Bei einer Beitragserhöhung, im Falle eines Schadens und auch bei Wegfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall wird der Vertrag oft innerhalb von zwei Wochen oder binnen eines Monats kündbar. Jede Beitragserhöhung erlaubt zur Kündigung binnen eines Monats bei Vertragsabschluss nach dem 28. Juli 1994 und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht verändert hat.