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Zwangsversteigerung: Ablauf und Tipps

Der Hammer fällt: Alle Fakten zur Zwangsversteigerung
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Viviane Ohlinger
6 Min.
06.06.2022
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung können Sie bis zu 30 % gegenüber einem herkömmlichen Immobilienkauf sparen.
  • Ein Recht auf die Besichtigung der Immobilie vor dem Kauf besteht nicht. 
  • Die Immobilienfinanzierung sollte bereits vor der eigentlichen Bieterstunde stehen.
  • Nach der Versteigerung können Sie von einem Kauf nicht mehr zurücktreten.
  • Um an der Zwangsversteigerung teilnehmen zu können, ist zwingend der Personalausweis und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes mitzubringen.

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung ist eine spezielle Form eines Vollstreckungsverfahrens. Der Gläubiger – in den meisten Fällen ist das die Bank, über welche die Baufinanzierung abgeschlossen wurde – möchte über die Zwangsversteigerung die noch ausstehende Darlehenssumme durchsetzen. Das Verfahren wird durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt und vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt.

Für den Eigentümer ist eine Zwangsversteigerung oft die letzte Möglichkeit, seine Schulden zu begleichen. Dass die Immobilienfinanzierung nicht mehr bedient werden kann, ist jedoch nur ein Grund für diesen Schritt. Weitere Gründe sind Ehescheidungen, bei der sich die Partner nicht auf eine gemeinsame Lösung für die Immobilie einigen können. Auch Erbschaftsstreitigkeiten führen manchmal zu Zwangsversteigerungen.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Eine Zwangsversteigerung findet meist im Amtsgericht des Bezirkes statt, in dem sich die Immobilie befindet. Das Amtsgericht legt einen Versteigerungstermin fest, an dem die Immobilie versteigert wird. Die eigentliche Zwangsversteigerung teilt sich in 4 Bereiche auf:

  1. Die Bekanntmachung der Versteigerung durch den Rechtspfleger
  2. Die Bietzeit
  3. Die Verhandlung über den Zuschlag
  4. Der Verteilungstermin

Nachfolgend erfahren Sie mehr zu diesen 4 Punkten und wie eine Zwangsversteigerung genau abläuft.

1. Die Bekanntmachung

Der Versteigerungstermin beginnt mit der Eröffnung. Hier werden alle wichtigen Eckdaten zur Immobilie vorgetragen, der Verkehrswert wird genannt und das Mindestgebot wird festgelegt. All diese Informationen können zuvor auch über die Aushänge oder Einträge im Internet eingesehen werden. Zur Eröffnung werden sie jedoch noch einmal wiederholt. Die Bekanntmachung durch den Rechtspfleger dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.

Das festgelegte Mindestgebot darf nicht unterschritten werden. Darin enthalten sind die Kosten für das Versteigerungsverfahren, auch Barwert genannt, und die möglicherweise zu übernehmenden Rechte, die mit einer Immobilie zusammenhängen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um rückständige Grundsteuern, die vom Voreigentümer nicht gezahlt wurden, oder andere Belastungen, die auf der Immobilie liegen.

2. Die Bietzeit

Auf die Eröffnung folgt die Bieterstunde, die allerdings schon nach 30 bis 60 Minuten vorbei sein kann. In dieser Zeit können alle Interessenten ihre Gebote abgeben. Bieten darf jedoch nur, wer nachweisen kann, dass er über die finanziellen Mittel für einen Kauf verfügt. Dies kann über eine Bankbürgschaft oder einen Scheck in Höhe von 10 % des Verkehrswerts der Immobilie geschehen. Ist die Bietzeit abgelaufen, wird das höchste Gebot dreimal wiederholt: Findet sich niemand, der mehr bietet, wird das Gebot angenommen und die Versteigerung abgeschlossen.

