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Finanzlexikon

LV

LV ist die Kurzform für Lebensversicherung. Hier als Kapitallebensversicherung genannt. Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme wird bei Tod des Versicherten oder im Erlebensfall nach Ablauf fällig. Ausserdem werden Überschussanteile ausgezahlt. Die Ablaufleistung ergibt sich aus beidem zusammen. Diese sollte sich dann mit der Höhe des Darlehens decken. Das Darlehen kann somit bei Endfälligkeit mit der Kapitallebensversicherung getilgt werden.

Siehe auch unter Tilgungsaussetzung.

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