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Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben B im Finanzlexikon.

  • Bauanzeige

    Eine Bauanzeige ist eine offizielle Mitteilung an die zuständige Baubehörde über geplante Bauvorhaben, die keiner formellen Baugenehmigung bedürfen, aber dennoch angezeigt werden müssen. Sie dient der Information und Kontrolle durch die Behörde, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Mit einer Bauanzeige wird überprüft, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen und Nutzungsvorgaben, eingehalten werden. Sie ist insbesondere bei kleineren Bauvorhaben wie Garagen, Gartenhäusern oder Anbauten relevant, die in bestimmten Fällen einer vereinfachten Genehmigungsfreistellung unterliegen. Details zum Thema erfahren Sie auf unsere Ratgerberseite Bauanzeige.

  • Baubeschreibung

    In einer Baubeschreibung werden Techniken und eingesetzten Materialien aufgeführt, die bei der Ausführung eines Bauvorhabens verwendet werden. Anhand der Beschreibung können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise sowie Qualität eines Gebäudes bewerten. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung und wesentliche Unterlage bei der Finanzierungsanfrage für einen Hauskredit.

    Details zur Baubeschreibung finden Sie in unserem Ratgeberartikel.

  • Baudarlehen

    Ein Baudarlehen ist eine spezielle Art von Darlehen, das für eine Baufinanzierung verwendet wird. Der Zweck des Baudarlehens besteht darin, den Bau oder den Erwerb von Immobilien zu finanzieren und dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu geben, die Gesamtsumme über einen längeren Zeitraum abzuzahlen. Baudarlehen werden oft von Banken, Finanzvermittlern oder Versicherungen angeboten und können verschiedene Konditionen und Zinssätze haben.

    Im Allgemeinen läuft ein Baudarlehen über einen längeren Zeitraum, häufig über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte. Während der Laufzeit des Darlehens zahlen die Kreditnehmer regelmäßig Zinsen und Tilgungsbeträge zurück.

    Mehr zu dem Darlehen und eine Übersicht über die verschiedenen Arten finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Baudarlehen.

  • Baudarlehensrechner

    Wer bei Baufinanzierungen verschiedene Angebote eingeholt hat, möchte diese natürlich noch miteinander vergleichen. Während einige Banken bereits beim Angebot alle wichtigen Daten wie die monatliche Rate, die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung und auch den Tilgungsplan beilegen, versenden andere Banken eher spärliche Informationen. Ein Baudarlehensrechner hilft dabei, diese Angebote noch einmal nachzurechnen und sich somit einen besseren Überblick über alle wichtigen finanziellen Kennzahlen zu verschaffen. Berechnen Sie Ihre Baufinanzierung mit unseren Baufinanzierungsrechnern.

  • Bauerwartungsland

    Bauerwartungsland ist ein Grundstück, das derzeit noch nicht als Bauland ausgewiesen ist, jedoch aufgrund von Planungen oder städtebaulichen Entwicklungen in Zukunft für eine Bebauung vorgesehen ist. Es liegt meist am Rande bestehender Siedlungen oder in Gebieten, die von Kommunen als potenzielle Wohn- oder Gewerbeflächen identifiziert wurden. Der Wert solcher Grundstücke ist oft höher als der von rein landwirtschaftlichen Flächen, da die Aussicht auf eine spätere Bebauung besteht. Investitionen in Bauerwartungsland können daher lukrativ sein, bergen jedoch auch Risiken hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung der Planungen. Details zum Thema erfahren Sie auf unsere Ratgerberseite Bauerwartungsland.

  • Baufertigstellungsversicherung

    Eine Baufertigstellungsversicherung gehört für Bauherren heute fast schon zum Pflichtprogramm. In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass ein Bauunternehmer während der Bauphase Insolvenz anmelden muss oder Pfändungen gegen diesen vollstreckt werden. Kommt es dadurch zum Baustillstand, muss der Bauherr zum einen Extrakosten für die Beauftragung anderer Bauunternehmen tragen und zum anderen zusätzliche Bereitstellungszinsen für den nicht genutzten Teil der Baufinanzierungssumme an die Bank zahlen. Eine Baufertigstellungsversicherung wird vom Bauunternehmer abgeschlossen und sichert den Bauherren finanzielle gegen die Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers sowie gegen Schäden nach Bauende ab.