3.Die Verhandlung

Sind alle Gebote abgegeben, beginnt die letzte Phase der Zwangsversteigerung: die Verhandlung über den Zuschlag. Den bekommt nicht einfach das höchste Gebot, sondern es sind Regeln zu beachten. Beim ersten Zwangsversteigerungstermin wird der Zuschlag nur erteilt, wenn das höchste Gebot bei mindestens 50 % des Verkehrswertes der Immobilie inklusive der dazugehörenden Rechte liegt. Ist das der Fall, das höchste Gebot liegt aber bei weniger als 70 % des Verkehrswerts, hat der Gläubiger das Recht, den Zuschlag zu verweigern. Er kann also ein Veto gegen den Verkauf einlegen, obwohl das Mindestgebot erreicht wurde. Diese Regeln verhindern Schleuderpreise für Immobilien und zeigen: Zwangsversteigerungen sind nicht immer Schnäppchen.

Zuteilungsregeln im Überblick

  • 50-Prozent-Regel: Beim ersten Versteigerungstermin wird der Zuschlag nur erteilt, wenn das höchste Gebot bei mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes inklusive dazugehöriger Rechte liegt.
  • 70-Prozent-Regel: Beim ersten Versteigerungstermin darf der Gläubiger der Zuteilung widersprechen, wenn das höchste Gebot nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie inklusive dazugehöriger Rechte beträgt.

Ist die Verhandlung abgeschlossen und der Zuschlag erteilt, ist die Zwangsversteigerung beendet. Werden diese Regeln allerdings unterschritten, wird innerhalb des nächsten halben Jahres ein zweiter Termin für die Zwangsversteigerung angesetzt, bei dem diese Grenzen nicht mehr gelten. Sie könnten dann also theoretisch die Immobilie unter der Grenze von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Häufig bietet dann allerdings der Gläubiger mit, um sich selbst das günstige Angebot zu sichern.

4. Der Verteilungstermin

Der Verteilungstermin wird vom Amtsgericht nach einer erfolgreichen Zwangsversteigerung festgelegt. Er findet in der Regel 6 bis 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin statt. Hierbei wird der Erlös aus der Zwangsversteigerung auf die Gläubiger aufgeteilt. Anschließend erfolgt der Eintrag des Eigentumsübergangs im Grundbuch.

Was passiert nach der Zwangsversteigerung?

Haben Sie den Zuschlag erhalten, gelten Sie als neuer Eigentümer der Immobilie und sind verpflichtet, alle nötigen Versicherungen sofort abzuschließen. Da der Verteilungstermin jedoch erst 1 bis 2 Monate später stattfindet, können Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht frei über die Immobilie verfügen. Dies ist erst nach dem Verteilungstermin und der Grundbucheintragung möglich. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie deshalb möglichst umgehend die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt überweisen und die Zuschlagsgebühr an das Gericht zahlen.

Wie kann ich mich auf die Zwangsversteigerung vorbereiten?

Die richtige Vorbereitung ist bei einer Zwangsversteigerung das A und O. Folgende 5 Tipps sollten Sie beherzigen:

1. Besuchen Sie im Vorfeld eine Zwangsversteigerung

Bevor Sie um ein Haus mitbieten, kann es hilfreich sein, probehalber bereits ein-, zweimal an Versteigerungen teilzunehmen. So erhalten Sie ein Gefühl für den Ablauf und Sicherheit für Ihre eigene Bieterstunde.

2. Prüfen Sie die Immobilie genau

Weiterhin ist es wichtig, sich über das Objekt möglichst genau zu informieren. Hierbei ist Ihnen der Rechtspfleger eine große Hilfe, den sie über das Aktenzeichen der Bekanntmachung herausfinden können. Der Rechtspfleger gewährt Ihnen Einblicke in das Verkehrswertgutachten. Dort sind die genaue Lage des Hauses, der Verkehrswert sowie eventuelle Baumängel vermerkt.

Achten Sie auf das genaue Datum des Verkehrswertgutachtens! Wurde es bereits vor geraumer Zeit erstellt, kann sich der Zustand der Immobilie inzwischen verschlechtert haben. Prüfen Sie auch, ob der Gutachter Zugang zum Innenbereich hatte oder ob sich die Immobilienbewertung nur auf den äußeren Zustand des Hauses bezieht.

