Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was ist neu?

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist ein neues Förderprogramm der Bundesregierung. Mit höheren Fördersummen als bisher sollen mehr Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren geschaffen werden. Wie das Programm aufgebaut ist, wo ihr es beantragen könnt und welche Bedingungen gelten, erfahrt ihr in diesem Beitrag unserer Redakteurin Betti.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was ist das?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Themen energieeffizient Bauen und Sanieren weiter vorangetrieben. Das ist doch nichts Neues denkt ihr jetzt vielleicht. Schließlich gab es bereits ähnliche Förderprogramme bei der KfW. Doch die BEG vereint insgesamt zehn Förderprogramme und macht daraus drei:

Diese drei Programme decken zukünftig alles ab und ersetzen damit die Alten. Alle 3 Programme können als Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.

Welche Vorteile habe ich mit der BEG?

Die Bundesförderung soll die Antragsstrecken vereinfachen. Anstatt sich durch den Dschungel an Fördermaßnahmen zu schlagen, gibt es drei Programmen, die für eine energetische Sanierung infrage kommen. Die Vorteile auf einen Blick:

  • Ein Antrag für mehrere Maßnahmen
  • Höheres Fördervolumen
  • Freie Wahl zwischen einem Kredit oder einem Zuschuss
  • Mehrere Programme werden zu 3 zusammengefasst

Im Wesentlichen ist die Antragstellung vereinfacht, da nun nicht mehr mehrere Anträge für unterschiedliche Maßnahmen notwendig sind. Durch die Zusammenfassung der verschiedenen Förderprogramme zu 3 Teilprogrammen, wird es übersichtlicher.

Wo kann ich die BEG beantragen?

Die Anträge auf eine Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen Sie entweder bei der KfW oder dem BAFA. Das ist abhängig davon, was ihr beantragt. Die Tabelle zeigt euch die Details:

FörderprogrammAntragstelle
BEG Wohnprogramm ZuschussKfW-Portal
BEG Wohnprogramm KreditKfW, über die durchleitende Bank
BEG Einzelmaßnahmen ZuschussBAFA, Online-Portal
BEG Einzelmaßnahmen KreditKfW, über die durchleitende Bank
BEG Nichtwohngebäude ZuschussKfW, Antragstellung erfolgt postalisch
BEG Nichtwohngebäude KreditKfW, Antragstellung erfolgt postalisch
Tabelle: Übersicht über die Förderprogramme und die Antragstellung

Ab 2023 sollen die Kreditvarianten über die KfW und die Zuschussvarianten über das BAFA möglich sein.

Ab wann kann ich die BEG beantragen?

Der Zuschuss für die BEG Einzelmaßnahmen ist bereits am 1.1.2021 gestartet. Das bedeutet, einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen könnt ihr bereits bei der BAFA beantragen. Die Programme über die KfW starten am 1.7.2021. Damit enden gleichzeitig die folgenden 10 Förderprogramme:

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278)
  • Marktanreizprogramm (MAP)
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE – ohne BZH)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (HZO)
  • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218)
  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)

Die Kreditvarianten bei der KfW könnt ihr auch über Dr. Klein abwickeln, sofern ihr eure Baufinanzierung über uns veranlasst.

Was wird mit der BEG gefördert?

Ganz allgemein werden mit der BEG energetische Baumaßnahmen gefördert oder auch der Kauf eines Energieeffizienzhaus. Bereits mit kleinen Baumaßnahmen lassen sich CO2-Emissionen und Energie einsparen. Das macht sich in eurem Geldbeutel bemerkbar, denn wird Energie eingespart, werden eure Ausgaben reduziert. Wie könnt ihr also sparen? Schon der Austausch alter Fenster oder der Haustür, sorgt dafür, dass ihr Energie einspart. Studien belegen, dass sogar 40 % der Energie eingespart wird, wenn ihr von einer Einfach- zu einer Zweifachverglasung wechselt.

Um nur einige der förderfähigen Maßnahmen zu nennen:

  • Energetische Sanierung von Wohngebäuden auf Energieeffizienzhaus-Niveau
  • Bau oder Kauf von Effizienzhäusern
  • Fachbegleitung und Bauplanung
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Einbau einer energetischen Heizungsanlage
  • Wärmeschutz bei Fenstern

Die BEG fördert bis zu 50 % der Kosten, die für die Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Je mehr ihr investiert und je besser das energetische Niveau ist, das ihr nach dem Umbau erreicht, desto höher fällt die Förderung aus.

Was soll mit der Bundesförderung erreicht werden?

Seit langem ist klar, dass etwas getan werden muss, um nachhaltiger zu leben und zu wirtschaften. Bis 2050 soll der Energiebedarf im Vergleich zum Jahr 2008 um rund 80 % gesenkt werden. Gerade im Gebäudesektor besteht großes Potenzial, bedenkt man die vielen Altbauten in unserem Land. Das Gebäudeenergiegesetz legt dazu genaue Grenzwerte fest. Mit der BEG könnt ihr nun auch aktiv dazu beitragen, eure Immobilie klimafreundlich umzubauen, damit unter anderem folgende Ziele erreicht werden:

  • Nachhaltigkeitsaspekte und Digitalisierungsmaßnahmen weiterentwicklen
  • CO2-Emissionen einsparen
  • Anteil erneuerbarer Energien in Wohngebäuden steigern
  • Energieeffizienz im Bereich Gebäude steigern

Die Bundesförderung wird laufend hinsichtlich ihrer Zielvorgaben überprüft. Bei Bedarf folgen weitere Anpassungen, die wir für euch im Blick behalten.


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