  • Baufinanzierungsberater

    Baufinanzierungsberater sind Spezialisten, die Menschen dabei unterstützen, die richtige Finanzierung für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finden. Sie bieten eine individuelle Beratung und helfen ihren Kunden dabei, die verschiedenen Finanzierungsoptionen zu verstehen, die verfügbar sind. Dazu gehören beispielsweise Annuitätendarlehen, Bauspardarlehen und staatliche Förderprogramme.

    Diese Berater analysieren die finanzielle Situation ihrer Kunden, einschließlich ihres Einkommens, ihrer Ausgaben und ihrer langfristigen Ziele, um maßgeschneiderte Finanzierungslösungen anzubieten. Sie erklären die verschiedenen Arten von Baudarlehen, Zinssätzen, Tilgungsplänen und den Einfluss von Eigenkapital auf die Finanzierung.

    Darüber hinaus helfen Baufinanzierungsberater ihren Kunden auch dabei, alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Darlehens vorzubereiten und den Prozess bis zur Genehmigung zu begleiten. Ihr Ziel ist es, ihren Kunden dabei zu helfen, eine Immobilienfinanzierung zu finden, die ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.

    Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel "Baufinanzierungsberatung".

  • Bauförderung

    In Deutschland bezieht sich der Begriff "Bauförderung" auf verschiedene staatliche Programme und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien zu unterstützen.

    Diese Fördermaßnahmen sollen Privatpersonen, Familien und Unternehmen helfen, den Erwerb oder die Verbesserung von Wohnraum zu erleichtern. Dabei geht es sowohl um Förderungen wie die Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen und Wohn-Riester, als auch um direkte Vergünstigungen wie Tilgungszuschüsse und vergünstigte Zinskonditionen durch die KfW bei der Immobilienfinanzierung. Diese KfW-Darlehen werden häufig an Bedingungen wie ein bestimmtes Energiesparlevel einer Immobilie gekoppelt. Mitunter kann sich eine Kombination aus geförderten Baudarlehen und herkömmlichen Baufinanzierungen sehr lohnen.

    In unserem Ratgeber finden Sie einen Überblick über die regionale Wohnungsbauförderung.
    Alle Informationen zur überregionalen Förderungsmöglichkeiten lesen Sie unter Förderungen für Hausbau und Wohnungskauf.

  • Baufortschritt

    Unter Baufortschritt versteht man den aktuellen Entwicklungsstand der Arbeiten bei einem Bauprojekt, wie etwa bei einer Errichtung, Renovierung oder Erweiterung. Diese Angabe zeigt auf, inwieweit die Bauausführung mit dem vorgegebenen Zeitrahmen und den definierten Bauabschnitten übereinstimmt.

    Für die Planung und Abwicklung eines Baufinanzierung spielt der Baufortschritt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Wenn ein Objekt beispielsweise durch einen Bauträger realisiert wird, erfolgt die Auszahlung des Baukredits durch die Bank häufig in Raten, die sich nach dem jeweiligen Stand der Bauarbeiten richten. Das bedeutet für den Darlehensnehmer, dass er die Gesamtsumme des Kredits nicht auf einmal, sondern in Teilen erhält, jeweils nach Fertigstellung eines bestimmten Bauabschnitts. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel Baufortschritt.

  • Baugenehmigung

    Bei einer Baugenehmigung handelt es sich um nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer nach Vorschrift förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne jene mit der Durchführung nicht angefangen werden darf. Für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) genügt in manchen Bundesländern die Bauanzeige.

  • Baugrenze

    Die Baugrenze bezeichnet die Linie oder den Bereich auf einem Grundstück, bis zu dem ein Gebäude errichtet werden darf. Sie wird durch städtebauliche Vorschriften, Bebauungspläne und lokale Bauvorschriften festgelegt. Die Baugrenze legt fest, wie nahe an den Grundstücksgrenzen ein Bauwerk errichtet werden kann und welche maximale Höhe sowie Ausdehnung es haben darf.

    Die genauen Bestimmungen bezüglich der Baugrenze variieren je nach den örtlichen Bauvorschriften und Bebauungsplänen. Vor dem Bau eines Gebäudes ist es wichtig, die örtlichen Vorschriften zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Verstöße gegen die Baugrenze können zu rechtlichen Konsequenzen führen und den Bauprozess beeinträchtigen.

    >>Zum Ratgeber Hausbau planen

  • Bauherr

    Als Bauherr bezeichnet man jemanden, der auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Hierbei ist die Entscheidung nach dem Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel Bauherr.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Von der Bauherrenhaftpflicht werden Schäden abgedeckt, die Dritte auf dem Baugrundstück sowie durch die Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind normalerweise über deren Versicherungen abgedeckt).

