Der Kauf einer Immobilie sowie die Eintragung einer Grundschuld bedürfen heute einer notariellen Beurkundung. Durch die Urkunde wird eindeutig der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer einer Immobilie festgeschrieben. Der Notar informiert zudem auch das Grundbuchamt über die Änderung und die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung.
= Öffentliche/Notarielle Beurkundung.
Beurkundung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Im Gegensatz zur Beglaubigung wird bei einer Beurkundung nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften durch den Notar bestätigt, stattdessen auch der Inhalt des Rechtsgeschäfts.