Die betriebliche Altersversorgung kann zum einen eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers, zum anderen eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge sein.
In Klein- und Mittelbetrieben ist eine Möglichkeit die Direktversicherung als eine übliche Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall bekommen der Arbeitnehmer oder die Begünstigten dann das Geld unmittelbar vom Versicherungsunternehmen.
Andere Möglichkeiten sind die Pensionskasse, ein von einem Großunternehmen selbst getragener und finanzierter Versicherungsverein mit Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige, die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Sozialeinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, welche gesetzlich gegen Insolvenz gesichert ist und die Pensionszusagen, ein vom Arbeitgeber unmittelbares Versorgungsversprechen.