Zum Erhaltungsaufwand gehören alle Kosten, die bei der Instandhaltung einer Immobilie entstehen. Häuser und Wohnungen nutzen sich Bewohnen und andere Verwendung ab, was mitunter auch einen Wertverlust bedeuten kann. Aus diesem Grund sind Instandhaltungsmaßnahmen wie die Erneuerung des Dachs oder der Ersatz der Heizungsanlage in gewissen Zeitintervallen nötig. Erhaltungsaufwand lässt sich immer dann von der Steuer absetzen, wenn mit der Immobilie Mieteinnahmen generiert werden oder diese einer anderen betrieblichen Nutzung unterliegt.