Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld erlaubt dem Darlehensgeber, das Grundstück im Wege einer Zwangsvollstreckung zu verwerten.
Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld abstrakt, das heisst, sie ist nicht an das Bestehen einer bestimmten Forderung gebunden. Daher sind Umschuldungen, Konditionenanpassungen, Abtretungen und auch Nachbelastungen mit geringem Aufwand und Kosten verbunden.
Grundschulden gibt es mit und ohne Brief (Buchgrundschuld bzw. Briefgrundschuld).