  • Baukosten

    Baukosten sind die Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Struktur anfallen. Sie umfassen alle Ausgaben, die mit dem Bau, der Planung, der Materialbeschaffung, der Arbeit, den Genehmigungen, den Versicherungen und anderen damit verbundenen Aufwendungen verbunden sind. Die Baukosten können je nach Art, Größe, Komplexität und Standort des Bauprojekts erheblich variieren.

    Zu den typischen Baukosten zählen:

    Grundstückskosten: Der Kaufpreis des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden soll.

    Planungs- und Architektenkosten: Die Kosten für die Planung, Entwürfe und Architektenleistungen für das Bauprojekt.

    Baumaterialien: Kosten für Baumaterialien wie Ziegel, Beton, Stahl, Holz, Glas, Dachmaterialien, Isolierung und andere Baumaterialien, die für den Bau benötigt werden.

    Arbeitskosten: Kosten für Arbeitskräfte, einschließlich Bauarbeiter, Handwerker, Elektriker, Klempner, Maler und andere Fachkräfte, die am Bau beteiligt sind.

    Maschinen und Ausrüstung: Kosten für die Anmietung oder den Kauf von Baumaschinen, Werkzeugen und Ausrüstungen, die für den Bau benötigt werden.

    Genehmigungs- und Versicherungskosten: Kosten für Baugenehmigungen, Versicherungen und andere behördliche Genehmigungen und Gebühren.

    Die genaue Berechnung der Baukosten erfordert eine detaillierte Kostenschätzung und -planung durch einen Bauingenieur, Architekten oder Bauunternehmer. Es ist wichtig, die Baukosten sorgfältig zu budgetieren und zu planen, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt innerhalb der finanziellen Grenzen bleibt und rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

    Ausführliche Informationen und eine Übersicht über aktuelle Baukosten erhalten Sie in unserem Artikel "Was kostet ein Haus?".

  • Baulast

    Bei Baulasten handelt es sich um im Baulastenverzeichnis registrierte öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis wird vor einem Grundstückserwerb angeraten. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt. In Bayern existiert die Baulast nicht. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Nutzbarkeit, bzw. Bebaubarkeit eines Grundstückes zu gewährleisten.

    Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Baulast.

  • Baumängel

    Baumängel sind Fehler oder Mängel, die während oder nach dem Bau eines Gebäudes auftreten und die strukturelle Stabilität, Sicherheit oder Funktionalität des Gebäudes beeinträchtigen. Diese Mängel können verschiedene Ursachen haben, darunter Fehler in der Planung, Ausführungsmängel während der Bauphase oder Materialprobleme. Darunter fallen Risse in der Bausubstanz, Mangelhafte Isolierung, Fehlerhafte Installationen oder Feuchtigkeitsschäden.

    Sind Mängel bei Abnahme durch den Bauherrn ersichtlich, sollte ein schriftlicher Vorbehalt erstellt werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung abgelehnt werden.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel Baumängel.

  • Baunebenkosten

    Baunebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zu den eigentlichen Baukosten für ein Bauprojekt anfallen. Sie umfassen eine Vielzahl von Ausgaben, die zwar nicht direkt mit dem Bau des Gebäudes selbst verbunden sind, aber dennoch ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Projekts sind. Diese Kosten können einen erheblichen Anteil am Gesamtbudget eines Bauprojekts ausmachen und sollten daher bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

    Beispiele dafür sind:

    Ausführliche Informationen finden sie in unserem Ratgeberartikel Baunebenkosten.

     

  • Bauordnung

    Eine Bauordnung ist ein gesetzliches Regelwerk, das die baurechtlichen Anforderungen und Vorschriften für Bauvorhaben regelt. Sie definiert technische, gestalterische und sicherheitsrelevante Standards, die bei der Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen einzuhalten sind. Die Bauordnung umfasst Aspekte wie Brandschutz, Statik, Hygiene, Energieeffizienz und barrierefreies Bauen. Sie dient dazu, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern. Jedes deutsche Bundesland hat seine eigene Bauordnung, die spezifische regionale Gegebenheiten berücksichtigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeberartike Bauordnung.

  • Bausparbeiträge

    Alle geleisteten Zahlungen sind Bausparbeträge, die während der Sparphase auf das Bausparkonto eingehen Um folgende Zahlungen kann es sich handeln:

  • Bausparguthaben

    Die Summe der schon angesparten Bausparbeiträge inkl. Zinsen nennt man Bausparguthaben. Es stellt zudem das Eigenkapital zu einem Bauspardarlehen dar, welches bei Zuteilung eines Bausparvertrags in Anspruch genommen werden kann. Die Darlehenssumme ergibt sich dabei aus der Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben.

