Die Sondertilgung ist eine weitere Tilgung in einer Summe zur eigentlichen Tilgung (zum Beispiel 1 Prozent, 2 Prozent).
Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung ist normalerweise eine Sondertilgung nicht machbar, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluss die Option einer Sondertilgung festgelegt wurde.
Bei variabel verzinsten Darlehen kann man überwiegend unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche Tilgungen leisten.
Jederzeit können Sondertilgungen bei Bausparkassen geleistet werden.
Normalerweise können Sondertilgungen auf den Nominalbetrag oder auf den Effektivbetrag (= Restschuld) geleistet werden. Bei Zahlung auf den Nominalbetrag reduziert sich die Rate, bei Zahlung auf den Effektivbetrag reduziert sich die Laufzeit des Darlehens.
Zum Beispiel
Darlehenssumme bei Abschluß: 100.000 Euro = Nominalbetrag
Zinssatz: 6,00 Prozent, Tilgung: 1 Prozent, Annuität: 7.000 Euro = monatliche Rate: 583,33 Euro Darlehensrestschuld am 31.12.1999: 80.000 Euro = Effektivbetrag
Sondertilgung von 20.000 Euro
a) auf den Nominalbetrag
100.000 Euro - 20.000 Euro = 80.000 Euro
Annuität: 80.000 Euro x (6,00 Prozent + 1 Prozent) ./. 100 = 5.600 Euro = monatliche Rate: 466,67 Euro
b) auf den Effektivbetrag
Die Annuität wird weiterhin auf den Nominalbetrag von 100.000 Euro gerechnet. Die Laufzeit des Darlehens reduziert sich aber, da die Restschuld statt 80.000 Euro nur noch 60.000 Euro beträgt.
Siehe auch unter vorzeitige Rückzahlung.