Wenn der Kreditnehmer vorzeitig seine Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag erfüllt, nennt man das auch vorzeitige Kredittilgung. Diese ist gesetzlich in § 14 Verbraucherkreditgesetz geregelt. Eine vorzeitige Tilgung /Rückzahlung eröffnet die Möglichkeit, einen Ratenkredit nicht erst mit dem Ablauf der letzten Rate zurückzuführen, jedoch bereits zu einem früherem Zeitpunkt.
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung müssen die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten dem Kreditnehmer anteilsmäßig zurückgezahlt werden besser gesagt kostenmindernd angerechnet werden. Auch während der vereinbarten Laufzeit können Teilbeträge zurückgezahlt werden. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate konstant und es verringert sich die Laufzeit.
Als Finanzierungskunde hat man die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verringern oder auch zu verlängern (Ratenverlängerung) besser gesagt das Darlehen unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden.
Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie resultierend aus der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen.
1. Die Sonderzahlung reduziert die monatlichen Leasingraten. In Abhängigkeit von der Bonität des Kunden oder von der gewählten Leasingvariante kann eine Sonderzahlung vorgeschrieben sein. Auch ein Gebrauchtfahrzeug kann als Sonderzahlung eingebracht werden.
2. Die festgelegten Regelsparbeiträge können vom Bausparer jederzeit durch Sonderzahlungen aufgestockt werden. Diese Extrazahlungen während der Sparphase können die Laufzeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages erheblich verkürzen.