In der Regel kann die Auszahlung (Valutierung) des Darlehens erst dann erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Darlehen jedoch vorher ausgezahlt werden, sofern Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt der Notar Gewähr für die richtige Verwendung der Darlehenssumme.
Bei bereits fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe ausgezahlt, bei Neubauten entsprechend Baufortschritt (Bautenstand) in Teilbeträgen. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) kann die Grundlage für die Teilauszahlung sein, ebenso individuelle Vereinbarungen zwischen Bauträger und Bauherrn.