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Rund 93.000 Anträge auf Baukindergeld wurden laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit dem Start im September 2018 bereits gestellt. Doch nicht alle werden auch genehmigt. Wir haben uns mit den Ablehnungsgründen beschäftigt und zeigen, wie man im Zweifel einen geeigneten Anwalt findet.
Erst 500 Ablehnungen beim Baukindergeld
Bei 93.000 bisher gestellten Anträgen für 160.000 Kinder wurde das Baukindergeld bisher nur 500 Mal nicht genehmigt (Stand: 30.04.2019, Quelle: KfW). Das erscheint zunächst nicht viel. Allerdings hat die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch erst 20.000 Anträge bearbeitet. Gut 73.000 Baukindergeldanträge liegen noch in der Pipeline.
Deshalb lässt sich für die Zukunft nicht genau sagen, wie viele der restlichen Anträge auf Baukindergeld ebenfalls nicht genehmigt werden. Fest steht: Die KfW wird auch weiterhin Anträge ablehnen, und dann stellt sich natürlich die Frage: Was tun? Zumal kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist. Das bedeutet: Nach einer Ablehnung bleibt Betroffenen nur der Gang zum Anwalt. Doch welche Anwälte beschäftigen sich überhaupt damit, und wann lohnt sich der Aufwand?
Baukindergeld nicht genehmigt: Kein Rechtsanspruch auf die Förderung
Die Frage, ob nach einer Ablehnung beim Baukindergeld eine Klage möglich ist, lässt sich natürlich immer nur individuell beantworten. Grundsätzlich besteht nämlich gemäß offiziellem Merkblatt der KfW kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Ob sich trotzdem juristische Mittel finden, hängt unter anderem davon ab, aus welchem Grund das Baukindergeld abgelehnt wurde und unter welchen Umständen dies geschah.
Fristen verpasst? Chancen auf Baukindergeld stehen schlecht
Wurden beispielsweise die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten, stehen die Chancen schlecht, denn diese Fristen sind bindend. Das gilt beispielsweise für das Einreichen der Anträge: Der Baukindergeldantrag muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der KfW vorliegen und kann auch erst nach dem Einzug gestellt werden.
Ebenso gelten Fristen für die Geburt eines Kindes, für das Baukindergeld bezogen werden soll: Es muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug zur Welt gekommen sein. Für den Erwerb der Immobilie gilt: Der Kaufvertrag muss nach dem 01.01.2018 unterzeichnet worden sein, bzw. die Baugenehmigung muss nach diesem Termin erteilt worden sein.
Ist man mit dem Antrag sechs Monate und einen Tag zu spät dran, wurde das Kind zu spät geboren oder hat man die Immobilie bereits 2017 oder früher erworben, erlischt der Anspruch. Dann ist auch eine Klage auf Baukindergeld sinnlos. Weitere, aktuell bekannte Fälle, in denen Baukindergeld nicht genehmigt wurden, listen wir in unserem Artikel zum Thema Baukindergeld abgelehnt auf.
Baukindergeld aufgrund von Formfehlern nicht genehmigt? Innerhalb der Frist neu beantragen
Besser sieht es aus, wenn aufgrund eines Formfehlers das Baukindergeld nicht genehmigt wurde, obwohl ein genereller Anspruch vorhanden ist und man sich noch innerhalb der Antragsfrist von sechs Monaten nach dem Einzug befindet. Dann kann man diesen Fehler in der Regel recht einfach beheben und den Antrag noch mal neu stellen.
Ein Beispiel für so einen Formfehler: Der Vater einer Familie zieht zuerst in den Neubau, der noch nicht ganz fertig ist, und meldet sich hier schon mal beim Einwohneramt an. Anschließend stellt er den Antrag auf Baukindergeld und reicht nur seine Meldebescheinigung ein. Der Rest der Familie zieht erst später ein. Die KfW wird das Baukindergeld ablehnen, weil am Tag der Antragstellung nicht alle Familienmitglieder an der neuen Adresse gemeldet waren, was mit einzelnen Meldebescheinigungen nachzuweisen gewesen wäre. Befindet sich die Familie nach dem Kompletteinzug noch in der 6-Monatsfrist, kann sie den Antrag nochmal neu stellen und diesmal alle Meldebescheinigungen mit dem neuen Antrag zusammen einreichen.
Baukindergeld Klage: In welchen Fällen ist der Rechtsweg denkbar?
Interessant wird es aber zum Beispiel, wenn sich die KfW mit dem Ablehnungsbescheid länger Zeit lässt. Was passiert beispielsweise, wenn der Bescheid der KfW erst so spät eintrifft, dass die 6-Monatsfrist nach dem Einzug verstrichen ist und die besagte Beispielfamilie rein zeitlich keine Chance mehr hätte, ihren Formfehler zu korrigieren? Die KfW hat aktuell noch 73.000 Anträge abzuarbeiten und schafft derzeit unseren Berechnungen zufolge etwa 12.000 Anträge pro Monat.
Sie bräuchte bei diesem Tempo genau 6 Monate, um alle aktuell vorliegenden Anträge zu beantworten. Das bedeutet: Für den 73.000-sten Antrag kann es derzeit knapp werden, wenn ein Formfehler korrigiert und der Antrag nochmal neu gestellt werden muss. Sollte ein solcher Fall eintreten, kann der Rat eines Anwalts durchaus hilfreich sein.
Haftungsausschluss: Die Informationen rund um das Baukindergeld basieren auf sorgfältiger Recherche. Dennoch können wir Fehler in diesem Beitrag nicht ausschließen und übernehmen daher auch keine Haftung. Für rechtssichere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie viel Baukindergeld ist noch übrig? Wir haben nachgerechnet:

würde ja gern etwas hausmachen, findet aber kein Haus im Hamburger Süden / hat bereits ein Haus gekauft, ein Haus verkauft, beide besessen, aber in keinem davon gewohnt und keins davon vermietet / schreibt seit 2014 für Dr. Klein Artikel über Finanzierungen und Versicherungen / und seit 5 Jahren am selben Roman / verbringt am liebsten Zeit mit ihrer Tochter (10)