3. Besorgen Sie sich den Grundbucheintrag

Um genauer Einsicht in das Grundbuch und somit über eventuelle Baulasten, Schulden oder Erschließungskosten zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Grundbucheinsicht beim Bauaufsichtsamt. Allerdings wird die Einsicht nicht in jedem Fall gewährt, vielmehr liegt es im Ermessen des Bauaufsichts- oder Grundbuchamtes, ob Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Eine ernste Kaufabsicht kann so ein berechtigtes Interesse sein. Als Nachweis können die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder der Entwurf eines Kaufvertrages gelten. Dieses eingeschränkte Zugangsrecht soll die Privatsphäre des Eigentümers schützen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Kaufinteressenten immerhin die beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes in der Zwangsversteigerungsakte einsehen.

4. Machen Sie sich ein klares Bild über die Immobilie und die Lage

Wichtig: Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, einer Besichtigung zuzustimmen. Fragen können Sie aber natürlich trotzdem. Sollte der Blick ins Haus jedoch verwehrt sein, bleiben immer noch die Umgebung und das Äußere der Immobilie. Die Lage und der äußere Eindruck verraten schon einiges.

Wer kontaktfreudig ist, kann dann noch die Nachbarschaft befragen. Meist kennen sie die Geschichte des Hauses und seiner Bewohner recht gut und können vielleicht auch etwas über den Zustand der Immobilie berichten. Gleichzeitig erhalten Interessenten so einen guten Eindruck von der Gegend und den dort lebenden Menschen.

Schließlich ist es sinnvoll, die Lage der Immobilie einzuschätzen, um einen Rückschluss auf den Wert ziehen zu können. Dabei ist das Internet behilflich. Zum Beispiel werden auf der Website der Zeitschrift Capital die Mietpreise eingeschätzt. Das gibt darüber Aufschluss, ob die Immobilie auch in Zukunft eine lukrative Investition sein könnte.

5. Verschaffen Sie sich Klarheit über die Finanzierung

Klären Sie vor dem Versteigerungstermin mit Ihrer Bank, ob eine Finanzierung des Kaufpreises möglich ist. So stellen Sie sicher, dass Sie die Kaufsumme auch kurzfristig zahlen können.

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Wo findet man Immobilien aus der Zwangsversteigerung?

Wenn Sie wissen möchten, welche Objekte demnächst zwangsversteigert werden, hilft ein Blick in den Versteigerungskalender des Amtsgerichts. Zudem gibt es Versteigerungsportale im Internet, wie beispielsweise Auxeda, bei denen Sie sich über anstehende Zwangsversteigerungen informieren können. Auch in Tageszeitungen finden Sie Termine zu Immobilienversteigerungen.

Hier werden anstehende Zwangsversteigerungen angekündigt:

  • Aushänge im Gericht
  • Aushänge bei Geldinstituten
  • In der Tageszeitung
  • Versteigerungsportale im Internet

Können Immobilien aus der Zwangsversteigerung besichtigt werden?

Ein Recht, die Immobilie zu besichtigen, solange diese bewohnt ist, haben Sie nicht. Vielmehr hängt es vom Wohlwollen des Eigentümers ab, ob Sie eine Innenbesichtigung vornehmen können. Fragen Sie deshalb gern persönlich nach, auch wenn das Verkehrswertgutachten aussagt, dass eine Besichtigung nicht möglich war. Erlaubt der Eigentümer diese, sollten Sie die Besichtigung auf jeden Fall wahrnehmen. Idealerweise sollte dies im Beisein eines Immobiliengutachters geschehen.

Steht das Objekt dagegen leer, können Sie es ohne Probleme auch von innen besichtigen. Wenden Sie sich dafür an den Zwangsverwalter, den Hausmeister oder die Gläubigerbank. Möchten Sie eine Eigentumswohnung ersteigern, empfiehlt es sich, neben der Besichtigung ebenfalls Informationen über die Eigentümerversammlungen und den Wirtschaftsplan einzuholen. Auskunft dazu erhalten Sie beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft, der Sie auch über eventuelle Wohngeldrückstände des Besitzers in Kenntnis setzen kann.

Welche Vorteile und Risiken gibt es bei einer Zwangsversteigerung?