    Ein Bausparguthaben setzt sich aus Einzahlungen wie folgt zusammen:

    • Guthabenzins
    • Treuebonus
    • Zinsbonus
    • Prämien der staatlichen Bausparförderung
    • Bausparbeiträge

    Die Wohnungsbauprämie und auch die Arbeitnehmersparzulage werden beim Finanzamt aufgelistet und nach Ablauf der Bindungsfrist oder nach Zuteilung bei wohnwirtschaftlicher Verwendung in einer Summe dem Guthaben gutgeschrieben.

      

  • Bausparkassen

    Bei Bausparkassen handelt es sich um so genannte Zweck-Sparkassen die zum Sparen auf den Erwerb von Eigenheimen fungieren. Die Bausparkassen empfangen zum einen die Einlagen ihrer Sparer und zum anderen wird ein Darlehen für den Erwerb des Wohneigentums gewährt.

    Ein Bausparsofortdarlehen geht den umgekehrten Weg des Bausparvertrags, denn hier gewährt die Bausparkasse zuerst ein Darlehen und der Kreditnehmer schließt parallel dazu einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme gleich der Kreditsumme ab. Er zahlt regelmäßig in den Bausparvertrag ein und begleicht während dieser Phase lediglich die Zinsen für das Bausparsofortdarlehen. Bei Zuteilungsreife wird das Darlehen mit dem Guthaben teilweise abbezahlt. Die Restschuld tilgt der Kreditnehmer mit dem Bauspardarlehen aus dem parallelen Bausparvertrag. Bausparsofortdarlehen bieten zwar zeitliche Flexibilität, jedoch ist auch hier ein gewisses Eigenkapital nötig und die Zinskonditionen sind nicht immer transparent.

  • Bausparkollektiv

    Für die Finanzierung eines Wohneigentums bedient man sich eines Selbsthilfesystems über kollektives Sparen: Bausparen. Die Funktion des Verwalters übernimmt hierbei die Bausparkasse, die Spargelder annimmt und dafür Bauspardarlehen herausgibt. Die üblichen Schwankungen des Kapitalmarktes betreffen den vertraglich festgelegten Zins eines Bauspardarlehens hierbei nicht. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird man Mitglied eines Bausparkollektivs.

  • Bausparsumme

    Die Bausparsumme bezeichnet den Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Diese dient als Bezugsgröße für die Ansprüche des Bausparers gegenüber dem Bauspar-Kollektiv. Der spätere Finanzierungsbedarf und die aktuellen persönlichen Sparmöglichkeiten berechnen die Höhe der Bausparsumme. Die Höhe dieser Bausparsumme bestimmt darüber hinaus auch noch die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens. Mehr zur Bausparsumme erfahren Sie in umserem Ratgeberartikel Bausparsumme.

  • Bauspartarif

    Bei dem Bauspartarif wird die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge geregelt sowie die Höhe der Zinsen für Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Von den meisten Bausparkassen werden mehrere bzw. unterschiedliche Tarife angeboten.

  • Bausparvertrag

    Den Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse nennt man Bausparvertrag.

    Hier verpflichtet sich der Bausparer, Bauspareinlagen zu erbringen, die Bausparkasse verpflichtet die Gewährung eines Bauspardarlehens.

    Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken angewendet werden. Näheres siehe auch unter Bauspardarlehen.

    Der Abschluss eines Bausparvertrages ermöglicht dem Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, welches, abhängig von der Gesellschaft und dem abgeschlossenem Tarif, verschiedenartig hoch ausfallen kann, sich überwiegend jedoch zwischen 50 Prozent und 60 Prozent der Bausparsumme befindet. 

  • Bauträger

    Bei Bauträgern handelt es sich um Unternehmen, welche Grundstücke kaufen und im eingenen Namen und auf eigene Rechnung Bauprojekte entwickelt und umsetzt, um sie anschließend zu veräußern. 

    Für Immobilienkäufer bieten Bauträger die Möglichkeit, fertige Immobilien zu erwerben, ohne sich um den gesamten Bau- und Entwicklungsprozess kümmern zu müssen. Er schließt dazu mit dem Käufer einen Bauträgervertrag ab, der die Bedingungen und Details des Immobilienerwerbs regelt. Der Bauträger übernimmt typischerweise alle Phasen des Bauprojekts, einschließlich der Auswahl des Grundstücks, der Planung, des Baus und der Vermarktung. Er holt die erforderlichen Genehmigungen ein und arrangiert möglicherweise sogar die Immobilienfinanzierung für den Käufer. Dies ermöglicht es Immobilienkäufern, ein neues Zuhause oder eine Gewerbeimmobilie zu erwerben, ohne sich um die Details und Herausforderungen des Bauprozesses kümmern zu müssen.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Ratgeberartikel zum Bauträger.

