Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die Arbeitnehmersparzulage vom Staat zur Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen gezahlt. Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bekommen für die (nach §2 Abs. 1 bis 4 Fünftes VermögensBG) angelegten Vermögenswirksamen Leistungen (auch VL genannt) unter Berücksichtigung von Einkommen-Höchstgrenzen eine Förderung in Höhe von 10 Prozent.
Von der Höhe des Einkommens ist die Arbeitnehmersparzulage abhängig . Für Ledige 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro. Nach Ablauf der so genannten Bindefrist (7 Jahre: 6 Jahre zahlen, ein Jahr ruhen lassen) erfolgt die Auszahlung durch das Finanzamt.