Die Vorteile einer Zwangsversteigerung liegen auf der Hand. Mit ein bisschen Glück können Interessenten eine gute Immobilie zu einem günstigen Preis kaufen. Vorteilhaft außerdem: Die Maklerprovision entfällt und statt des teuren Notars wird eine deutlich niedrigere Zuschlagsgebühr fällig. Auch die Kosten für den Gutachter muss der Hauskäufer nicht entrichten, da das Gutachten bereits vom Gläubiger oder dem Amtsgericht in Auftrag gegeben wurde. Bei den Kaufnebenkosten lässt sich also viel Geld sparen.

Die Liste der Risiken einer Zwangsversteigerung fällt etwas umfangreicher aus. Deshalb hat diese Variante des Hauskaufs den Ruf, riskant zu sein.

  • Die Immobilie kann meist nicht von innen besichtigt werden. Interessenten können sich also nur von außen ein Bild machen und wissen nicht, ob das Haus den eigenen Vorstellungen entspricht und welche Sanierungsmaßnahmen auf Sie zukommen.
  • Der Besitzer muss den Gutachter nicht ins Haus lassen. Das heißt: Es liegt zwar ein Gutachten vor, das den Verkehrswert der Immobilie festlegt. Dieses Gutachten ist aber sehr ungenau. Um fehlende Informationen etwas auszugleichen, darf der Gutachter beim ermittelten Verkehrswert einen Abschlag von 10 bis 30 % vornehmen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, dass dieser Abschlag nicht den realistischen Verkehrswert widerspiegelt.
  • Baumängel, Schimmelbefall, Wasserschäden, mangelhafte Baugenehmigungen und viele weitere Informationen, die für Hauskäufer wichtig sind, müssen im Verkehrswertgutachten nicht berücksichtigt sein. Das Gutachten der Immobilie kann also viele Lücken aufweisen. Interessenten haben vor dem Kauf selten die Chance, diese für sie wichtigen Informationen zu bekommen.
  • Bei Zwangsversteigerungen übernimmt niemand die Haftung. Die Kaufinteressenten sind allein verantwortlich, sich zu informieren. Auch eine Gewährleistung ist ausgeschlossen. Stellt sich nach Kauf heraus, dass der tatsächliche Wert einer Immobilie unter dem im Gutachten genannten Verkehrswert liegt, kann der Käufer weder den Kaufpreis mindern noch vom Kauf zurücktreten.
  • Das Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts wird nur einmal erstellt, und zwar zu Beginn des Verfahrens. Die Zwangsversteigerung kann sich jedoch über Jahre hinziehen. In so einem Fall veraltet das Gutachten, ohne dass es aktualisiert wird. Die ohnehin lückenhaften Informationen im Gutachten werden mit der Zeit also immer weniger aussagekräftig. Ganz konkret: Tritt nach dem Gutachten ein Wasserschaden auf, ändert dies nichts am genannten Verkehrswert der Immobilie. Der tatsächliche Wert ist jedoch klar gemindert.
  • Beim Immobilienkauf übernehmen Käufer nicht nur das Haus, sondern auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das sind eventuelle Grundschulden, Mietverträge oder andere Pflichten, die mit dem Besitz dieser Immobilie verbunden sind.
  • In einigen Fällen ziehen die Vorbesitzer auch nach dem Verkauf der Immobilie nicht freiwillig aus oder zerstören Teile des Hauses absichtlich. Dann ist unter Umständen eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher erforderlich. Diese wiederum kostet Geld und Zeit und ist oftmals auch nervlich belastend.

Hier noch einmal alle Vor- und Nachteile einer Zwangsversteigerung in der Übersicht:

Vorteile
  • Schnäppchen möglich
  • Keine Gebühr für Makler und Gutachter
  • Günstige Zuschlagsgebühr statt teurem Notar
Nachteile
  • Eventuell keine Besichtigung möglich
  • Ungenaues Gutachten
  • Lückenhafte Informationen
  • Keine Haftung, keine Gewährleistung
  • Veraltete Gutachten
  • Übernahme von Pflichten wie Grundschulden oder Mietverträge
  • Zwangsräumung des alten Eigentümers kann in Einzelfällen erforderlich werden

Welche Kosten fallen bei der Zwangsversteigerung an?

