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Mit der Riester Rente von staatlichen Zuschüssen profitieren

Wie können Sie mit der Riester Rente für einen entspannten Ruhestand vorsorgen? Wir erklären Ihnen die verschiedenen Modelle und zeigen, worauf Sie achten sollten.

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Das bringt die Riester Rente

Sie haben während Ihres gesamten Arbeitslebens einen nicht unerheblichen Anteil Ihres monatlichen Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Doch die Rente, die Sie dann tatsächlich erhalten, reicht nicht einmal annähernd aus, um den bisherigen Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Sie müssen in eine kleinere Wohnung ziehen, sich beim Einkaufen zurückhalten und fast vollständig auf Reisen verzichten. Und der Begriff „Altersarmut“ wirkt plötzlich gar nicht mehr so abstrakt. Eine Möglichkeit, um die persönliche Versorgungslücke im Alter zu schließen, ist privat vorzusorgen – zum Beispiel anhand einer privaten Rentenversicherung mit der staatlich geförderten Riester Rente.

Die Riester Rente, benannt nach Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, ist eine privat finanzierte Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Dank dieser staatlichen Förderung erhöht sich die Gesamtrendite der gesparten Beträge. Ziel ist es, die private Altersvorsorge attraktiver zu machen und so eine Versorgungslücke im Alter zu schließen, die durch ein stetig absinkendes Niveau der gesetzlichen Rente entsteht. Riester-Sparer erhalten zusätzlich zur gesetzlichen Rente monatlich eine lebenslange, garantierte Rente und sind so im Alter finanziell besser abgesichert.

Leistungen und Vorteile des Riester-Modells

Wer regelmäßig in die Riester Rente einzahlt, profitiert von einer staatlichen Zulage von bis zu 175 Euro pro Jahr. Darüber hinaus werden pro Kind, das einen Anspruch auf Kindergeld hat, Zulagen von bis zu 185 Euro gewährt. Bei Kindern, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Außerdem profitieren Riester-Sparer von Steuervorteilen: Seit 2008 können Beiträge zur Riester-Rente bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das bedeutet, Riester-Sparer erhalten die Steuern, die Sie auf die Beiträge gezahlt haben, zurück. Von der Steuerersparnis wird allerdings die erhaltene Zulage abgezogen.

Die Riester Förderung richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Nur wer einen Eigenbeitrag von vier Prozent seines Einkommens einbringt, erhält auch die gesamten Zulagen. Wird weniger eingezahlt, fallen die Leistungen dementsprechend geringer aus. In der Rentenphase beinhaltet die Riester Rente jedoch keine Steuerbefreiung. Vielmehr müssen die Rentenbeträge zu 100 Prozent mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Auch eine Auszahlung des gesamten angesparten Kapitalbetrages zu Rentenbeginn ist nicht möglich.

Die vier Modelle der Riester Rente

Bei der Riester Rente stehen Sparern vier Modelle zur Auswahl:

  1. Riester-Banksparpläne sind staatlich geförderte Sparverträge, die mit einem variablen Zinssatz verzinst werden.

  2. Bei Riester-Fondssparplänen erwerben Sparer in regelmäßigen Abständen Anteile an Investmentfonds. Dieses Modell bietet zwar gute Renditechancen, allerdings müssen Anleger Verluste in Kauf nehmen, sofern sie den Vertrag vorzeitig kündigen.

  3. Die sogenannten Riester-Rentenversicherungen werden mit oder ohne Fondsinvestment angeboten.

  4. Beim Modell Wohn-Riester erhalten Sparer die Riester-Förderung für Bausparverträge, Baudarlehen oder eine Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Bausparvertrag.

Beiträge und Eigenanteil

Wie viel Sparer in die Riester Rente einzahlen, können sie grundsätzlich selbst bestimmen. Allerdings ist seit 2008 ein Sockelbeitrag festgesetzt. Das bedeutet, dass mindestens 60 Euro pro Jahr beziehungsweise fünf Euro pro Monat in die Riester Rente eingezahlt werden müssen.

Hinzu kommt, dass die Höhe der staatlichen Förderung vom Eigenanteil abhängt. Der Beitrag zur Riester Rente sollte daher so gewählt werden, dass Sparer die volle staatliche Zulage erhalten. Ein Angestellter mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 30.000 Euro pro Jahr müsste einen Sparbetrag von 1.200 Euro erreichen, wenn er die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro erhalten möchte. Da sich der Sparbetrag jedoch aus der Eigenleistung und der Zulage zusammensetzt, ist nur ein Eigenanteil von 1.025 Euro erforderlich.

Voraussetzungen für die Riester Rente

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, Selbstständige und Azubi von der Förderung zur Riester Rente profitieren. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass der Sparer oder dessen Ehepartner Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Vorruhestandsgeld, ALG II-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Amtsträger, vollständig Erwerbsgeminderte und Kindererziehende gelten als unmittelbar zulagenberechtigt.

Eine weitere Voraussetzung für die staatliche Förderung zur Riester Rente ist, dass es sich bei dem jeweiligen Riester-Produkt um einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag handelt. Wer von der vollen staatlichen Förderung profitieren möchte, muss zudem mindestens vier Prozent seines Einkommens in die Riester Rente einzahlen, höchstens jedoch 2.100 Euro.


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Was Sie zur Riester Rente wissen sollten
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Wie Sie mit Riester Ihre Altersvorsorge gestalten, zeigen wir im Ratgeber.

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