Ob Sie ein Erbpachtgrundstück kaufen können, ist Verhandlungssache. In der Regel fällt für ein Grundstück auf Erbbau der monatliche oder jährliche Erbbauzins an, also eine Rate, die Sie regelmäßig für die Nutzung des Grundstücks an den Verpächter entrichten. Sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie oder eines Baulands auf einen Erbpachtvertrag gestoßen, können sie den Verpächter fragen, ob er das Land verkaufen möchte. Kommunen und Kirchen sind in der Regel eher bereit zu verkaufen als private Verpächter.
Erbpacht wird heute auch als Erbbaurecht bezeichnet und ist die monatliche Entrichtung eines vertraglich vereinbarten Betrages, der für die Nutzung eines Grundstückes festgelegt wurde. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die nicht so viel Einkommen vorweisen können, sich die eigenen vier Wände jedoch trotzdem finanzieren möchten. Denn wer von einer Immobilie träumt, braucht auch ein Grundstück, auf dem sie errichtet wird. Beim Verkauf von Immobilien werden in der Regel sowohl das Haus, als auch das Grundstück zusammen verkauft. Heißt es im Exposé allerdings: „Erbbaurecht vorhanden“ oder „Erbpacht: ja“, handelt es sich um ein Grundstück, für das Sie monatliche Zahlungen an einen Pächter entrichten. Die Höhe und die Laufzeit sind dabei vertraglich festgehalten.
Wenn Sie ein Erbpachtgrundstück kaufen möchten, können Sie dies bereits bei Vertragsabschluss festhalten. Nach Ende der Vertragslaufzeit können Sie das Grundstück dann käuflich erwerben. Wird der Vertrag mit Erbpacht nicht verlängert und haben sie keinen entsprechenden Passus vereinbart, geht das auf dem Grundstück befindliche Haus in den Besitz des Verpächters über. Dieser ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer zu mindestens 2/3 des Verkehrswertes zu entschädigen. Wollen Sie Ihre Immobilie samt bestehenden Erbpachtvertrages verkaufen, übernimmt der neue Besitzer den Vertrag mit der restlichen Laufzeit. Abhängig von den getroffenen Vereinbarungen kann der Verpächter nur widersprechen, wenn er die Liquidität des potenziellen neuen Eigentümers anzweifelt.
Scheint ein Grundstück mit Erbpacht zunächst als günstige Alternative gegenüber steigenden Grundstücks- und Immobilienpreisen, besteht jedoch immer auch ein erhöhtes Risiko. Erbbauverträge werden häufig von Kirchen, Kommunen oder Stiftungen ausgegeben, die in der Regel eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbaren. Der Erbbauzins liegt meist zwischen 4 bis 6 Prozent des Grundstückwertes. Dabei bleibt es aber nicht. Alle drei Jahre kann die Höhe des Erbbauzins ansteigen, was eine höhere monatliche Belastung für Sie bedeutet. Wird der Vertrag nach der Laufzeit nicht verlängert, muss der Verpächter Sie zwar entschädigen. Die Entschädigung muss 2/3 des Wertes jedoch nicht übersteigen. Da sich Immobilien mit Erbpacht schlechter verkaufen lassen, veranschlagen die Banken höhere Bauzinsen. Aufgrund dieses Risikofaktors verlangen die Banken außerdem Eigenkapital.
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