Maximal drei Monate nach dem Einzug mussten Immobilienkäufer den Antrag auf Baukindergeld bisher bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht haben. Die KfW hat diese Frist jetzt verlängert: Für alle Anträge ab dem 17.05.2019 gilt nun eine Frist von sechs Monaten.
Die Verlängerung der Antragsfrist auf 6 Monate nach dem Einzug gilt für alle Anträge, die ab dem 17.05.2019 für das Baukindergeld bei der KfW eingereicht werden. Um die Wahrung dieser Frist nachzuweisen, muss gemeinsam mit dem Antrag eine aktuelle Meldebescheinigung bei der KfW eingehen. Aus der Meldebescheinigung muss hervorgehen, dass die Antragsteller gemeinsam mit allen Kindern, für die Baukindergeld beantragt wurde, in die Immobilie eingezogen sind. Parallel zur Fristverlängerung hat die KfW eine neue Version ihres Merkblatts rund um das Baukindergeld herausgegeben, das hier zum Download bereit steht.
Aktuelles dazu: Baukindergeld: Nachfrage lässt leicht nach
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würde ja gern etwas hausmachen, findet aber kein Haus im Hamburger Süden / hat bereits ein Haus gekauft, ein Haus verkauft, beide besessen, aber in keinem davon gewohnt und keins davon vermietet / schreibt seit 2014 für Dr. Klein Artikel über Finanzierungen und Versicherungen / und seit 5 Jahren am selben Roman / verbringt am liebsten Zeit mit ihrer Tochter (10)