Baukindergeld: EU erwägt Klage

EU bemängelt Baukindergeld

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Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, will die Europäische Union das Baukindergeld überprüfen. Das geht laut FAZ aus einem Schreiben der EU-Kommissarin für Soziales, Marianne Thyssen, hervor. Grund: Das Baukindergeld benachteilige EU-Ausländer.

Die Benachteiligung läge darin, dass Anträge auf Baukindergeld nur für Immobilien gestellt werden dürfe, die auf deutschem Grund und Boden gebaut wurden. Und darin, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss. Dies benachteilige die sogenannten Grenzgänger, also EU-Bürger, die zwar in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Thyssen sieht konkret das Recht auf Freizügigkeit torpediert.

Im nächsten Schritt kündigte Thyssen an, die rechtliche Situation gemeinsam mit den zuständigen, deutschen Behörden überprüfen zu wollen. Laut Berliner Morgenpost erwägt Thyssen sogar eine Klage vor dem Europäischen Verfassungsgericht (EuGH). Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hätte, bleibt allerdings fraglich. Gegenüber der Morgenpost äußerte ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums, die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Baukindergeldes in EU-rechtlicher Sicht würden vom Innenministerium nicht geteilt.

Beim Baukindergeld erhalten Familien mit mindestens einem Kind, die eine Immobilie erwerben, über zehn Jahre hinweg 12.000 Euro pro Kind als Zuschuss vom Staat.


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