Wie bereits erwähnt, können Sie mit einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung bei den Kaufnebenkosten sparen. So fallen weder Maklergebühren noch Notarkosten an. Zahlen müssen Sie dagegen Gebühren für die Versteigerung. Diese sind in der Gebührentabelle des §34 Gerichtskostengesetz (Anlage 2) festgelegt und beziehen sich auf das Höchstgebot. Liegt dieses beispielsweise bei 185.000 €, muss gemäß der Tabelle eine Gebühr von 1.789 € an das Gericht gezahlt werden.

Zusätzlich verlangt das Gericht für die Zeit zwischen dem Versteigerungstermin und der Zahlung des Gebotes Zinsen in Höhe von 4 %. Die Zinsen müssen auf den Verkehrswert der zwangsversteigerten Immobilie abzüglich der Sicherheitsleistung gezahlt werden (§68 ZVG). Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 10 %, so dass bei einem Verkehrswert von beispielsweise 250.000 € eine Sicherheitsleistung von 25.000 € anfällt. Somit ist ab dem Tag der Versteigerung bis zur Übergabe insgesamt eine Summe von 225.000 € mit 4 % p.a. zu verzinsen.

Die Verzinsung entfällt in dem Moment, in dem Sie die Kaufsumme überweisen. Je eher dies also geschieht, desto geringer sind Ihre Zinskosten.

Zusätzliche Kosten entstehen für den Grundbucheintrag, die Eintragung einer eventuellen Grundschuld sowie für die Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Was brauche ich bei der Auktion?

Um an einer Zwangsversteigerung teilnehmen zu können, sind einige Voraussetzungen obligatorisch:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Können Sie nicht selbst mitbieten, braucht Ihr Vertreter eine notariell beglaubigte Bietervollmacht.
  • Die Mitführung der Sicherheitsgebühr von Höhe von 10 % des Verkehrswertes ist zwingend.

Die Sicherheitsgebühr kann entweder als Verrechnungscheck einer vom Gericht zugelassenen Bank, einer selbstschuldnerischen Bürgschaft oder als ein von der Landeszentralbank bestätigter Scheck, der noch mindestens 4 Tage nach den Versteigerungstermin gültig ist, mitgeführt werden. Ebenfalls ist es möglich, die Sicherheitsleistung vorab an die Gerichtskasse zu überweisen. Erhält man keinen Zuschlag, wird der eingezahlte Betrag sofort zurück überwiesen.

Wie kann ich eine Immobilie aus der Zwangsversteigerung finanzieren?

Wie bei der Zwangsversteigerung ist auch bei der Finanzierung einer solchen Immobilie einiges zu beachten. Grundsätzlich sollten Sie bereits vor dem Versteigerungstermin die Finanzierung Ihres Maximalgebotes sicherstellen. Denn wenn Sie erst einmal den Zuschlag erhalten haben, können Sie vom Kauf nicht mehr zurücktreten.

Wichtig ist deshalb eine hieb- und stichfeste Budgetplanung und eine Aufstellung Ihres Eigenkapitals. Kalkulieren Sie dabei auch die Zahlung der Sicherungsleistung mit ein. Diese sollten Sie aus dem Eigenkapital decken können, da die Sicherheitsleistung bereits zur Versteigerung vorgezeigt werden muss. Ebenso wichtig ist es, zusätzlich zur reinen Finanzierung auch einen finanziellen Puffer einzuplanen, da Sie die Immobilie in den meisten Fällen nicht von innen besichtigen können. Sie wissen also nicht genau, was Sie an Renovierungsbedarf erwartet und welche Kosten dafür anfallen.

Die Finanzierung einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung ist in den meisten Fällen unproblematisch. Da jedoch nicht alle Banken dazu bereit sind oder aber Risikoaufschläge in Form eines höheren Sollzinses verlangen, sind ein umfassender Vergleich und eine ausführliche Beratung grundlegend. Sprechen Sie dazu einfach unsere Spezialisten für Baufinanzierung an. Sie helfen Ihnen weiter, beraten Sie umfänglich zu diesem Thema und finden das für Sie beste Angebot.

