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Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben R im Finanzlexikon.

  • Rangbescheinigung

    Bei der Rangbescheinigung oder Notarbescheinigung handelt es sich um ein notarielles Dokument im Zuge einer Grundschuldbestellung für die Baufinanzierung. Hiermit bescheinigt der Notar gegenüber dem Kreditinstitut, dass die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch der entsprechenden Immobilie ohne Schwierigkeiten möglich ist.

    Da die Bank daraufhin Gewissheit über die Besicherung der Finanzierung hat, zahlt sie den Darlehensbetrag an den Käufer im Normalfall umgehend aus. Das Dokument heißt deshalb Rangbescheinigung, weil der Notar damit auch bestätigt, dass eine Grundschuld an der gewünschten Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden kann.

    Mehr zum Thema Rangbescheinung finden Sie in unserem Ratgeberartikel zur Rangordnung im Grundbuch.

  • Rangrücktritt

    Ein Rangrücktritt bedeutet, dass ein Gläubiger, der im Grundbuch der Immobilie eingetragen ist, seinen Rang zugunsten eines nachrangigen Gläubigers abtritt. Im Bereich der Baufinanzierung ist ein Rangrücktritt nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet und im Grundbuch der Immobilie eingetragen ist. Die rechtliche Grundlage für einen Rangrücktritt bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im § 880 wird unter anderem festgelegt, dass beide Parteien einer Rangänderung im Grundbuch zustimmen müssen. Soll eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld zurücktreten, ist zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers nötig. Mehr zu Thema finden Sie in unserem Ratgeber über die Rangordnung im Grundbuch.

  • Rangstelle

    Die Rangstelle im Grundbuch bezieht sich auf die Priorität oder Reihenfolge, in der verschiedene Rechte oder Belastungen an einer Immobilie im Grundbuch eingetragen sind. Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Rechten (Vorlasten) gibt die Rangstelle also Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös bedient werden. Im Allgemeinen gilt: Je niedriger die Rangstelle, desto priorisierter ist das Recht. Rangverhältnisse können auch nachträglich geändert werden.

    Typischerweise haben Grundpfandrechte, wie Hypotheken oder Grundschulden, eine höhere Rangstelle als andere Belastungen, da sie normalerweise zuerst bedient werden müssen, wenn die Immobilie verkauft wird. Wenn mehrere Grundpfandrechte vorhanden sind, wird die Rangstelle normalerweise durch das Datum ihrer Eintragung bestimmt, wobei das zuerst eingetragene Recht eine höhere Rangstelle hat als später eingetragene Rechte. 

    Die Rangstelle im Grundbuch ist ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung von Immobilien und bei der Sicherung von Krediten durch Hypotheken oder andere Grundpfandrechte. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rangordnung im Grundbuch.

  • Rate

    Bei der Rate handelt es sich um eine regelmäßige Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Rate wird oft auch als Annuität bezeichnet und beinhaltet die zu entrichtenden Zinsen und auch Zahlungen zur Tilgung / Rückzahlung des Darlehens.

  • Ratenkredit

    Ein Ratenkredit ist eine Form der Kreditfinanzierung, bei der ein Kreditnehmer einen festgelegten Geldbetrag von einem Kreditgeber leiht und diesen Betrag dann in regelmäßigen Raten zurückzahlt, üblicherweise über einen vorher festgelegten Zeitraum. Diese Raten enthalten sowohl die Rückzahlung des geliehenen Kapitals als auch die Zinsen, die vom Kreditgeber erhoben werden. In der Regel haben Ratenkredite feste Zinssätze, was bedeutet, dass der Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Kredits konstant bleibt. Dies ermöglicht es Kreditnehmern, ihre Rückzahlungen genau zu planen, da sich die monatlichen Raten nicht ändern.

    Ratenkredite können für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie z.B. den Kauf eines Autos (Autokredit) oder die Modernisierung eines Hauses (Modernisierungskredit). Ratenkredite werden von vielen Banken oder Finanzierungsvermittlern wie Dr. Klein angeboten.

  • Rechnungszins

    Der Rechnungszins spielt eine entscheidende Rolle für die Kalkulation von den Lebensversicherungsbeiträgen. Er schreibt die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellungen in der Lebensversicherung vor.

    Um die Erfüllbarkeit der Verträge zu gewährleisten, muss der Rechnungszins so festgelegt werden, dass er auch bei niedrigen Kapitalmarktzinsen erzielt werden kann. Dem Versicherungsnehmer entstehen dadurch aber keine Zinsnachteile, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und dem Zinsertrag für seine Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens in Form der Überschussbeteiligung zugute kommt. Wie viel Garantiezins ein Versicherungsnehmer bekommt, hängt davon ab, wann er den Vertrag unterzeichnet hat:

    Bei Abschluss vor 1987: 3 Prozent

    Bei Abschluss 1987 bis Juni 1994: 3,5 Prozent

    Bei Abschluss Juli 1994 bis Juni 2000: 4 Prozent

    Bei Abschluss Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 Prozent

    Bei Abschluss ab Januar 2004: 2,75 Prozent

    Der Rechnungszins ist eine Obergrenze. Die Versicherer dürfen auch geringere Garantien geben.

