Bei einer Einmalbeitragsversicherunghandelt es sich um eine Lebensversicherung, bei der die Beiträge bei Vertragsabschluß in einer Summe gezahlt werden. Also wird zum Beispiel bei Renteneintritt oftmals eine Rentenversicherung (auf direkt beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal eingezahlt werden. Die Leistung der Kapitalversicherung können auch hierzu herangezogen werden. Die Kapitalversicherung kann nach Vertragsablauf dann in eine Rentenversicherung umgewandelt werden.