation um?

Wie erwähnt unterstützen einige Versicherungsanbieter Kunden, die Menschen ein neues Zuhause auf Zeit bieten, mit speziellen Angeboten für einen erweiterten Versicherungsschutz. Aber auch wenn beim eigenen Anbieter keine expliziten Sonderregelungen festgeschrieben sind, ist es wichtig und hilfreich mit der Versicherung zu sprechen, betont der Spezialist Jörn Wagner: „Je mehr Informationen dem Versicherer vorliegen, wie sich sein Risiko ändert, desto besser kann er darauf reagieren und desto größer ist auch die eigene Rechtssicherheit“. Sein Tipp: Alles schriftlich bestätigen lassen, um es im Streitfall nachweisen zu können.

Die drei wichtigsten Tipps vom Spezialisten auf einen Blick

  1. Die höchste Priorität hat die private Haftpflichtversicherung. Die gilt es als erstes abzuklären.
  2. Die jeweiligen Versicherer müssen über die aktuelle Situation informiert und Neuregelungen abgestimmt werden.
  3. Lasst euch alles schriftlich bestätigen, um es nachweisen zu können, falls es zum Streit kommt.

Fehlt der Durchblick im Versicherungsdschungel?


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