     

  • Rentengarantiezeit

    Prinzipiell wird eine Rente ein Leben lang an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer aber vor dem Ablauf der Rentengarantiezeit, bekommen seine Hinterbliebenen für den vertraglich festgelegten Restzeitraum die zustehende Rentenleistung.

    Beispiel: Die festgelegte Rentengarantiezeit beträgt 10 Jahre, der Versicherungsnehmer verstirbt aber schon nach drei Jahren, dann zahlt die Versicherung die Rentenleistung der restlichen 7 Jahre an die Hinterbliebenen.

     

  • Restschuld

    Die Restschuld ist der Teil eines Darlehen, der nach dem Ablauf der Zinsbindung noch nicht getilgt wurde. Die Höhe der jeweiligen Restschuld eines Darlehens zu dem vereinbarten Zeitpunkt kann unter anderem anhand des Tilgungsplans festgestellt werden.

    Bei einem Annuitätendarlehen wird unter dem Stichwort „Laufzeit“ die Zeit der Zinsbindung vereinbart. Fälschlicher Weise verstehen Darlehensnehmer darunter häufig die Gesamtlaufzeit Ihrer Baufinanzierung. Dem ist aber meistens nicht so. Nach einer Sollzinsbindung von beispielsweise 15 Jahren ist die Baufinanzierung in den meisten Fällen noch nicht vollständig abgezahlt. Der noch zu begleichende Betrag ist die Restschuld.

    Die Restschuld können Sie dann entweder aus Eigenkapital bezahlen oder Sie können sie im Zuge einer Anschlussfinanzierung weiter in Raten zahlen.

    Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgberartikel Restschuld.

  • Restschuldversicherung

    Eine Restschuldversicherung ist eine Art Versicherung, die dazu dient, die Rückzahlung eines Kredits oder Darlehens gegen bestimmte unvorhergesehenen Ereignissen abzusichern, zum Beispiel gegen Ableben, Unfall oder Krankheit. Die Versicherungsgesellschaft begleicht normalerweise im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens, bzw. leistet ergänzende Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung.

    Die Restschuldversicherung ist eine Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge gleichen sich der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird durch die Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.  

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Restschuldversicherung.

  • Risikolebensversicherung

    Eine Risikolebensversicherung ist eine Art von Lebensversicherung, die den Hinterbliebenen des Versicherten im Falle seines Todes finanziellen Schutz bietet. Sie zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten aus, wenn der Versicherte während der Laufzeit der Versicherung verstirbt. Alle Informationen zu dieser Versicherung dazu finden Sie in unserem Ratgeber Risikolebensversicherung.

    Im Rahmen einer Baufinanzierung kann besonders für den Hauptverdiener der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein, wenn ohne sein Einkommen die Bedienung der Raten für das Darlehen unmöglich wird. Dies sichert den Partner und die ganze Finanzierung. Weitere Informationen zur Absicherung bei einer Finanzierung finden Sie in unserem Ratgeber Versicherungen für Immobilienbesitzer.

  • Risikozuschlag

    Bei dem Risikozuschlag handelt es sich um ein Beitragszuschlag zum Ausgleich eines erhöhten Risikos, zum Beispiel in der Unfallversicherung, bei Ausübung riskanter Sportarten und bei besonderen beruflichen Tätigkeiten oder in der Lebens- wie auch in der Privaten Krankenversicherung für gesundheitliche Erschwernisse.

  • Rückauflassungsvormerkung

    Eine Rückauflassungsvormerkung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht, der im Zusammenhang mit dem Verkauf von Grundstücken oder Immobilien steht. Die Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Verkäufer das Recht zu, das Eigentum an der Immobilie oder dem Grundstück zurückzuerhalten, falls bestimmte vereinbarte Bedingungen nicht erfüllt werden, wie zum Beispiel die vollständige Bezahlung des Kaufpreises. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Rückauflassungsvormerkung.

  • Rücktritt

    Bei dem Rücktritt vom Darlehensvertrag handelt es sich um eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausbezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt geschieht seitens des Darlehensgebers, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder im nachhinein Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr begründen.

    Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem Darlehensvertrag führen (z. B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Bei einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer steht unter Umständen dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu. Mehr zum Thema finden Sie in unsrem Ratgeber zum Widerrufsrecht.

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