0800 8833880
Mo–Fr 8 –18 Uhr

Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben K im Finanzlexikon.

  • Kapitalbildende Lebensversicherung

    Die am meisten verbreitete Form der Lebensversicherung ist die kapitalbildende Lebensversicherung. Bei der Kapitallebensversicherung wird die Leistung im Versicherungsfall durch eine einmalige Zahlung des festgelegten Betrages (Versicherungssumme) erbracht (anders als bei der Rentenversicherung). Eine Verrentung der Kapitalleistung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.

  • Kapitaldienstfähigkeit

    Die Kapitaldienstfähigkeit im Kontext eine Immobilienfinanzierung ist ein Maß für die Möglichkeit eines Darlehensnehmers, die regelmäßigen Rückzahlungen, bestehend aus Zins und Tilgung, für einen aufgenommenen Hauskredit zuverlässig und termingerecht zu erbringen.

    Sie stellt damit ein wesentliches Entscheidungskriterium für Kreditinstitute bei der Bewilligung von Immobilienfinanzierungen dar, da sie Aufschluss über die zukünftige Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers gibt. Zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit führt die Bank eine Analyse der Einnahmen und Ausgaben des Kreditantragstellers durch, oft in Form einer Haushaltsrechnung.

    Details und Hintergründe haben wir für Sie in unserem Artikel „Kapitaldienstfähigkeit: Wie berechnen Banken sie?“ zusammengefasst.

  • Katasterpapiere

    Katasterpapiere sind Dokumente, die Informationen über Grundstücke und Immobilien enthalten. Sie sind Teil des Katasters, welches ein offizielles Register von Grundstücken und Gebäuden in einem bestimmten Gebiet ist. Die Katasterpapiere enthalten normalerweise grundlegende Informationen wie die Größe des Grundstücks, seine Lage, Grenzlinien, Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls andere relevante Informationen wie etwaige Belastungen oder Rechte, die auf dem Grundstück liegen könnten. Während in den Katasterpapieren technische Daten und Bedingungen enthalten sind, werden bei den Einträgen im Grundbuch die rechtlichen Bedingungen erfasst.

    Die Informationen in den Katasterpapieren dienen verschiedenen Zwecken, darunter rechtliche und finanzielle Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilien wie Kauf, Verkauf, Vermietung oder Hypothekenaufnahme. Sie sind auch wichtig für die Stadtplanung und Entwicklung sowie für die Besteuerung von Grundstücken.

    In vielen Ländern werden Katasterpapiere von staatlichen oder kommunalen Behörden verwaltet und aufbewahrt. Katasterämter (Liegenschaftsämter) fertigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die kostenpflichtig eingesehen oder bestellt werden können.

  • Kaufnebenkosten

    Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf setzen sich zusammen aus Notar- und Grundbuchkosten sowie der Grunderwerbsteuer. Die Notar- und Grundbuchkosten machen etwa 1,5 bis 2 Prozent der Gesamtkosten aus. Mithilfe unseres Grundbuchrechners können Sie diese Kaufnebenkosten bereits im Voraus kalkulieren.Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienkauf an und ist einmalig fällig. Da sie Ländersache ist, ist die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises kann das Finanzamt für den Erwerb von Grund und Boden verlangen. Ist ein Makler beim Immobilienkauf im Spiel, wird die Maklerprovision ebenfalls zu den Kaufnebenkosten gezählt.

    Die Nebenkosten beim Immobilienkauf betragen zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises für die Immobilie. Sie sollten sie mit Eigenkapital bezahlen können. Wollen Sie die Kaufnebenkosten mit der Baufinanzierung zusammen finanzieren, brauchen Sie eine hervorragende Bonität mit hohem Gehalt. Mehr Details zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Nebenkosten beim Hauskauf.

  • Kfz-Brief

    Ein Kfz-Brief ist ein offizielles Dokument, das die Eigentumsverhältnisse eines Kraftfahrzeugs nachweist. Er wird auch als Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet. Der KfZ-Brief enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug sowie Angaben zum Halter. Es ist wichtig zu beachten, dass Eigentümer und Halter unterschiedliche Personen sein können. Der Fahrzeugbrief ist daher kein Eigentumsnachweis. 

