Baukindergeld: Kauf von Eltern und Verwandten ersten Grades

Baukindergeld: Kein Kauf von Eltern und Großeltern mehr möglich

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Am 17. Mai 2019 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderbedingungen für das Baukindergeld angepasst. Die Frist für die Beantragung nach Einzug wurde von 3 auf 6 Monate verlängert. Eine weitere, wichtige Änderung ist dabei weniger publik geworden: Der Kauf einer Immobilie von Verwandtschaft gerader Linie wird seitdem nicht mehr gefördert.

Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld steht:

Nicht gefördert werden: (…) der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern).

(Stand 11.07.2019)

Was bedeutet „Verwandtschaft gerader Linie“?

In gerader Linie verwandt sind im juristischen Sinne Personen, die unmittelbar voneinander abstammen: Großeltern, Eltern, Kinder. Geschwister gehören dagegen zur Seitenlinie. Das heißt:

  • Der Kauf von Großeltern, Eltern, dem Ehepartner oder Kindern ist beim Baukindergeld nicht mehr förderfähig. Dasselbe gilt laut KfW wohl auch für den Verkauf zwischen Schwiegereltern und Schwiegersohn / Schwiegertochter. Diese Personen sind zwar nicht blutsverwandt, stünden aber im Stammbaum trotzdem in gerader Linie zueinander.
  • Dagegen ist der Kauf von Geschwistern, oder auch von der Nichte oder dem Neffen und allen anderen, mit denen man nicht in gerader Linie verwandt ist, nach wie vor möglich. Daraus ergeben sich auch interessante Sonderfälle: Beim Baukindergeld ist der Kauf des Elternhauses also förderfähig, wenn zuvor der Bruder oder die Schwester Eigentümer waren.

Wir empfehlen allerdings, im Einzelfall auf jeden Fall bei der KfW nachzufragen.

Ab wann galt diese Einschränkung?

Für Anträge, die vor dem 17. Mai 2019 eingereicht wurden, galt die Einschränkung noch nicht. Die neuen Fördervoraussetzungen greifen erst bei Anträge, die nach diesem Datum gestellt wurden.


Haftungsausschluss: Die Informationen rund um das Baukindergeld basieren auf sorgfältiger Recherche. Dennoch können wir Fehler in diesem Beitrag nicht ausschließen und übernehmen daher auch keine Haftung. Für rechtssichere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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