Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens den Nominalbetrag übersteigt, dann spricht man von einem Agio (auch Aufgeld). Agios finden heut zu tage eher selten Anwendung, da der Darlehensgeber sich das Agio in Form eines höheren Nominalzinssatzes vergelten lässt und sich somit kein wirtschaftlicher Vorteil für den Darlehensnehmer ergibt.
Bei dem Agio handelt es sich um ein Aufgeld oder Aufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers, ausgedrückt in Prozent oder Euro. Aus Agio plus Nennwert resultiert der Ausgabepreis.
Hierzu steht im Gegensatz das "Disagio" auch "Abgeld" genannt.