Bei der Absetzung für Abnutzung geht es um die steuerliche Wertminderung von Objekten des Anlagevermögens im Zeitverlauf. Immobilienbesitzer können die Anschaffungskosten einer Immobilie immer dann von der Steuer absetzen, wenn sie mit ihrem Gebäude durch Vermietung Einnahmen erzielen. In einem solchen Fall lassen sich 50 Jahre lang jedes Jahr 2 Prozent des Kaufpreises (nur die Immobilie, nicht das Grundstück) steuerlich als Ausgaben geltend machen. Dies gilt allerdings nicht für selbstgenutzte Immobilien.
Siehe auch unter Abschreibung.