  • Bauzeitzinsen

    Bauzeitzinsen sind Zinsen, die während der Bauzeit eines Immobilienprojekts für die in Anspruch genommenen Baufinanzierung anfallen. Sie entstehen, weil die Kreditsumme üblicherweise in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt wird und somit das Kapital schrittweise bereitgestellt wird. Bauzeitzinsen werden bis zur vollständigen Fertigstellung und damit bis zum Beginn der regulären Tilgung des Kredits berechnet. Diese Kosten können die Gesamtfinanzierung verteuern und sollten bei der Planung berücksichtigt werden. In manchen Fällen lassen sich Bauzeitzinsen steuerlich geltend machen. Mehr erfahren Sie im Ratgeber Bauzeitzinsen.

  • Bearbeitungsgebühr/-entgelt

    Bei der Bearbeitungsgebühr/entgelt handelt es sich um ein einmaliges Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Normalerweise wird die Bearbeitungsgebühr bei der ersten Auszahlung des Darlehens vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

    Sie ist eine Gebühr, welche vom Darlehensgeber für die Bearbeitung der Darlehensanfrage vom Darlehensnehmer erhoben wird.

    Bearbeitungsgebühren im Bereich der privaten Baufinanzierung werden kaum noch angewendet. 

  • Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, also alle relevanten Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann hieraus Straßen, bebaubare Flächen und Grünanlagen ersehen.

    Auch: die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse; die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke; die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Erholungs- und Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen); die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen geplanten Flächen; die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; Verkehrsflächen.

    Hier gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben das Recht, den Bebauungsplan einzusehen.

  • Beleihung

    Beleihung ist ein Finanzbegriff, der den Prozess beschreibt, bei dem Vermögenswerte als Sicherheit verwendet werden, um einen Kredit zu erhalten. Beleihung bedeutet, dass der Wert dieser Vermögenswerte, auch als Beleihungswert bezeichnet, als Grundlage für die Kreditgewährung dient. Hierbei werden zur längerfristigen Risikobeurteilung vom Verkehrswert des Objekts (= aktueller Marktwert des Objekts) Sicherheitsabschläge durchgeführt, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Die Beleihungsgrenze gibt dabei an, welcher Prozentsatz des Beleihungswerts als Kredit gewährt wird.

    Die Beleihungsgrenze für Immobiliendarlehen liegt bei 60 Prozent des Beleihungswertes. Auch Baudarlehen, die diese Grenze überschreiten, werden von Banken vergeben - normalerweise bis zu 80 Prozent des Beleihungwertes und oft gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag (Nachrangfinanzierung).

    Ausführliche Informationen und Beispielrechnungen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel zum Beleihungswert.

  • Beleihung der Lebensversicherung

    Die Beleihung einer Lebensversicherung wird auch als  "Policendarlehen" bezeichnet. Sie ist in der Regel größtenteils bis zur Höhe des Rückkaufswertes der Versicherung möglich. Oft ist es günstiger als ein Bankkredit.

  • Bereithaltungsszinsen

    Bereithaltungsszinsen, auch Bereitstellungszinsen genannt, fallen bei den meisten Kreditinstituten für zur Verfügung gestellte, aber noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge an. Sie entstehen in der Regel bei einer Neubaufinanzierung, bei der der Baukredit zur Begleichung des Kaufpreises nicht in einer Summe ausgezahlt wird. Der Bauträger erhält den Betrag beispielsweise in Raten dem Baufortschritt entsprechend. Die Höhe der Bereithaltungsszinsen kann bis zu 0,25 Prozent pro Monat betragen und wird nach Ablauf der Frist Tag genau berechnet. Der Zeitraum, ab dem Bereithaltungsszinsen erhoben werden, ist vom Kreditinstitut abhängig. In der Regel werden für die ersten drei bis sechs Monate keine Bereithaltungsszinsen berechnet. 

    Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Bereitstellungszinsen.

     

  • Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung

    Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, zum Beispiel einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz-, als auch für die Hauptversicherung. Die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente kann auch zusätzlich abgemacht werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Vor finanziellen Folgen eriner Berufsunfähigkeit schützt man sich mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - normalerweise bei einer mindestens 50-prozentigen  Berufsunfähigkeit - in der voll vereinbarten Höhe gezahlt.

