Grundsätzlich ist es möglich, auch bei einem KfW-Darlehen eine Sondertilgung einzusetzen. Allerdings bietet nicht jedes KfW-Programm diese Möglichkeit an. Ist eine Sondertilgung möglich, ist meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Beim KfW-Programm 134 ist zwar eine kostenlose Sondertilgung möglich, allerdings nur, wenn Sie den Gesamtbetrag tilgen oder über 1.000 € tilgen.
Zu den KfW-Programmen, die eine Sondertilgung erlauben, gehören beispielsweise:
Prüfen Sie in diesem Fall erst einmal, ob eine vorzeitige Ablösung des KfW-Darlehens sinnvoll ist. In der Regel zeichnen sich KfW-Programme durch besonders günstige Zinsen aus, so dass es unter Umständen günstiger ist, den Kredit regulär zu tilgen als eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Prüfen Sie zunächst, ob sich eine Sondertilgung Ihres KfW-Darlehens wirklich lohnt. Mit unserem Vorfälligkeitsrechner können Sie ausrechnen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen würde. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Zinsersparnis, ist eine Sondertilgung nicht sinnvoll. Anschließend kontaktieren Sie Ihre Bank und informieren Sie über Ihren Wunsch der Sondertilgung. In den meisten Fällen bedeutet das, das gesamte KfW-Darlehen abzulösen. Ihre Bank wird die nötigen Schritte einleiten.
Unsere Spezialisten für Baufinanzierung beraten Sie gern zu den verschiedenen KfW-Förderungen und unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Darlehens. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu einem unserer Berater vor Ort auf oder fordern Sie einen Finanzierungsvorschlag an. In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten wir Ihre Fragen und finden das geeignete KfW-Darlehen für Sie.
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