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Wann kann ich mein KfW-Darlehen ablösen?

Ihr KfW-Darlehen können Sie nach dem Ende der im Vertrag festgelegten Zinsbindungsfrist ablösen. Je nach KfW-Programm beträgt diese zwischen 5 und 10 Jahren. Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Tilgung des Darlehens in den meisten Fällen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt. Wie hoch diese wahrscheinlich ausfällt, können Sie mit unserem Vorfälligkeitsrechner herausfinden. 

Anschlussfinanzierung bei KfW-Darlehen

In der Regel bietet Ihnen die KfW die Möglichkeit, zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen zu wählen. Bei einem endfälligen Darlehen fallen während der Laufzeit nur die Zinsen an, die Darlehenssumme zahlen Sie dann am Ende der gewählten Laufzeit in einem Betrag zurück. Entscheiden Sie sich für das Annuitätendarlehen, zahlen Sie während der Laufzeit regelmäßige und gleichbleibende Raten.

Ist das Darlehen am Ende der ersten Zinsbindungsfrist noch nicht getilgt, steht eine Anschlussfinanzierung für Ihr KfW-Darlehen an. Kurz vor dem Auslaufen der Zinsbindung erhalten Sie dazu ein Angebot der KfW-Bank. Sie haben nun 3 Möglichkeiten.

  1. Sie nehmen das Angebot an:  Zinssatz und Zinsbindung werden dann zu den marktüblichen Zinssätzen neu vereinbart. Der Nachteil: Sie müssen nicht nur auf die bisherigen Förderkonditionen verzichten, sondern zahlen unter Umständen auch einen höheren Zinssatz als Sie ihn eventuell bei einer anderen Bank erhalten hätten.
  2. Sie schließen eine Finanzierung bei der Bank ab, von der Sie auch Ihren Baukredit erhalten haben: Dazu müssen Sie sich vor dem Ende der Zinsbindung des KfW-Darlehens ein Angebot Ihrer Hausbank einholen. Einige Banken erlauben es auch, die bestehende Baufinanzierung mit dem Restschuldbetrag aufzustocken. Eine gute Bonität ist hierfür allerdings Voraussetzung. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Bank, ob eine Aufstockung auch in Ihrem Fall möglich ist.
  3. Sie entscheiden sich für eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank: Dabei nehmen Sie für die Restschuld ein neues, günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank auf. Besonders vorteilhaft ist die Umschuldung, wenn Sie Ihre Baufinanzierung und Ihr KfW-Darlehen zu einem neuen Kredit zusammenfassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Ihr Bau- als auch Ihr KfW-Kredit zum gleichen Zeitpunkt auslaufen.

Sonderfall niedrige Restschuld

Beträgt Ihre Restschuld unter 50.000 €, lehnen Banken ein neues Baudarlehen in der Regel ab. Sie können dann auf unterschiedlichen Wegen weiterfinanzieren:

  1. Ratenkredit: Die Zinsen sind meist höher sind als bei Baukrediten. Eine Variante wäre nun, wie oben erwähnt, die Baufinanzierung mit dem Restschuldbetrag aufzustocken – sofern Ihre Bank es erlaubt.
  2. Wohnkredit: Hier sind die Zinsen zwar höher als bei einer Baufinanzierung, aber niedriger als bei einem Ratenkredit. Außerdem profitieren Sie von kürzeren Laufzeiten und können somit Ihr Darlehen schneller tilgen.
  3. Bausparvertrag: Mit einem Bausparvertrag erhalten Sie noch verhältnismäßig günstige Zinsen. Zudem können Sie das Geld beliebig einsetzen, sollten Sie es doch nicht mehr für Ihre Immobilienfinanzierung benötigen.

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