Mit der KfW Genossenschaftsanteile erwerben (KfW-Programm 134)
- Die KfW-Förderung gilt für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für Ihre selbstgenutzte Immobilie kaufen wollen.
- Mit der Kreditförderung sind bis zu 100.000 € möglich, zuzüglich eines Tilgungszuschusses von 7,5 %.
- Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
- Die Förderung ist sowohl bei einer Neugründung möglich als auch bei einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Was ist KfW 134?
Bei KfW 134 handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen ausgibt. Pro Vorhaben können damit bis zu 100.000 € finanziert werden. Was ist der Sinn dahinter? Im Rahmen einer Baufinanzierung eine eigene Immobilie zu kaufen, kommt nicht für jeden in Frage. Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen lässt sich jedoch ein „Stück“ Immobilie erwerben. Genossenschaftliches Wohnen ist in Deutschland sehr beliebt, denn der Käufer wird zum Mitglied einer Baugenossenschaft und kann sich dadurch den Bezug einer günstigen Mietwohnung sowie ein sicheres Wohnrecht wahren. Doch die Genossenschaftsanteile müssen zu Beginn erst mal finanziert werden. Das Programm KfW 134 ist dabei behilflich.
Dieses KfW-Programm ist leider nicht bei Dr. Klein erhältlich!
Das KfW-Programm "KfW 134 - Genossenschaftsanteile" können wir Ihnen bei Dr. Klein leider nicht vermitteln. Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre Hausbank.
KfW 134 auf einen Blick
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Mit der Kreditsumme können Genossenschaftsanteile einer Wohnungsbaugenossenschaft erworben werden |
Voraussetzungen | Wohnraum muss selbst genutzt werden |
Darlehensart | ab 0,01 % eff. Jahreszins |
Kreditbetrag | Bis max. 100.000 € pro Wohneinheit |
Tilgungszuschuss | 15 % (max. 15.000 €) |
Mögliche Zinsbindungen | 5 oder 10 Jahre |
Laufzeiten | 4 bis 35 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | Bis zu 5 Jahre, abhängig von gewählter Laufzeit |
Sondertilgungen | Kostenlose Sondertilgung des Gesamtbetrags gegen Vorfälligkeitsentschädigung |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Wozu Genossenschaftsanteile?
Es gibt viele gute Gründe, die für den Kauf von Genossenschaftsanteilen sprechen:
- Gute Geldanlage: Genossenschaftsanteile werden mit bis zu 5 % pro Jahr verzinst.
- Geringe Miete: Mietkosten sind deutlich geringer als bei vergleichbaren Mietwohnungen.
- Sicheres Wohnrecht: Kündigung durch den Eigentümer aus Eigenbedarf ist nicht möglich.
- Hochwertige Wohnungen: Genossenschaften reinvestieren erzielte Einnahmen schneller in die Immobilie als andere Vermieter.
- Serviceleistungen: Viele Genossenschaften bieten besondere Serviceleistungen wie Gemeinschaftsräume oder auch Sozialarbeiter vor Ort an.
Doch natürlich gibt es auch einen Minuspunkt: Genossenschaftsanteile gehen zu Beginn erstmal ins Geld. Je größer die Wohnung ist, die Sie von der Wohnungsgesellschaft mieten wollen, desto mehr Anteile müssen Sie kaufen.
Zur Orientierung: Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einer A-Lage können zwischen 3.000 und 4.000 Euro fällig werden.
Dafür verlangen Genossenschaften im Vergleich zu normalen Vermietern keine Kaution, weil die Genossenschaft selbst für die Instandhaltung der Wohnräume aufkommt. Dadurch gleicht sich die anfängliche, finanzielle Belastung wieder ein wenig aus. An dieser Stelle erhalten Sie zusätzliche Unterstützung durch das KfW-Programm 134 und den entsprechenden Kredit, dessen Vor- und Nachteile wir nachfolgend aufzeigen wollen.