  • Bestandsverzeichnis

    Das Bestandsverzeichnis im Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das die genaue Bezeichnung von Grundstücken mit Angaben zu Lage, Größe und Flurnummer sowie eventuell vorhandene Gebäude, Rechte und Lasten wie Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten dokumentiert, um die Identifikation und rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstückseigentums klar zu definieren. Mehr erfahren Sie im Ratgeber Bestandsverzeichnis.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Die betriebliche Altersversorgung kann zum einen eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers, zum anderen eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge sein.

    In Klein- und Mittelbetrieben ist eine Möglichkeit die Direktversicherung als eine übliche Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall bekommen der Arbeitnehmer oder die Begünstigten dann das Geld unmittelbar vom Versicherungsunternehmen.

    Andere Möglichkeiten sind die Pensionskasse, ein von einem Großunternehmen selbst getragener und finanzierter Versicherungsverein mit Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige, die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbständige Sozialeinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, welche gesetzlich gegen Insolvenz gesichert ist und die Pensionszusagen, ein vom Arbeitgeber unmittelbares Versorgungsversprechen.

  • Beurkundung

    Eine Beurkundung ist ein offizieller Akt, bei dem eine rechtliche Erklärung, Vereinbarung oder Tatsache durch eine autorisierte Person, wie z.B. einen Notar, schriftlich festgehalten und bestätigt wird. Der Zweck einer Beurkundung besteht darin, die Echtheit und Rechtsgültigkeit eines Dokuments zu gewährleisten. Sie dient als Beweis für den Inhalt des Dokuments und die Tatsache, dass die unterzeichnenden Parteien die Erklärungen in dem Dokument abgegeben haben.

    Der Kauf einer Immobilie sowie die Eintragung einer Grundschuld bedürfen heute einer notariellen Beurkundung. Durch die Urkunde wird eindeutig der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer einer Immobilie festgeschrieben. Der Notar informiert zudem auch das Grundbuchamt über die Änderung und die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit für die Baufinanzierung. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Notar und Beurkundung beim Immobilienkauf.

    Im Gegensatz zur Beglaubigung wird bei einer Beurkundung nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften durch den Notar bestätigt, sondern auch der Inhalt des Rechtsgeschäfts.

  • Bewertungszahl (BWZ)

    Die Zuteilung ist das Ziel eines jeden Bausparvertrags. Zuteilung bedeutet hier: Die gesamte Bausparsumme wird von der Bausparkasse zur Verfügung gestellt (Bausparguthaben plus Bauspardarlehen). Eine korrekte Zuteilung wird durch die so genannte Bewertungszahl (BWZ) gewährleistet. Die Bewertungszahl berechnet die Leistung (Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die Bauspargemeinschaft. Alles zum Thema finden Sie in unserem Artikel zur Bewertungszahl.

  • Bewertungszahlfaktor/Laufzeit

    Beim Abschluss eines Bausparvertrages, mit einer dazu gewählten Tarifvariante, wird der so genannte Bewertungszahlfaktor bestimmt. In die Berechnung der Bewertungszahl fließt auch der Bewertungszahlfaktor mit ein und nimmt Einfluss auf die Laufzeit eines Bausparvertrages. Wenn also ein Vertrag früher zugeteilt werden soll, fällt der Bewertungszahlfaktor höher aus und die Tilgung des Darlehens muss durch den zugehörigen höheren Tilgungsbeitrag schneller geschehen. Wenn der Bewertungszahlfaktor niedriger ausfällt, ist der Zeitraum bis zur Zuteilung des Vertrages länger und die spätere monatliche Belastung kleiner.

  • Bewirtschaftungskosten

    Bewirtschaftungskosten nennt man Betriebskosten, also Kosten für die laufenden Unterhaltungen einer Immobilie.

    Bewirtschaftungskosten können wie folgt unterteilt werden:

    a) Umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Allgemeinstrom, Wasserverbrauch, Hausmeister, Hausreinigung, Versicherungen, Schornsteinfeger.

    b) Nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis.

    Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel: Laufende Kosten nach dem Immobilienkauf.

  • Bezugsfertigkeit

    Bei der Bezugsfertigkeit handelt es sich um den baulichen Zustand eines Gebäudes, in dem nach genereller Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann. Für die Frage der Zumutbarkeit ist alleine der Grad der Fertigstellung der Wohnung ausschlaggebend. Auf die bauaufsichtliche Schlußabnahme kommt es nicht an.

