Ein Grundbuchblatt ist eine strukturelle Einheit im Grundbuch, die alle relevanten Informationen zu einem bestimmten Grundstück oder einer bestimmten Immobilie enthält. Es ist quasi die "Seite" im Grundbuch, auf der die Daten eines Grundstücks verzeichnet sind. Jedwedes Grundstück, das sich in privatem Eigentum befindet, muss grundsätzlich im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingeschrieben werden. Das Grundbuchblatt besteht aus mehreren Seiten, die unterteilt sind in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: (I: Eigentümer; II: Lasten und Beschränkungen; III: Hypotheken, Grund- sowie Rentenschulden).
Das Grundbuchblatt stellt sicher, dass die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks transparent und nachvollziehbar sind. Es dient als verlässliche Quelle für alle wichtigen Informationen über ein Grundstück, die besonders bei Kaufverträgen, Kreditvergaben und anderen rechtlichen Geschäften relevant werden.