Bei der Tilgungsverrechnung handelt es sich um eine Vereinbarung über die Verrechnung der Tilgungsleistungen. Hier gibt es unterschiedliche Verrechnungsweisen, z. B. taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Terminen (jährlich, vierteljährlich, monatlich). Gewöhnlicherweise wird die Tilgungsverrechnung gleichzeitig mit den Zahlungsterminen vereinbart.
Der Effektivzinssatzt wird von der Tilgungsverrechnung beeinflusst.