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Wann kann ich mein KfW-Darlehen ablösen?

Ihr KfW-Darlehen können Sie nach dem Ende der im Vertrag festgelegten Zinsbindungsfrist ablösen. Je nach KfW-Programm beträgt diese zwischen 5 und 20 Jahren. Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Tilgung des Darlehens in den meisten Fällen nur gegen Zahlung einer Entschädigungssumme erlaubt. Läuft Ihr Darlehen allerdings länger als zehn Jahre, haben Sie nach dieser Zeit ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB. Das heißt, Sie können Ihr Darlehen nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ablösen.

Einige KfW-Programme wie das Programm 134 können auch während der Zinsbindungsfrist kostenlos getilgt werden. Dabei können Sie zwischen einer vollständigen Tilgung und einer Sondertilgung in Teilbeträgen ab 1.000 Euro wählen. Diese Regelung gilt auch noch bei vielen Altverträgen, die vor dem 16.04.2018 abgeschlossen wurden. Bei den meisten KfW-Darlehen, die nach diesem Datum bei der KfW eingingen, ist dagegen eine vorzeitige Tilgung nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Wie hoch diese wahrscheinlich ausfällt, können Sie mit unserem Vorfälligkeitsrechner herausfinden.

Anschlussfinanzierung bei KfW-Darlehen

In der Regel bietet Ihnen die KfW die Möglichkeit, zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen zu wählen. Bei einem endfälligen Darlehen fallen während der Laufzeit nur die Zinsen an, die Darlehenssumme zahlen Sie dann am Ende der gewählten Laufzeit in einem Betrag zurück. Entscheiden Sie sich für das Annuitätendarlehen, zahlen Sie während der Laufzeit regelmäßige und gleichbleibende Raten.

Ist das Darlehen am Ende der ersten Zinsbindungsfrist noch nicht getilgt, steht eine Anschlussfinanzierung für Ihr KfW-Darlehen an. Kurz vor dem Auslaufen der Zinsbindung erhalten Sie dazu ein Angebot der KfW-Bank. Sie haben nun drei Möglichkeiten. Entweder Sie nehmen das Angebot an und setzen Ihre Finanzierung zu neuen Bedingungen bei der KfW fort: Zinssatz und Zinsbindung werden dann zu den marktüblichen Zinssätzen neu vereinbart. Der Nachteil: Sie müssen nicht nur auf die bisherigen Förderkonditionen verzichten, sondern zahlen unter Umständen auch einen höheren Zinssatz als Sie ihn eventuell bei einer anderen Bank erhalten hätten.

Alternativ bietet es sich an, eine Anschlussfinanzierung bei der Bank abzuschließen, von der Sie auch Ihren Baukredit erhalten haben. Dazu müssen Sie sich vor dem Ende der Zinsbindung des KfW-Darlehens ein Angebot Ihrer Hausbank einholen. Einige Banken erlauben es auch, die bestehende Baufinanzierung mit dem Restschuldbetrag aufzustocken. Eine gute Bonität ist hierfür allerdings Voraussetzung. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Bank, ob eine Aufstockung auch in Ihrem Fall möglich ist.

Ist Ihnen das Angebot Ihrer Hausbank zu teuer, können Sie sich für eine Umschuldung entscheiden. Dabei nehmen Sie für die Restschuld ein neues, günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank auf. Besonders vorteilhaft ist die Umschuldung, wenn Sie Ihre Baufinanzierung und Ihr KfW-Darlehen zu einem neuen Kredit zusammenfassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Ihr Bau- als auch Ihr KfW-Kredit zum gleichen Zeitpunkt auslaufen.

Sonderfall niedrige Restschuld

Beträgt Ihre Restschuld unter 50.000 Euro, lehnen Banken ein neues Baudarlehen in der Regel ab. Sie haben dann nur die Möglichkeit, einen Ratenkredit abzuschließen, um die Restschuld zu finanzieren. Das hat allerdings den Nachteil, dass die Zinsen wesentlich höher sind als bei Baukrediten. Eine Variante wäre nun, wie oben erwähnt, die Baufinanzierung mit dem Restschuldbetrag aufzustocken – sofern Ihre Bank es erlaubt. Eine zweite Option bietet sich an, wenn Sie eine Modernisierung Ihrer Immobilie planen. Für diesen Fall können Sie einen Modernisierungskredit in Anspruch nehmen. Hier sind die Zinsen zwar höher als bei einer Baufinanzierung, aber niedriger als bei einem Ratenkredit. Außerdem profitieren Sie von kürzeren Laufzeiten und können somit Ihr Darlehen schneller tilgen.

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