Bundestag und Bundesrat haben sich Anfang Juni für eine Neuerung auf dem Immobilienmarkt ausgesprochen, die besonders Käufer erfreuen dürfte: Die Maklercourtage muss zukünftig sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer getragen werden. Dadurch sparen Käufer mitunter viele Tausend Euro.
Nur noch maximal 50 Prozent der anfallenden Maklerkosten dürfen auf den Käufer abgewälzt werden, so lautet das neue Gesetz. Bislang war es so, dass häufig der Immobilienkäufer die gesamte Maklercourtage zahlen musste. Das Gesetz soll Ende des Jahres oder Anfang 2021 in Kraft treten. Das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt jedoch weiterhin nur für Mietwohnungen und -häuser.
Beispielrechnung: So viel können Käufer sparen
Für einige Bundesländer ändert das Gesetz kaum etwas, denn auch jetzt wird die Maklerprovision dort schon geteilt. In anderen Bundesländern ist das jedoch nicht die Regel. Nehmen wir an, ihr kauft euch ein Haus für 400.000 Euro in Berlin. Im Durchschnitt fallen in Berlin Courtagekosten in Höhe von 6,59 Prozent brutto auf den Kaufpreis an. Hier zahlt üblicherweise ausschließlich der Käufer und dieser muss für unsere 400.000-Euro-Immobilie 26.360 Euro an den Makler überweisen. Das ist eine ordentliche Stange Geld, die die Kaufnebenkosten kräftig erhöht.
Mit Gesetzeseintritt halbieren sich diese Kosten auf 12.680 Euro. Immer noch eine große Summe, aber für den Käufer 50 Prozent besser als vorher. Wenn man bedenkt, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gestemmt werden sollten, ist das eine ziemliche Entlastung für die eigenen Ersparnisse. Ihr könntet so entweder doch die hochwertigere Küche einbauen lassen, die alte Chesterfield Couch fürs Herrenzimmer kaufen oder ihr nehmt 11.000 Euro weniger Baufinanzierung auf, was euch unter Umständen eine kürzere Finanzierungsdauer, niedrigere Raten sowie einen besseren Bauzins einbringt.
Gesetzesänderung ist Kompromiss der Politik
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung müssen Käufer den Courtageanteil auch erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil an den Makler überwiesen hat. Maklerverträge für Häuser und Eigentumswohnungen sollen künftig zwingend schriftlich festgehalten werden, um mehr Klarheit zu schaffen. Unterm Strich ist das neue Gesetz also positiv für den Käufer. Oder etwa nicht?
Ursprünglich strebten SPD und Grüne noch eine ganz andere Lösung der Maklercourtage-Frage an. Die SPD schlug eigentlich vor, auch hier das Bestellerprinzip einzuführen, nachdem derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat. Die Grünen stellten einen Antrag, dass die Courtage zusätzlich zum Bestellerprinzip auf netto 1,68 Prozent begrenzt werden sollte. Der jetzige Gesetzesentwurf ist ein Kompromiss der Großen Koalition.
Schutzbund befürchtet Umgehen der Kostenteilung
Dem Bauherren-Schutzbund e.V. geht dieser Gesetzesentwurf nicht weit genug: „Die Gefahr besteht, dass Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen. Dieser Mitnahmeeffekt konnte besonders in den Ballungsregionen auch auf Seiten der Unternehmen beim Baukindergeld beobachtet werden“, wird Geschäftsführer Florian Becker in einer Pressemeldung zitiert. Es sei trotz Neuregelung nicht klar, ob der Kostenanteil für den Verkäufer nicht vorab einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird.
Der Schutzbund schlägt daher eine Reform der Grunderwerbsteuer vor, um zukünftige Hausherren zu entlasten. Denn die Bundesländer hätten bisher vom Bau- und Kaufboom profitiert. „Eine Steuersenkung wäre ein wichtiges Signal, um gerade in Zeiten der Corona-Krise für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf besser zu unterstützen“, so Becker.
Wie viel Haus kann ich mir leisten?

hat zuletzt Möbel aufgemöbelt / konnte ihr Baufinanzierungs-Wissen noch nicht in der Praxis nutzen, hat es aber vor / ist seit 2018 Redakteurin bei Dr. Klein / hat Publizistik und Filmwissenschaft studiert / hat eine Vorliebe für Wortwitz / ihre Lieblingsmusik, Lieblingsklamotten, Lieblingsautos und ihr Mann sind aus den 70er-Jahren