Das Grundbuch ist in drei Abteilungen unterteilt:
1. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse
2. Abteilung II verzeichnet alle Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks
3. Abteilung III beinhaltet alle Grundschulden, Hypotheken sowie Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.