Ja, Sie können bei Dr. Klein eine Finanzierung für eine Immobilie beantragen, die auf einem Erbpachtgrundstück steht. Es ist aber schwierig und teuer:
Es gibt noch weitere, große Nachteile beim Erbbaurecht: Zum Beispiel kann sich die Tatsache, dass das Grundstück nicht Ihnen gehört, sondern nur gepachtet ist, nachteilig auf den Wert der Immobilie auswirken. Das zieht wiederum Auswirkungen für den Beleihungswert nach sich. Es ist also möglich, dass Sie die Immobilie nicht so hoch beleihen können, wie Sie gern möchten oder müssten, um sie käuflich zu erwerben.
Der mit Sicherheit größte Nachteil liegt aber im Heimfall: Läuft der Erbbauvertrag aus, geht das Nutzungsrecht für das Grundstück wieder an den Grundstückseigentümer über – und die Immobilie auch. Er muss Sie dafür lediglich mit zwei Dritteln des Verkehrswertes der Immobilie entschädigen. Zudem hat er ein weitreichendes Mitspracherecht bei der Finanzierung der Immobilie, wogegen Sie sich verpflichten, die Immobilie regelmäßig instand zu halten.
Sollten Sie trotz all dieser Nachteile dennoch über Erbbau nachdenken, fragen Sie einfach mal bei unseren Spezialisten für Baufinanzierung nach. Sie kennen die Besonderheiten des Erbbaurechts und wissen auch, welche Bankpartner in solchen Fällen einer Finanzierung offen gegenüber stehen. Grundsätzlich können wir allerdings nur vom Erbbau abraten. Eine Immobilie auf eigenem Grund und Boden ist die bessere Zukunftsinvestition.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 600 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Immobilienfinanzierung