    Der Kfz-Brief wird in der Regel von der Zulassungsbehörde ausgestellt und enthält folgende Informationen:

    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), der das Fahrzeug identifiziert
    • Fahrzeugtyp und -model
    • Technische Daten, wie Angaben zu Motorleistung, Hubraum, Kraftstoffart
    • Name und die Adresse des aktuellen Eigentümers des Fahrzeugs
    • Ggf. Anzahl der Vorbesitzer
    • Datum der Erstzulassung

    Wenn Sie ein Fahrzeug mit einen Autokredit finanzieren, bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel als Sicherheit bei der Bank oder dem Händler. Erst wenn die letzte Rate gezahlt wurde, erfolgt die Übergabe an den Darlehensnehmer. Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, ist die Leasinggesellschaft der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs, die den Kfz-Brief behält.

     

  • Kilometervertrag

    Die Vertragsgestaltung beim Leasing, welche für den Kunden am sichersten ist, ist der Kilometervertrag. Der Kunde unterzeichnet einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit und legt bei Vertragsbeginn die Kilometerlaufleistung fest. Zum Vertragsende wird mittels der Kilometer dann abgerechnet. Mehr gefahrene Kilometer werden dem Kunden nachträglich berechnet, gesparte Kilometer bekommt er gutgeschrieben. Der Kunde wird vom Risiko des Gebrauchtwagenmarktes freigestellt.

  • Konditionen

    Bei Konditionen handelt es sich um Bedingungen, für die ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen.

    Hierzu rechnet man im allgemeinen folgendes: Zinsen, Dauer der Zinsbindung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen. Ein aussagekräftiges Ergebnis lässt sich nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen ermitteln.

    Von den Konditionen sind zu unterscheiden die Allgemeinen Darlehensbedingungen, welche die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer steuern.

  • Konsumfinanzierung

    Der Begriff Konsumfinanzierung bezeichnet den Vorgang der Beschaffung von Geldmitteln zur Deckung eines privaten Bedarfes (Konsum) wie zum Beispiel einer Urlaubsreise, der Erwerb einer Küche oder ähnliches. Neben dem Einsatz von Eigenmitteln (zum Beispiel als Anzahlung) gibt es auch die Möglichkeit im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten auch Kredite (Konsumentenkredit) zur Deckung des Finanzierungsbedarfes aufzunehmen. Die Höhe der Kredite orientieren sich nach dem Bedarf und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers (Rückzahlung des Darlehens).

  • Kreditablöse

    Eine Kreditablöse bezieht sich auf den Vorgang, bei dem ein bestehendes Darlehen oder eine bestehende Kreditverpflichtung mit einem neuen Darlehen oder einer neuen Kreditverpflichtung abgelöst oder getilgt wird. Dies geschieht in der Regel durch die Aufnahme eines neuen Kredits mit neuen Konditionen, um den bestehenden Kredit zu begleichen.

    Die Gründe für eine Kreditablöse können vielfältig sein, aber oft geschieht es, um von niedrigeren Zinssätzen oder besseren Konditionen zu profitieren, die möglicherweise verfügbar sind, nachdem sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers verbessert hat oder sich die Marktbedingungen geändert haben. 

    Der Prozess der Kreditablöse kann folgendermaßen ablaufen:

    1. Beantragung des neuen Kredit
    2. Auszahlung des neuen Kredits
    3. Tilgung des bestehenden Kredits mit dem Geld aus dem neuen Kredit
    4. Fortsetzung der Zahlungen beim neuen Kreditgeber

    Bei einer Kreditablöse können oft Gebühren oder Strafzahlungen für die vorzeitige Rückzahlung des bestehenden Kredits anfallen. Details zur Kreditablöse finden Sie in unserem Ratgeberartikel "Kreditumschuldung". Für die Ablöse von Immobilienkrediten finden Sie umfangreiche Informationen in unserem Artikel "Umschuldung einer Baufinanzierung".

  • Kreditgebühr

    Kreditgebühren sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Verwaltung eines Kredits anfallen. Diese Gebühren können unterschiedlich sein, je nach Art des Kredits, den Konditionen der kreditgebenden Bank und den spezifischen Vereinbarungen im Kreditvertrag. Gängige Kreditgebühren sind Auszahlungsgebühren, Überziehungszinsen, Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung.

