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Privathaftpflicht: Rundum abgesichert gegen Ansprüche anderer

So schnell kann's gehen: Sie stoßen im Ferienhaus die teure Vase um oder lassen den Fernseher eines Freundes beim Umzug fallen. In solchen Fällen greift die Privathaftpflicht. Wie sie funktioniert, zeigt dieser Artikel. 

Privathaftpflicht: Alles was Sie wissen müssen
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Sinn und Zweck einer Privathaftpflicht

Ein Klassiker der Versicherungsbranche: Mal angenommen, Ihr fußballverrückter Sohn hat auf dem Weg zur Profikarriere versehentlich das Panoramafenster der Nachbarn demoliert. Um das freundschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden, müsste nun eigentlich Ihr Sparkonto herhalten, denn nach deutschem Recht haften Privatpersonen in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die sie (oder in diesem Fall: ihre Kinder, für die sie verantwortlich sind) fahrlässig verursacht haben. Wohl dem, der eine Privathaftpflichtversicherung hat: Sie sichert Sie und Ihre Angehörigen vor Forderungen Dritter ab, sobald die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche geltend machen und die Schuldfrage zu Ihren Ungunsten geklärt werden konnt

Abgedeckte Schadensfälle der Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht sichert die typischen Risiken des privaten Alltags ab und übernimmt vor allem

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden

Inbegriffen sind unter anderem folgende Schadensfälle:

  • Allmählichkeitsschäden (Schäden, die über einen längeren Zeitraum hinweg auftreten),
  • Schlüsselverlust
  • Forderungsausfalldeckung
  • Risiken beim Hüten fremder Hunde
  • Gewässerschäden

Nicht abgedeckte Schadensfälle

Bestimmte Risiken werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dies gilt vor allem für Schäden:

  • aus der Haltung bestimmter Haustiere wie Hunde, Pferde, Rinder oder sonstigen Zug- und Reittieren (hierfür kommt eine spezielle Tierhalterhaftpflicht in Frage)
  • rund um Eigenheim und Grundstück (hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
  • durch einen Öltank (hierzu dient die Gewässerschadenhaftpflicht)
  • an Gegenständen oder Personen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind (ausgenommen sind nicht verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeiten)
  • aus der Nichterfüllung von Vertragsleistungen
  • aus Bauvorhaben auf eigenem Grundstück, wenn die Deckungssumme 50.000 Euro überschreitet (in diesem Fall bietet sich eine Bauherrenhaftpflicht an)
Gesetzesüberschreitungen und Cyber-Schäden sind nicht gedeckt

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind sämtliche bewusste Maßnahmen zum Eingriff in fremde Netzwerke (Hackerattacken), das Erstellen und Entwickeln von zerstörerischer oder räuberischer Software (Viren, Trojaner), das Versenden von Spam-Mails und der Einsatz von Dateien, die widerrechtlich bestimmte Daten sammeln (Cookies). Auch bewusst kriminelle Handlungen über diesen Bereich hinaus sind vom Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung ausgenommen.

Wichtige Sonderklauseln bedenken

Die meisten Privathaftpflichtversicherung decken standardmäßig die bereits genannten Fälle ab. Es gibt aber bestimmte Sonderklauseln, die nur auf Wunsch inklusive sind. Sie bieten sich allerdings auch nur in besonderen Lebenssituationen oder in bestimmten Fällen an.

Spezialklauseln je nach Lebenssituation

Für Studenten ist die Campus-Klausel unverzichtbar. Mit ihr sind Schäden abgedeckt, die an Lehrgeräten an der Universität entstehen können. Als Hausbesitzer, der gerne die Heckenschere vom Nachbarn ausleiht, sollte Ihre Privathaftpflicht auch geliehene Gegenstände mit versichern. Sind Sie ein besonders hilfsbereiter Typ, der gern beim Umzug hilft, dann muss Ihre Versicherung die sogenannten Gefälligkeitsschäden mit einschließen, falls Sie versehentlich den teuren Flatscreenfernseher eines Freundes fallen lassen.

Wann sich die Forderungsausfalldeckung anbietet

Angenommen, jemand fügt Ihnen einen Schaden zu, derjenige kann aber Ihren Schadensersatzforderungen nicht nachkommen, weil er nicht versichert ist und weil sein Privatvermögen nicht ausreicht - dann bleiben Sie im Zweifelsfall auf den Folgekosten sitzen. Das können beispielsweise Krankenhauskosten sein, die Sie plötzlich selbst übernehmen müssen. Es sei denn, Ihre eigene Privathaftpflicht schließt die sogenannte Forderungsausfalldeckung mit ein. Dann würde Ihre eigene Versicherung für Ihren Schaden aufkommen, obwohl Sie nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind. Allerdings springt sie nur dann ein, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde. War Vorsatz im Spiel, verweigern die meisten Privathaftpflichtversicherungen die Leistung. Die Forderungsausfalldeckung ist dennoch eine sinnvolle Ergänzung für Ihre Privathaftpflichtversicherung, zumal die Beitragshöhe sich dadurch höchstens minimal verändert. Diese Klausel ist allerdings nicht in jedem Privathaftpflicht-Tarif enthalten, sondern muss in der Regel extra dazu gebucht werden.

Kosten einer Privathaftpflichtversicherung

Die Höhe der Beiträge hängt bei der Privathaftpflicht von unterschiedlichen Faktoren ab: Versichern Sie nur sich selbst, kommt ein günstigerer Single-Tarif in Frage. Wollen Sie Ihre ganze Familie versichert wissen, müssen Sie mit höheren Sätzen rechnen. Die Selbstbeteiligung, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss selbst justieren können, wirkt sich ebenfalls darauf aus: Je mehr Sie im Schadensfall bereit sind, aus eigener Tasche zu zahlen, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. 

Eine Familienversicherung mit 250 Euro Selbstbeteiligung und einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist für einen Jahresbeitrag von etwa 50 Euro erhältlich.

Sinnvolle Deckungssummen der Privathaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung gleicht Schäden nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme aus. Geht der entstandene Schaden darüber hinaus, muss der Versicherte die Differenz selbst übernehmen. Vor allem Personenschäden können schnell einen Millionenbetrag erreichen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Deckungssumme von Beginn an möglichst hoch anzusetzen. In den meisten Fällen erhöht sich der Versicherungsbeitrag dadurch nur marginal. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro. Es gilt aber: Je höher, desto besser. Viele Versicherungsgesellschaften bieten pauschale Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr zu vertretbaren Beiträgen an.

Passgenaue Privathaftpflicht abschließen

Gerade bei der Privathaftpflicht gibt es viele Stolpersteine in Form von unübersichtlichen Klauseln und Versicherungsbedingungen. Welche Versicherungselemente für Sie relevant sind, hängt dabei in erster Linie von Ihrer Lebenssituation ab. Ob Sie eine bereits bestehende Versicherung noch mal hinterfragen oder einen neuen Vertrag abschließen wollen, unsere Spezialisten für Versicherung stehen Ihnen mit ihrem Know-how zur Seite. Sie vergleichen die Leistungen verschiedener Anbieter mit denen Ihrer bisherigen Privathaftpflicht und analysieren, ob das jetzige Versicherungsprodukt zu Ihnen passt.


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Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!

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