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Finanzlexikon

Kaufnebenkosten

Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf setzen sich zusammen aus Notar- und Grundbuchkosten sowie der Grunderwerbsteuer. Ist ein Makler beim Immobilienkauf im Spiel, wird die Maklerprovision ebenfalls dazugezählt. Die Nebenkosten beim Immobilienkauf betragen zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises für die Immobilie. Die Nebenkosten sollten Sie mit Eigenkapital bezahlen können. Wollen Sie die Kaufnebenkosten mit der Baufinanzierung zusammen finanzieren, brauchen Sie eine hervorragende Bonität mit hohem Gehalt.

Kaufnebenkosten: Notar- und Grundbuchkosten

Ohne Notar kann kein Kauf abgewickelt werden. Daher sind die Gebühren für Notar und Grundbuch fester Bestandteil der Kaufnebenkosten. In der Regel werden Notarkosten sowie die Kosten für das Grundbuch stets zusammen aufgeführt, da der Notar die Eintragungen in das Grundbuch veranlasst. Die Gebühren werden dann über den Notar abgerechnet. Die Notar- und Grundbuchkosten machen etwa 1,5 bis 2 Prozent der Gesamtkosten aus. Mithilfe unseres Grundbuchrechners können Sie diese Kaufnebenkosten bereits im Voraus kalkulieren.

Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienkauf an und ist einmalig fällig. Da sie Ländersache ist, ist die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises kann das Finanzamt für den Erwerb von Grund und Boden verlangen. Um die Kosten möglichst niedrig zu halten, schließen Sie, wenn möglich, zunächst nur den Grundstückskauf ab. In der Regel fallen die Kosten geringer aus als der Kaufpreis einer Immobilie. Dann zahlen Sie auch nur Grunderwerbsteuer auf die Grundstückspreise.

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, informiert der Notar das Finanzamt. Dieses fordert den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auf. Ist dieser der Zahlungsaufforderung nachgekommen, erhält der Notar vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese Bescheinigung ist ein Eigentümerwechsel rechtlich unmöglich.

Kaufnebenkosten: Maklercourtage

Manchmal ist die Suche nach einem Grundstück oder einer geeigneten Immobilie nicht so einfach. Gerade, wenn die Nachfrage groß ist, kann es sinnvoll sein, die Immobiliensuche mit einem Makler anzugehen. Er übernimmt dann die Suche. Er kennt den Markt und kann geeignete Objekte für sie ausfindig machen. Entscheiden Sie sich dann für das vom Makler vorgeschlagene Objekt, fällt eine Maklercourtage an, die Teil der Kaufnebenkosten ist. Die Höhe kann jeder Makler selbst festlegen. Dabei orientiert er sich an den auf dem Markt üblichen Preisen. In Deutschland liegen Maklercourtage zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Um die Kaufnebenkosten möglichst gering zu halten, können Sie sich die Maklercourtage auch aufteilen. So werden Käufer und Verkäufer hälftig an den Kosten beteiligt. Das obliegt allerdings dem Verhandlungsgeschick jedes einzelnen. Mehr Detials zu den Kaufnebenkosten finden Sie in unserem Ratgeberartikel Nebenkosten beim Hauskauf.

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