  • Kreditvermittler

    Ein Kreditvermittler ist eine Person oder ein Unternehmen, das als Intermediär zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern agiert, um Darlehensgeschäfte zu arrangieren. Der Vermittler hilft potenziellen Kreditnehmern, passende Finanzierungen zu finden, indem er Angebote verschiedener Banken und Kreditinstitute vergleicht. Für seine Dienstleistung erhält der Kreditvermittler in der Regel eine Provision, die entweder von der kreditgebenden Bank oder direkt vom Kreditnehmer bezahlt wird. Kreditvermittler können den Kreditvergabeprozess erleichtern, indem sie die administrativen Aufgaben übernehmen und den Kreditnehmern helfen, die Konditionen zu verstehen. Dabei müssen sie die Interessen der Kreditnehmer vertreten und sind oft an gesetzliche Vorgaben und Regularien gebunden. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Seite Kreditvermittler.

  • Kündigung

    Die Kündigung von Krediten ist ein Vorgang, bei dem ein Darlehensvertrag vorzeitig beendet wird, entweder durch den Kreditnehmer oder den Kreditgeber. Kreditnehmer können Kredite häufig unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen, die im Vertrag festgelegt sind, kündigen, wobei unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber zu zahlen ist. Kreditgeber haben das Recht, einen Kredit zu kündigen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder andere vertragliche Vereinbarungen verletzt. Bei festverzinslichen Krediten, wie Annuitätendarlehen, sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Kreditnehmer oft eingeschränkt, es sei denn, es gibt Sonderkündigungsrechte, wie zum Beispiel bei einem berechtigten Interesse an der Veräußerung der finanzierten Immobilie. Die genauen Konditionen für die Kündigung von Krediten sind im Kreditvertrag und in den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes festgelegt. 

    Mehr zum Thema und die genauen Fristen finden Sie in unserem Ratgeber Kündigung von Krediten!

  • Kündigung von  Versicherungsverträgen

    Ordentliche Kündigung bei Versicherungsverträgen

    Bei ein- oder mehrjährigen Versicherungsverträgen verlängern sich die Versicherungen in der Regel automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat) vor Ablauf gekündigt werden. Krankenversicherungs- und Lebensversicherungssverträge sind allzeit kündbar, aber erst zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Für weitere Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Nach dem 25. Juni 1994 unterzeichnete Mehrjahresverträge können zum Ende des fünften und jedes darauf folgenden Jahres mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden (Kfz-Haftpflicht: einen Monat).

    Außerordentliche Kündigung bei Versicherungsverträgen

    Bei einer Beitragserhöhung, im Falle eines Schadens und auch bei Wegfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall wird der Vertrag oft innerhalb von zwei Wochen oder binnen eines Monats kündbar. Jede Beitragserhöhung erlaubt zur Kündigung binnen eines Monats bei Vertragsabschluss nach dem 28. Juli 1994 und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht verändert hat.

Zins und Rate Ihrer Baufinanzierung berechnen

Ermitteln Sie jetzt Ihre Bauzinsen:

Fachbegriffe aus der Finanzierungs- und Versicherungswelt leicht erklärt

Im Lexikon von Dr. Klein finden Sie viele Erläuterungen zu Fachtermini aus den Bereichen Versicherung  und Finanzierung wie Baufinanzierung oder Ratenkredit. Das Finanzexikon bietet Ihnen schnelle Infomationen zum Einstieg in die Fachwelt.

​​​​​​​Unsere Finanz-Ratgeber

Sie wünschen sich mehr Details zu Themen wie Vorfälligkeitsentschädigung, Hypothek, Umschuldung, Forward-Darlehen, Sondertilgung oder Anschlussfinanzierung? Sie möchten mehr zu Spezialthemen wissen, beispielsweise zu Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Besonderheiten beim Baukredit, Planung Ihres Hypothekendarlehen oder zum Immobilienkredit beim Vermittler?

Zusätzlich zu unserem Finanzlexikon bieten wir Ihnen ausführliche Artikel zu diesen Themen in unserem Ratgeber Baufinanzierung.

Baufinanzierungsrechner

In unserem Baufinanzierungsrechner-Bereich bieten wir zudem Rechner wie Hauskreditrechner und Forward Darlehen Rechner an.

Unsere Spezialisten für Baufinanzierung
beraten Sie gern.

Jetzt Finanzierungsvorschläge anfordern unverbindlich und kostenlos