Sind Immobilien aus der Zwangsversteigerung günstiger?

Eine ersteigerte Immobilie ist nicht automatisch günstiger als ein normaler Immobilienkauf. Ob das Haus aus einer Zwangsversteigerung ein Schnäppchen ist, kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Es kann auch passieren, dass die Immobilie zu einem marktüblichen Preis versteigert und der aufgerufene Verkehrswert somit überschritten wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es eine große Zahl von Bietern gibt und das Objekt sehr gefragt ist.

Grundsätzlich ist es aber möglich, je nach Objekt und Lage bis zu 30 % gegenüber einem gewöhnlichen Immobilienkauf zu sparen. Zudem müssen Sie keine Makler- und Notargebühren zahlen und profitieren von niedrigeren Kaufnebenkosten. Um dies zu verdeutlichen, haben wir Ihnen in einem Beispiel die Ersparnis bei einer ersteigerten Immobilie gegenüber einem herkömmlichen Hauskauf gegenübergestellt. Dabei handelt es sich um eine Immobilie in Niedersachsen mit einem Verkehrswert von 250.000 €:

 Hauskauf aus ZwangsversteigerungHerkömmlicher Immobilienkauf
Verkehrswert250.000 €250.000 €
Kaufpreis 200.000 €250.000 €
Maklercourtage 6 %0 €15.000 €
Notargebühren 1,5 %0 €3.750 €
Grundbucheintrag 0,5 %0 €1.250 €
Grunderwerbsteuer 5 %10.000 €12.500 €
Immobiliengutachten ca. 1,5 %0 € (bezahlt vom Gericht)3.750 €
Zuschlag und Umschreibung bei Gericht (§34 GKG, Anlage 2)1.129 €0 €
4% Zinsen bis zur Zahlung des Kaufpreises in 4 Wochen700 €0 €
Finaler Kaufpreis218.329 €286.250 €
Tabelle: Vergleich Kosten Hauskauf aus Zwangsversteigerung vs. herkömmlicher Immobilienkauf

In unserem Beispiel sparen Sie mit der Zwangsversteigerung allein durch die Nebenkosten fast 74.500 € gegenüber einem Immobilienkauf. Das macht einen Preisunterschied von rund 26 % aus. Natürlich haben Sie noch die Möglichkeit, sich die Maklerkosten bei einem herkömmlichen Immobilienkauf zu teilen, sofern der Verkäufer damit einverstanden ist. Dann reduzieren sich Ihre Maklergebühren um 50 %. Sie zahlen somit 7.500 € weniger vom Kaufpreis.

Für eine erfolgreiche Zwangsversteigerung: Tipps für Bieter

Um sich bei der Auktion nicht aus der Ruhe bringen zu lassen, hilft es, folgende Tipps zu berücksichtigen:

  • Besuchen Sie 2 bis 3 Zwangsversteigerungen als Zuschauer: Sie bekommen so ein Gefühl für den Ablauf der Bieterstunde.
  • Denken Sie an Ihren Ausweis und die Sicherheitsleistung: Beides ist notwendig, um überhaupt mitbieten zu können.
  • Klären Sie offene Fragen vor der Auktion: Ein vom Amtsgericht bestellter Rechtspfleger beantwortet Ihnen alle Fragen zum Objekt.
  • Sichern Sie sich vor der Zwangsversteigerung die Finanzierung: Sie müssen die komplette Kaufsumme bis zum Verteilungstermin überweisen. Ein Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.
  • Setzen Sie sich ein Limit: Legen Sie am besten von vornherein fest, welchen Betrag Sie maximal ausgeben möchten und halten Sie sich auch an diese Höchstgrenze.
  • Überlegen Sie genau, wann Sie ein Gebot abgeben: Ein mündliches Gebot ist rechtskräftig und kann nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Gehen Sie taktisch vor: Nennen Sie krumme Beträge, um die anderen Interessenten im Unklaren über Ihr Limit zu lassen. Erlaubt ist es auch, vor und während der Bieterstunde Absprachen mit den anderen Mietbietern zu treffen.

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