Die Fertigstellungsbürgschaft ist im Zuge eines Hausbaus eine wichtige Form der Absicherung für den Bauherrn. Sollte die Baufirma während der Bauarbeiten Insolvenz anmelden müssen, übernimmt der Bürge (im Normalfall eine Bank oder eine Kautionskasse) die Garantie für die Bauausführung uns sichert Überzahlungen, Schadenersatz und Gewährleistung in einer vertraglich festgelegten Höhe ab. Die Fertigstellungsbürgschaft wird dabei nicht vom Bauherrn, sondern vom jeweiligen Bauunternehmer mit dem Bürgen vereinbart.