  • Blankokredit

    Ein Blankodarlehen, auch Blankokredit genannt, ist eine Art von Darlehen, das ohne besondere Sicherheiten oder Vermögenswerte gewährt wird. Im Gegensatz zu anderen Kreditformen, bei denen der Kreditnehmer Sicherheiten wie Immobilien oder Wertpapiere hinterlegen muss, vertraut der Kreditgeber bei einem Blankodarlehen auf die Bonität und die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. Eine gute Kreditwürdigkeit, ein stabiles Einkommen und eine positive Kredithistorie sind entscheidend, um ein Blankodarlehen zu erhalten.

    Aufgrund des höheren Risikos für den Kreditgeber sind die Zinssätze für Blankodarlehen in der Regel höher als für besicherte Kredite. Der höhere Zinssatz kompensiert das Fehlen von Sicherheiten. Blankodarlehen sind oft ungebunden, das heißt, der Kreditnehmer kann das Geld für verschiedene Zwecke verwenden, wie z.B. Konsum, Umschuldung oder kleinere Investitionen. Da kein Sicherheitenwert als Absicherung dient, sind die Kreditbeträge oft niedriger als bei besicherten Krediten. Außerdem haben sie tendenziell kürzere Laufzeiten im Vergleich zu besicherten Krediten. Mehr Informationen zum Thema Blankokredit erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel Kredit zur freien Verwendung.

  • Bodenwert

    Der Bodenwert ist ein Durchschnittswert für Grundstücke in einer Region und basiert auf vergangenen Verkaufspreisen sowie der voraussichtlichen Lageentwicklung. Er wird als €/m² angegeben und beeinflusst den Bodenwert, der den Wert des unbebauten Grundstücks ohne Gebäude darstellt. Wichtige Faktoren für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind Lage, Erschließungsgrad, Grundstücksform und -größe, Nutzung und Bebauungsmöglichkeiten. Der Bodenrichtwert wird von einem Gutachterausschuss berechnet, ist öffentlich einsehbar und relevant für Verkäufer, Käufer, Finanzämter, Erben und Richter. Er ist ein Referenzwert, der nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen ist, aber in dessen Berechnung einfließt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel Bodenwert.

  • Bonität

    Die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditfähigkeit einer Person nennt man Bonität. Sie beschreibt die erwartete Bereitschaft und Fähigkeit eines Kreditnehmers, den im Kreditvertrag ausgemachten Verpflichtungen nachzukommen. Für die Vergabe von Krediten, zum Beispiel Ratenkredite  oder Immobilienkredite, ist eine positive Einschätzung der Bonität durch eine Bonitätsanalyse die zentrale Voraussetzung. Die Bonität wird oft anhand verschiedener Faktoren bewertet, darunter: Die Historie der Kreditnutzung und -rückzahlung des Kreditnehmers, Einkommen und Beschäftigungsverhältnis, Schuldenlast und verfügbares Eigenkapital.

    Eine gute Bonität bedeutet, dass der Kreditnehmer als vertrauenswürdig gilt und als solcher eher in der Lage ist, Kredite zu erhalten. Eine schlechte Bonität hingegen deutet darauf hin, dass der Kreditnehmer ein höheres Risiko für den Kreditgeber darstellt und daher möglicherweise Schwierigkeiten hat, Kredite zu erhalten oder höhere Zinsen zahlen muss.

    Ausführliche Informationen erhalten zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel "Bonität".

  • Briefgrundschuld

    Eine Briefgrundschuld ist eine Form der Grundschuld, bei der das Recht auf eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück im Grundbuch eingetragen wird und zusätzlich durch einen Grundschuldbrief, ein Wertpapier, verbrieft ist. Dieser Brief dient als Beweis für das Recht des Gläubigers und kann bei einer Kreditgewährung als Sicherheit übergeben werden. Im Gegensatz zur Buchgrundschuld, bei der alles nur im Grundbuch steht, ermöglicht der Brief eine einfachere Übertragung der Sicherheit durch Übergabe des Grundschuldbriefes. Mehr erfahren Sie im Ratgeber Briefgrundschuld.