Vor- und Nachteile von KfW 134
- Günstigere Zinsen als bei normalen Ratenkrediten
- Tilgungsfreie Anlaufjahre (bei normalen Ratenkrediten i.d.R. nicht üblich)
- Kostenlose Sondertilgungen möglich
- Konstante Monatsraten mit fester Zinsbindung
- Nur zwei Zinsbindungen wählbar (5 oder 10 Jahre)
- 12 Monate nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an
Förderfähige Maßnahmen bei KfW 134
Mit dem KfW-Programm 134 kann der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum finanziert werden. Die Betonung liegt hierbei auf „selbst genutzt“, denn die Wohnung darf im Anschluss an den Erwerb der Anteile nicht weitervermietet werden. Übrigens gilt eine Wohnung auch dann als selbst genutzt, wenn sie Angehörigen unentgeltlich überlassen wird.
Was gefördert wird
- Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Eigennutzung der Wohnräume
Was nicht gefördert wird
- Die Umschuldung bzw. Ablösung anderer Kredite ist mit KfW 134 nicht möglich
Mögliche Kreditarten bei KfW-Programm 134
Beim KfW-Programm 134 kann zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen gewählt werden. Das Annuitätendarlehen ist die verbreitetere Variante. Diese Konditionen sind möglich:
- Laufzeiten: zwischen 4 und 35 Jahren
- Zinsbindungen: 5 oder 10 Jahre.
- tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu 5 Jahre
In dieser Zeit zahlen Sie mit der monatlichen Kreditrate lediglich Zinsen an die KfW, leisten aber keine Tilgung der Restschuld. Dadurch ist Ihre Monatsrate zu Beginn günstiger und entlastet Sie finanziell. Wer mit der KfW Genossenschaftsanteile erwerben möchte, erhält die Auszahlung bei Fälligkeit zu 100 % bei einer maximalen Fördersumme von 100.000 €. Nach der Kreditzusage kann der Gesamtbetrag innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung auf einen Abruf nach erst 36 Monaten ist jedoch möglich.
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So beantragen Sie den Kredit für die Genossenschaftsanteile
Kredite werden nie direkt bei der KfW beantragt, dies ist im Rahmen der KfW-Förderung nur bei Zuschüssen vorgesehen. Stattdessen können Sie KfW 134 und alle anderen KfW-Kredite bei allen Banken beantragen, die mit der KfW kooperieren. Diese Banken stellen dann den von Ihnen unterschriebenen Förderantrag bei der KfW. Nach der Zusage wird Ihnen der Kredit entweder in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen ausgezahlt.
Die Spezialisten von Dr. Klein können Ihnen bei der Beantragung von KfW 134 leider nicht behilflich sein, weil wir im Hinblick auf KfW-Kredite nur dann für Sie aktiv werden können, wenn Sie gleichzeitig eine Baufinanzierung über uns abschließen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend aber, wie sich der Antragsprozess bei KfW 134 gestaltet.
Bankpartner finden
Fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach KfW 134 und lassen Sie sich dabei helfen, alle wichtigen Unterlagen für die Beantragung zusammenzustellen.
Antrag stellen
Gemeinsam mit dem Bankpartner, für den Sie sich entschieden haben, stellen Sie nun den Kreditantrag für KfW 134. Anschließend warten Sie ab, ob die KfW die Förderung für Sie bewilligt oder nicht.
Genossenschaftsanteile kaufen
Gehen Sie zunächst sicher, ob Ihre KfW-Förderung für KfW 134 genehmigt wurde oder nicht und kaufen Sie erst danach die Genossenschaftsanteile. Dazu rufen Sie dann den Kredit aus KfW 134 ab und bezahlen die Anteile damit. Im Anschluss begleichen Sie Ihre Restschuld durch monatliche Ratenzahlungen an die KfW.
Genossenschaftsanteile oder ein eigenes Heim – das ist oft die Frage
Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie Genossenschaftsanteile oder doch lieber ein Eigenheim kaufen sollten, dann wenden Sie sich an unsere Spezialisten für Baufinanzierung. Die KfW hat nicht nur für Genossenschaftsanteile, sondern auch für den Erwerb der eigenen vier Wände gute Förderprogramme in petto. Wir vergleichen diese Möglichkeiten für Sie und beantworten im persönlichen Gespräch all Ihre Fragen rund um KfW 134 und die weiteren Programme.