  • Buchgrundschuld

    Eine Buchgrundschuld ist ein Rechtsinstrument aus dem deutschen Immobilienrecht, das als Sicherheit für Kredite dient. Sie wird direkt im Grundbuch eines Grundstücks eingetragen, was ihr den Namen "Buch"-Grundschuld verleiht. Im Gegensatz zur Hypothek muss die zugrunde liegende Forderung, für die sie Sicherheit bietet, nicht spezifiziert werden. Dies bedeutet, dass die Grundschuld unabhängig von einer persönlichen Schuld besteht und bestehen bleibt, selbst wenn die zugrunde liegende Schuld zurückgezahlt wird. Der Gläubiger kann die Grundschuld bei einem Zahlungsausfall geltend machen und das Grundstück verwerten, ohne an eine spezifische Forderung gebunden zu sein. Dies macht die Buchgrundschuld zu einem flexiblen und verbreiteten Sicherungsmittel im Kreditwesen. Mehr erfahren Sie im Ratgeber Buchgrundschuld.

     

  • Budgetrechnung

    Bei der Budgetrechnung werden Einnahmen und Ausgaben eines Darlehensnehmers gegenübergestellt, um eine tragbare monatliche Belastung zu berechnen.

    Bei der Planung eines Immobilienkaufs ist eine Budgetrechnung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die monatliche Rate zur Abzahlung der Baufinanzierung über die gesamte Laufzeit für den Darlehensnehmer tragbar ist. Ein Darlehensnehmer kann seine eigene Budgetrechnung aufstellen, indem er alle Einnahmen erfasst, einschließlich Gehalt, zusätzlicher Einkünfte und Mieteinnahmen. Anschließend sollten alle monatlichen Ausgaben identifiziert werden, von Lebenshaltungskosten bis hin zu Schuldenrückzahlungen. Zum Schluß werden die Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt, um zu prüfen, ob die Kreditrückzahlungen gewährleistet werden kann. Zur Vergabe eines Immobiliendarlehens, benutzen Banken in der Regel Pauschalen für die Budgetrechnung.

    Details zum Thema, Budgetrechner und eine Checkliste zum Kassensturz finden Sie in unserem Ratgeber Haushaltsrechnung für den Immobilienkauf.

  • Bundesanleihe

    Bundesanleihen sind langfristige Schuldverschreibungen, die von der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben werden, um sich Kapital am Finanzmarkt zu beschaffen. Diese Anleihen dienen dazu, den Finanzbedarf des Staates zu decken. Bundesanleihen haben typischerweise lange Laufzeiten, in der Regel von zehn bis dreißig Jahren. Es gibt jedoch auch Anleihen mit kürzeren Laufzeiten.

    Bundesanleihen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der allgemeinen Zinslandschaft, was sich direkt auf die Kosten und Verfügbarkeit von Baufinanzierungen auswirkt. Die Renditen von Bundesanleihen, insbesondere die langfristigen, dienen als Benchmark für die Festlegung von Bauzinsen. Wenn die Renditen für Bundesanleihen steigen, neigen auch die Bauzinsen dazu, zu steigen, und umgekehrt. Dies liegt daran, dass Bundesanleihen als sicherste Form der Anlage in Deutschland betrachtet werden und die Risikoprämien für andere Anleihen, einschließlich Immobilienkredite, auf dieser Basis kalkuliert werden. Außerdem nutzen Banken Bundesanleihen als sichere und liquide Vermögenswerte, um ihre eigenen Refinanzierungsanforderungen zu erfüllen. Eine gute Versorgung mit Bundesanleihen hilft Banken dabei, kostengünstig Kapital zu beschaffen, das sie wiederum als Baukredite an ihre Kunden weitergeben können.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) handelt es sich um die zentrale Allfinanzaufsichtsbehörde über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleistungsinstitute. Gegründet wurde sie am 1. Mai 2002 durch die Verschmelzung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel.

    Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, die ihren Dienstsitz in Bonn und Frankfurt hat. Die etwa 1.000 Mitarbeiter überwachen etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

    Durch die Gewährleistung gleicher Regeln bei gleichen Risiken für alle Marktteilnehmer gewährleistet die BAFin Wettbewerbsgleichheit. Außerdem übernimmt sie wichtige Aufgaben des Kundenschutzes, koordiniert die Arbeit in internationalen Aufsichtsgremien und verantwortet vor allem seit den Terroranschlägen in New York die Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland.

    Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme und -maßnahmen, die von anderen Institutionen oder Ministerien angeboten werden und von der BaFin beaufsichtigt werden. Zum Beispiel könnten staatliche Förderbanken wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Programme anbieten, die bestimmte Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen oder Privatpersonen unterstützen. In solchen Fällen würde die BaFin möglicherweise sicherstellen, dass die beteiligten Finanzinstitute die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die Interessen der Verbraucher geschützt werden.

     

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